Rechtsfrage vom 06.04.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Immobilienrecht Löschung Vorkaufsberechtiger aus dem GrundbuchIch habe folgenden Fall: Ich habe ein Grundstück von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erworben mit einem im Grundbuch stehenden Vorkaufsberechtigen. Mir wurde suggeriert kein Problem. Der beauftragte Notar konnte keine Löschungsbewilligung in der Frist von 2 Monaten erwirken. Der Vorkaufsberechtigte gab keine Erklärung ab. Ich schrieb ihn selbst noch mal an. Aber auch hier gab es keine Reaktion. Da ich keinen Baukredit bekomme, da die Bank fordert: der Vorkaufsberechtigte muss raus, bleibt mir letztlich der Weg übers Gericht. Der Vorkaufsberechtigte ist lt. Melderegisterabfrage (März 2017) gemeldet/wohnhaft in Berlin. Welche zu erwartende Kosten kommen auf mich zu? Wie lange dauert das gerichtliche Verfahren?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Britta Wiebke Storz-GanzlinSehr geehrte Mandantin,
die Frage der Kosten ist vom Wert des eingetragenen Rechts abhängig. Die Zeitabläufe bei Gericht sind sehr unterschiedlich. Hier geht es eher darum, welches Verfahren überhaupt sinnvoll ist. Doch dafür müsste man die Eintragung kennen und ggf. weitere Randbedingungen. Sie können sich gerne in meiner Kanzlei beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
W. Storz-Ganzlin Rechtsanwältin |