erforderliche Angaben
Das Insolvenzrecht gehört zum Zivilrecht. Es regelt im Wesentlichen die Möglichkeiten und Rechte des Gläubigers, soweit ein Schuldner insolvent ist. Soweit über das Vermögen eines Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet ist, findet die Insolvenzordnung (InsO) Anwendung. Das Insolvenzverfahren will sicherstellen, dass die Verwertung und Verteilung des Schuldnervermögens im Interesse des Gläubigers gewährleistet ist. Hierzu gehört, dass Gläubiger gemeinschaftlich und gleichmäßig befriedigt werden. Soweit ein Unternehmen insolvent ist, kann das Insolvenzverfahren auch zum Ziel haben, das Unternehmen zu sanieren. Dieser Zweck tritt dann neben dem Zweck, die Gläubiger zu befriedigen.
Anwaltszwang:
Nein
Zuständiges Gericht:
Amtsgericht - Insolvenzgericht
Stand:
29.07.2013