Rechtsfrage vom 20.10.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Mietrecht EigenbedarfSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgende Fragen: Ich bin im Begriff mir eine Eigentumswohnung zu kaufen. Diese ist seit mehreren Jahren vermietet. Ich brauche diese Wohnung selbst für mich. Ich habe selbst ein großes Haus, was ich verkaufen werde. Meine Frage ist: Ist es einfach, den Mietern wegen Eigenbedarf zu kündigen? Wenn die Mieter vor Wut randalieren, weil sie ausziehen müssen, bin ich für sowas versichert?
Stellungnahme der Kanzlei Dr. Keitel und Koll.Sehr geehrter Mandant,
gerne können wir Sie in der von Ihnen beschriebenen Angelegenheit beraten und gegebenenfalls vertreten. Diesbezüglich bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme. |
Rechtsfrage vom 01.02.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Meine Rechte beim SozialamtMeine Frau wird ambulant in Bielefeld gepflegt und befindet sich jetzt an einer anderen Adresse als in unserer Anschrift. Die Kosten für die Pflege trägt das Sozialamt der Stadt Bielefeld. Etwas mehr als drei Jahren gab es keine Probleme, aber jetzt fordert das Sozialamt die Ummeldung meiner Frau von der alten Adresse auf die Adresse der Pflegestelle, aber wir möchten das nicht. Jetzt bin ich wegen dieses Problems zum Sozialgericht Detmold eingeladen.
Stellungnahme der Kanzlei Dr. Keitel und Koll.Sehr geehrter Mandant,
wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 01.02.2017 und bitten Sie, sich diesbezüglich an einen Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden. |
Rechtsfrage vom 23.09.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbschaftMein Mann ist bei einem Unfall verstorben. Wir sind verheiratet, Zugewinngemeinschaft. Haben ein Kind, 3 Jahre alt. Weiterhin leben noch die Mutter meines Mannes sowie vier Halbgeschwister mütterlicherseits und einer väterlicherseits. Sind neben meinem Sohn und mir weitere Personen gesetzlich erbberechtigt?
Stellungnahme der Kanzlei Dr. Keitel und Koll.gerne können wir Sie bezüglich Ihrer Anfrage beraten. Für die Vereinbarung eines Besprechungstermins wollen Sie sich bitte mit unserem Büro telefonisch in Verbindung setzen. |
Rechtsfrage vom 15.10.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: HauswartkostenIch habe folgenden Rechtsfall: Uns liegt folgende Erklärung des inzwischen ausgeschiedenen Hausmeisters vor: Erklärung: Ich war Hausmeister für die Gebäude....(Vermieter...). Anfänglich habe ich 1560- Euro Pauschalvergütung im Jahr erhalten, hierfür habe ich neben der Gartenpflege auch Kleinreparaturen durchgeführt. Die Pauschalvergütung wurde 2011 auf 2120.-- Euro und 2012 auf 2400.-- erhöht. Die Erhöhungen habe ich erhalten für die vermehrte Ausführungen von Reparaturen. Die Vergütungen habe ich Pauschal erhalten, demnach brauchte ich keinen differenzierten Nachweis für Gartenarbeiten bzw,. Reparaturen führen.
UNTERSCHRIFT DES HAUSMEISTERS
Der Vermieter legt die vollen Vergütungen um.
Stellungnahme der Kanzlei Dr. Keitel und Koll.Sehr geehrter Mandant,
gerne können wir Ihr Anliegen hier erörtern. Bitte stimmen Sie dazu mit unserem Büro telefonisch unter 0521-967570 einen Besprechungstermin bei Rechtsanwältin Dr. Konrad ab. Bringen Sie zur Besprechung bitte die maßgeblichen Unterlagen (Arbeitsvertrag pp) mit. Sollten Sie in dieser Sache rechtsschutzversichert sein, bitten wir auch um Mitteilung der Versicherungsgesellschaft und der Versicherungsnummer, soweit Ihnen nicht schon eine Schadennummer vorliegt. |
Rechtsfrage vom 15.04.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Abfindung bei AufhebungsvertragSehr geehrte Rechtsanwälte, guten Morgen ! Bin über 50 J. alt, fast 20 Jahre bei der Fa. tätig gewesen ,80 GdB, 1 Kind noch zu Versorgen. Nach über 2 jähriger Krankheit wollte in die Fa. zurück. Wiedereingliederung wurde von meinem AG abgelehnt mit der Begründung, dass der Fa. nicht gut gehe (es stimmt auch), er für mich an meinem alten Arbeitsplatz keine Arbeit hat und sich von mir lieber im Guten trennen würde. Sein Angebot ist 25.000€ bei Aufhebungsvertrag. Klagen will ich auch nicht. ALGI-Sperre wird nicht geben, weil am 02.09. dort auch zu Ende geht. Gibt es für mich eine Chance mehr rauszuholen? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
Stellungnahme der Kanzlei Dr. Keitel und Koll.Sehr geehrte Mandantin,
Ihre Frage ist weder per E-Mail noch telefonisch seriös zu beantworten. Wir möchten Sie daher bitten, einen Besprechungstermin mit der Unterzeichnerin zu vereinbaren und zu diesem Termin Ihren Arbeitsvertrag und Ihre letzte Gehaltsabrechnung sowie ggf. Unterlagen über Ihre Rechtsschutzversicherung mitzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Konrad
Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 02.05.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Kündigung nach BetriebsübergangMein Lebensgefährte hat am 30.04.2013 eine Kündigung erhalten. Sein Arbeitgeber ist jetzt aber erst seit dem 01.04.2013 durch Betriebsübernahme der Inhaber der gesamten Firma.
In der Kündigung steht kein Kündigungsgrund. Mündlich wurde ihm gesagt, man müsse Stellen abbauen, Kosten einsparen usw. Gleichzeitig hat der Arbeitgeber aber vor 2 - 3 Wochen eine Stellenanzeige in der Zeitung geschaltet.
Was können wir gegen die Kündigung tun?
Mit freundlichen Grüßen
Iris Tippmann
Stellungnahme der Kanzlei Dr. Keitel und Koll.Sehr geehrte Mandantin,
ob erfolgreich gegen die Kündigung vorgegangen werden könnte, lässt sich ohne weitere Information nicht sagen. Kurz nach einem Betriebsübergang ausgesprochene Kündigungen sind nicht zwangsläufig unwirksam.
Unbedingt zu beachten ist aber, dass eine Kündigung kraft Gesetzes als wirksam gilt, wenn gegen sie nicht innerhalb von d r e i W o c h e n nach ihrem Zugang Kündigungsschutzklage erhoben wird.
Wir sind gern bereit für Ihren Lebensgefährten zu prüfen, ob eine solche Klage Sinn macht. Sofern daran Interesse besteht, bitten wir um kurzfristige telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer 0521 / 967570.
Dr. K. Konrad Rechtsanwältin
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