Rechtsanwalt Wolfgang Kophal
Von mir vertretene Rechtsgebiete
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht, OWI-RechtKontakt
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Herzlich willkommen auf dem Profil von Wolfgang Kophal Rechtsanwalt in Berlin
Ich bin zugelassen als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland Berlin) seit 2007. Dank meiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit verfüge ich über umfassende Kenntnisse in verschiedenen Rechtsgebieten. Im Fokus meiner Beratung stehen bei mir allein der Mandant und dessen ganzheitliche Betreuung. Wirtschaftliches Denken sowie konsequentes und professionelles Handeln in der Umsetzung sind maßgebliche Bestandteile meiner täglichen Arbeit. Ich berate und vertrete Sie kompetent, persönlich und individuell in folgenden Rechtsgebieten: Arbeitsrecht – Verkehrsrecht - Verkehrsstrafrecht - Ordnungswidrigkeitenrecht
Sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden. Das Arbeitsrecht zeichnet sich insofern durch einige Besonderheiten aus. Dazu gehört beispielsweise, dass dem Mandanten manchmal mit der gerichtlichen Durchsetzung seiner Rechte nicht gedient ist. Anzustreben sind praktikable Lösungen, die der beruflichen Zukunft des Mandanten möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen. Als Arbeitgeber stehe ich Ihnen zur Seite, wenn es heißt, ein Problem mit einem Mitarbeiter durch arbeitsrechtliche Maßnahmen zu lösen. Dabei behalte ich stets im Blick, eine passende Lösung für beide Seiten zu finden. Auch Ihre weiteren Fragen rund um das Arbeitsrecht wie z.B. zu Überstunden, Lohn und Gehalt, Mobbing, und Wettbewerbsverbot fallen in mein Aufgabengebiet.
Ich berate und vertrete Sie in allen verkehrsrechtlichen sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten. Häufige Fragestellungen, die einen juristischen Beistand erfordern, reichen vom Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu Fragen, wann eine Ordnungswidrigkeit und wann eine Straftat vorliegt. Insbesondere, wenn es beispielsweise um eine Trunkenheitsfahrt geht, sollte sich kein Beschuldigter ohne Rechtsbeistand äußern. Erreichbarkeit Sie können die Kanzlei mit den Bussen 184, 284, M81, M82, X83, 181, 283, 187 über Haltestelle "Lankwitz-Kirche" oder S-Bahn S25 über Haltestelle "Lankwitz" erreichen.
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