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FAQ
1.Bis wann erhalte ich nach Absendung meines Rechtsfalls über den Service "Rat & Antwort" die Stellungnahme des Rechtsanwalts?
Die von Ihnen ausgewählten Rechtsanwälte werden von unserem System per E-Mail zeitnah darüber benachrichtigt, dass eine neue Anfrage an sie gestellt wurde.
Wir haben keinen Einfluss darauf, wann der jeweilige Anwalt die Benachrichtigung zur Kenntnis nimmt und wann er seine Stellungnahme zu Ihrer Anfrage abgibt.
Auch wissen wir nicht, ob sich ein Anwalt z.B. im Urlaub befindet.
Die Stellungnahmen der Anwälte können erfahrungsgemäß in einem Korridor von einigen Stunden bis hin zu einigen Tagen bei Ihnen eingehen, letzteres insbesondere dann, wenn Sie Ihre Anfrage am Freitag, am Wochenende oder im Vorfeld von Feiertagen stellen. Teilweise reagieren Anwälte auch gar nicht auf eine Anfrage.
Sie werden über jede eingehende Anwalts-Stellungnahme per E-Mail benachrichtigt und erhalten schließlich nochmals eine Endzusammenfassung per E-Mail.
2.Wo kann ich die Antworten des Anwalts einsehen?
Sie werden über jede Antwort eines Anwalts auf Ihre Anfrage per E-Mail benachrichtigt. Falls Sie die Anfrage an mehrere Anwälte gerichtet haben, erhalten Sie nach einigen Tagen nochmals eine E-Mail mit der Zusammenfassung aller Stellungnahmen und Kontaktdaten der ausgewählten Anwälte.
3.Wie kann ich den Anwalt, dem ich das Mandat erteilen möchte, kontaktieren?
Sie werden über jede Antwort eines Anwalts auf Ihre Anfrage per E-Mail benachrichtigt. In dieser E-Mail sind auch die Kontaktdaten des Anwalts erhalten.
In der Regel empfiehlt sich eine telefonische Terminvereinbarung mit dem Anwalt. Bitte weisen Sie dabei darauf hin, dass die Mandatserteilung aufgrund seiner Stellungnahme über
Anwaltsverzeichnis.de
erfolgt.
4.Sind alle Fragen für den Service "Rat & Antwort" geeignet?
Rat & Antwort ist ein optimaler Service, um den geeigneten Anwalt für Ihren konkreten Rechtsfall zu finden. Die Anwälte antworten auf Ihre Fallschilderung, warum ihre Kanzlei besonders gut für Ihren konkreten Fall geeignet ist, erteilen jedoch in ihrer Stellungnahme keine Rechtsberatung.
Insofern ist Rat & Antwort grundsätzlich für die Schilderung von Rechtsfällen aller Art geeignet.
5.Warum hat kein Rechtsanwalt eine Stellungnahme auf meine Anfrage abgegeben?
Möglicherweise ist der Rechtfall sehr exotisch, wird von den Anwälten von Anfang an als aussichtslos angesehen oder die Rechtsvertretung erscheint keinem Anwalt attraktiv. Möglicherweise hat ein Anwalt auch momentan keine Kapazität, weitere Mandate anzunehmen.
Wir haben keinen Einfluss darauf, ob die von Ihnen ausgewählten Anwälte eine Stellungnahme auf Ihren Fall abgeben.
Wir empfehlen, die Anfrage noch einmal an eine andere Auswahl von Anwälten zu senden oder einzelne Kanzleien direkt telefonisch anzusprechen.
6.Was kostet die Nutzung von "Rat & Antwort"?
Die Nutzung von Rat & Antwort ist kostenlos.
7.Welche Anwälte werden mir von "Rat & Antwort" vorgeschlagen?
Unser System trifft eine Vorauswahl an geeigneten Anwälten anhand Ihres Wohnorts, des Rechtsgebiets und eventuell zusätzlicher von Ihnen eingegebener Schlagworte.
8.Was bedeutet "anonymisiert Veröffentlichung"?
Ihre Fallschilderung und die Antworten der Anwälte darauf werden anonymisiert veröffentlicht. "Anonymisiert" bedeutet, dass die Betreiber von Anwaltsverzeichnis.de Ihre Anfrage insoweit verändern, dass keine Rückschlüsse auf die Identität des Kunden möglich sind. So werden z.B. Personennamen, Firmennamen und Straßennamen entfernt.
9.Kann ich "Rat & Antwort" auch nutzen, wenn ich keine anonymisierte Veröffentlichung wünsche?
Nein. Die Zustimmung zur anonymisierten Veröffentlichung ist Bedingung zur Teilnahmen an Rat & Antwort. Die anonymisierten Anfragen und die Antworten der Anwälte darauf erleichtern anderen Suchenden, den geeigneten Anwalt besser einzuschätzen und sind damit ein wesentliches Merkmal von Anwaltsverzeichnis.de.
Wenn Sie dennoch keine anonymisierte Veröffentlichung wünschen, schreiben Sie die von Ihnen ausgewählten Anwälte bitte selbst direkt per E-Mail an oder setzen sich telefonisch mit diesen in Verbindung.
10.Kann ich meinen Merkzettel speichern?
Nein, in der aktuellen Ausbaustufe ist dies nicht möglich. Ihr Merkzettel wird mit dem Schließen der Homepage www.anwaltsverzeichnis.de gelöscht.