Rechtsfrage vom 20.11.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: CannabisSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Haben heute eine Vorladung der Polizei für unseren minderjährigen Sohn (damals 16) erhalten V.g. BsMG - allgemein. Verstoß mit Cannabis einschließlich Zubereitung, erhalten. Was müssen wir tun?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Wolfgang GeierSehr geehrte Damen und Herren,
der erste Ratschlag geht dahin, bei der Anhörung bei der Polizei nur die Pflichtangaben zu machen und zur Sache selbst nicht auszusagen. Im Anschluß sollte durch das Beantragen von Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt geklärt werden, was genau der Tatvorwurf ist.
Gerne können Sie telefonisch mit meiner Kanzlei einen Besprechungstermin vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Geier Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 22.05.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Guten Tag, ich bin seit 2004 in einem Schulsekretariat beschäftigt mit einer Arbeitszeit von 14 Std. pro Woche. Es war von Anfang an vereinbart, dass ich in den Schulferien nicht arbeite. Mein Lohn wurde deswegen runtergerechnet. Zum 01.08.2012 erhielt ich einen neuen Vertrag, dieser "ersetzt den bestehenden Vertrag, sowie alle hierzu vereinbarten Zusatzvereinbarungen". Weiterer Inhalt: Der Urlaub, 24 Tage, ist während der Schulferien zu nehmen, während der Schulferien besteht keine dauernde Anwesenheitspflicht. Nun ist mein arbeitgeber auf die Idee gekommen, ich solle die fehlende Zeit der Ferien, die über den Urlaubsanspruch hinausgeht, während der Schulwochen zusätzlich arbeiten, und das rückwirkend für das ganze laufende Schuljahr. Laut deren Rechnung sind das ca. 110 Stunden. Welche Möglichkeiten habe ich, diesem Ansinnen zu widersprechen, wie ist das mit Gewohnheitsrecht bzw betrieblicher Übung? Falls wir zu dem Schluss kommen das Arbeitsverhältnis nicht weiter fortzusetzen, hätte ich Anspruch auf eine Abfindung bei einem Auflösungsvertrag und wenn ja, in welcher Höhe? Welche Möglichkeiten habe ich bei einer evt. Kündigung durch den Arbeitgeber?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Wolfgang GeierSehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Damit ich Ihre Anfrage konkret beantworten kann, benötige ich Ihren Arbeitsvertrag. Weiter bitte ich um Mitteilung, ob für Ihr Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung findet. |