Rechtsfrage vom 25.12.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Erbschaft im AuslandSehr geehrte Damen und Herren!
Ich wohne in Berlin und bin vor kurzem eine von 4 Erben eines Grundstücks im Libanon geworden. Das Grundstück soll verkauft und das Geld unter die Erben verteilt werden.
Meine Frage: Kann ich die Angelegenheit von Berlin aus regeln, ohne jemandem im Libanon eine Vollmacht zu erteilen? Welche anderen Möglichkeiten gibt es?
Vielen Dank für Ihre Auskunft
YP
Stellungnahme von Rechtsanwalt Wolfgang SchwemmerSehr geehrter Mandant,
m.E. brauchen Sie einen Korrespondenzanwalt im Libanon.
Mit freundlichen Grüßen RA Wolfgang Schwemmer
030/31016727
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Rechtsfrage vom 01.12.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: meine Erbrechte in OlenIch habe folgenden Rechtsfall
Ich habe vor 65 Jahren Grundstücke in Pommern verloren,die jetzt den Polen gehören!
Beherrschen Sie die polnische Gesetzgebung?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Wolfgang SchwemmerSehr geehrter Mandant,
zunächst sollten Sie einschlägige Herausgabetitel erwirken. Da dies (nach den dort immer noch gültigen sog. "Gomulka-Dekreten") nach polnischem Recht voraussichtlich zu Ihren Ungunsten entschieden wird, müsste die Sache vor den EuGH gebracht werden. Haben Sie versucht, zunächst einen Titel vor einem deutschen Gericht zu erwirken? Liegen noch Unterlagen (Grundbuchauszüge etc.) zu den Immobilien vor?
Vielleicht können wir hierzu telefonisch korrespondieren. (030/31016727)
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Rechtsfrage vom 10.11.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: FamilienrechtMein Sohn hält unberechtigterweise mein Familienstammbuch zurück. Ich brauche dieses dringend für eine Rentenfrage. Ich bin der Meinung, dass dieses Dokument mein Eigentum ist. Brisant ist die Sache, weil er daselbst RA ist.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Wolfgang SchwemmerSehr geehrter Mandant,
mein Name ist Rechtsanwalt Wolfgang Schwemmer. Ich bin zugelassen seit September 2001. Meine Kanzlei vertritt Mandanten u.a. aus dem Bereich Familien,- Erb- und Personenstandsrecht. Ihr Rechtsfall passt insofern gut zu unsrem Kanzleiprofil. Ich rate Ihnen daher, einen Anwalt aufzusuchen, damit Ihre Interessen gewahrt werden. Sofern Sie sich für unsere Kanzlei entscheiden sichere ich Ihnen zu, die Herausgabe der Sie betreffenden Urkunden zu erzwingen. |
Rechtsfrage vom 04.11.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: EntwicklungsstufenzuerkennungIch habe im meinem Arbeitsverhältnis eine Anerkennung der Entwicklungsstufe 3 beantragt (TV-L). Ich habe dieselbe Tätigkeit vom dreieinhalb Jahre ausgeübt und war in der Bundesagentur für Arbeit der Stufe 3 zugehörig. Vor ca. zwei Jahren schied ich aus dem Arbeitsverhältnis bei der Bundesagentur aus, um am drei Monate später beim AG wieder anzufangen. Als Stufe erkannte man mir aufgrund der Unterbrechung nur die 2 an (Wechsel Tarifvertrag von TV-BA auf TV-L) Der EuGH hat mit Urteil vom 05.12.2013 C 514/12 jedoch festgestellt, dass Vorbeschäftigungen entsprechend Berücksichtigung finden müssen. Mir wurde lediglich die reine Vorbeschäftigung ohne Anrechnung von Zeiten zuerkannt. Nun wurde der Antrag auf Anerkennung durch meinen AG abgelehnt.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Wolfgang SchwemmerSehr geehrter Mandant,
Mein Name ist Rechtsanwalt Wolfgang Schwemmer. Ich bin zugelassen seit September 2001. Mein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem das Individualarbeitsrecht. Meine Kanzlei vertritt Mandanten aus diesem Bereich, welchem auch Ihr Fall zuzuordnen ist. Unsere Kanzlei zeichnet sich insbesondere aus durch individuelle Beratung der Mandantschaft. Ich rate Ihnen daher, einen Anwalt aufzusuchen, damit Ihre Interessen effektiv durchgesetzt werden können. Sofern Sie sich für unsere Kanzlei entscheiden sichere ich Ihnen zu, sofort mit der Fallbearbeitung zu beginnen.
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Schwemmer Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 27.01.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Kündigung, Arbeitslosmeldung, Abfindung oder WiedereinstellungNach einem Jahr Mobbing durch die Geschäftsleitung (war13 Jahre dort beschäftigt), bin ich fristlos gekündigt worden (Angabe: aus wichtigem Grund). Ich möchte Klage einreichen und musste mich arbeitslos melden.
1. Wird man bei fristloser Kündigung vom Arbeitsamt gesperrt? 2. Wenn ja, darf ich die Sperrzeit in Asien verbringen? (So kann ich meine Wohnung vermieten und dort vom Mietertrag leben, was mir hier unmöglich ist.) 3. Es wird ja wohl nach Klageerhebung über Abfindung geredet werden. Ist es so, dass man Abfindungen an das Arbeitsamt abtreten muss? 4. Falls ja, bringt mir eine Abfindung doch nichts! Da wäre es doch besser, wieder eingestellt zu werden… 5. Und was passiert, wenn ich bis zur Verhandlung eine neue Stelle habe und der Arbeitgeber verliert und müsste mich wiedereinstellen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Wolfgang SchwemmerSehr geehrte Mandantin,
Mein Name ist Rechtsanwalt Wolfgang Schwemmer. Ich bin zugelassen seit September 2001.
Mein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem das Individualarbeitsrecht. Meine Kanzlei vertritt insofern Mandanten aus dem Bereich der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberschaft - v.a. im Bereich Handwerk und Handel.
Unsere Kanzlei zeichnet sich insbesondere aus durch individuelle Beratung und zügige Mandatsbearbeitung. Ihr Rechtsfall passt insofern gut zu unsrem Kanzleiprofil, als die von Ihnen aufgeworfenen Rechtsfragen (Kündigung, Arbeitslosmeldung, Abfindung oder Wiedereinstellung) zu den Kernbereichen des Individualarbeitsrechts gehören.
Ich rate Ihnen - v.a. hinsichtlich der kurzen Fristen im Falle der Anwendung des KSchG, einen Anwalt aufzusuchen, damit Ihre Interessen wirksam verfolgt werden können.
Sofern Sie sich für unsere Kanzlei entscheiden, sichere ich Ihnen zu, dass - nach Absprache mit Ihnen - umgehend die notwendigen Anträge beim Arbeitsgericht eingereicht werden, sofern hinreichende Erfolgsaussichten bestehen und ein außergerichtlicher Vergleich mit der Gegenseite nicht erreicht werden kann bzw. nicht zielführend ist.
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Rechtsfrage vom 12.12.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: z B Meine Rechte bei Abo Falle im InternetAm 22.10.2013 erhielt ich von einer Fa. INSOLVENZA eine Mahnung über 16.786 Euro, weil ich angeblich im Internet ein Abo bestellt haben soll.
Ich bin mir aber sicher, nichts angeklickt zu haben. Habe sofort per Einschreiben-Rückschein Widerspruch eingelegt. Hat aber nicht geholfen, denn am 05.12.2013 habe ich erneut eine Mahnung erhalten. Die Fa., bei der ich das Abo abgeschlossen haben soll, heißt WEBTAINS Gmbh (vorm. CONTENT4UGmbH.)
Was kann ich noch tun?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Wolfgang SchwemmerSehr geehrte Mandantin,
ich schlage vor, Sie machen telefonisch einen Termin in meiner Kanzlei aus (030 /310 167 27) und wir besprechen den Fall detailliert. Ihre bisherigen Informationen lassen keine verwertbaren Rückschlüsse auf einen Vertragsschluss zu.
Eine Rechtsverteidigungsstrategie kann ich Ihnen erst geben, wenn ich Antwort auf einige weitere wichtige Fragen erhalten habe.
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Rechtsfrage vom 18.11.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Meine Mutter ist gestorben, ohne Testament, ich habe für sie ein kleines Haus gebaut, sie hat es finanziert, mein Bruder schlägt das Erbe aus, weil noch genug Schulden darauf sind, er hat einen unehelichen Sohn, ich will das Erbe antreten. Ist der uneheliche Sohn trotz Gütertrennung erbberechtigt ?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Wolfgang SchwemmerSehr geehrter Mandant,
der uneheliche Sohn ist gesetzlicher Erbe nach dem Bruder, da mit der Erbrechtsreform schon seit den 90-er Jahren nichteheliche Kinder den ehelichen völlig gleich stehen.
Die alte Rechtslage, dass nichteheliche Abkömmlinge nur einen Erbersatzanspruch in Geld gegenüber den Erben haben, ist seit Langem abgeschafft.
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