Rechtsanwalt Benjamin Unger

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Von mir vertretene Rechtsgebiete
Prüfungsrecht, Verwaltungsrecht
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BENJAMIN UNGER
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Der § 3 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) spricht in seinem Absatz 3 u.a. davon, dass es die Aufgabe des Rechtsanwalts sei, seine Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.

Dem hier angesprochenen Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern, das im Wesentlichen im Grundgesetz - unserer Verfassung - und dem allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht als dem "konkretisiertem Verfassungsrecht" [Zitat von Fritz Werner, dritter Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes] geregelt ist, galt von dem Beginn meiner Ausbildung an mein besonderes Interesse.

Welche Befugnisse hat der Staat gegenüber seinen Bürgern, auf welche Rechte kann sich der Bürger gegenüber dem Staat berufen? Fragen, auf die man vielfach Antworten in den zahlreichen verwaltungsrechtlichen Gesetzen als Teil des sogenannten "Öffentlichen Rechts" (als Abgrenzung zum Zivil- und Strafrecht) finden kann.

Auch nach dem Abschluss meines Studiums habe ich mein Interesse für dieses Rechtsgebiet durch die Wahl entsprechender Stationen während meines Referendariats - u. a. beim Verwaltungsgericht in Stade und in der Kanzlei am Speersort, Hamburg (RA Hansen) - dokumentiert.

Und jetzt war es nur folgerichtig, eine im Schwerpunkt öffentlich-rechtlich ausgerichtete Kanzlei zu gründen, wobei mein besonderes Interesse dem Teilbereich Prüfungsrecht / Prüfungsanfechtungsrecht gilt und ich hier schwerpunktmäßig tätig bin.

Die Konzentration meiner Tätigkeit auf das öffentliche Recht bedeutet allerdings nicht, dass Sie mich nicht auch in Fragen des allgemeinen Zivilrechts konsultieren könnten.

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