Rechtsfrage vom 12.11.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: StrafrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Mein 19jähriger Sohn wird angeklagt wegen Diebstahls in besonders schweren Fall. Die Tat wurde zusammen mit zwei Jugendlichen begangen. Es war keine geplante Tat. Anklage ist am Samstag zugestellt worden und jetzt sind zwei Wochen Zeit um Zeugen zu benennen usw. Über Unterstützung würde ich mich sehr freuen.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Willi MochSehr geehrte Ratsuchende,
ich verfüge über jahrzehntelange Erfahrung in Strafsachen wie der Ihres Sohnes. Um den Fall beurteilen und die geeigneten Schritte ergreifen zu können, müsste möglichst bald ein Besprechungstermin in meiner Kanzlei vereinbart werden. Zu diesem sollten Sie Ihren Sohn mitbringen. Natürlich bräuchte ich dann auch die Anklageschrift mit dem Begleitschreiben des Amtsgerichts.
Meine Kontaktdaten können Sie meiner Homepage entnehmen. Diese lautet: ra-moch.de. |
Rechtsfrage vom 03.05.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: VertragsrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Eine Automatenfirma für Geldspielgeräte verlangt von mir unberechtigterweise, wegen angeblichem Vertragsbruch ca.18.000,00€! Gegen Mahnbescheid habe ich vor ein paar Tagen Einspruch erhoben. Vielleicht können Sie mir da helfen.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Willi MochSehr geehrter Mandant,
ich bin Rechtsanwalt Willi Moch aus 76694 Forst. Bereits seit 33 Jahren bin ich als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei tätig. In dieser Zeit habe ich sehr viel Erfahrung gerade auch im Vertragsrecht gesammelt.
Es ist wichtig, dass Sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch erhoben haben. Die Gegenseite wird ihren angeblichen Schadensersatzanspruch nun gegenüber dem zuständigen Landgericht schriftlich begründen müssen. Das Landgericht wird diese Anspruchsbegründung Ihnen zustellen mit der Aufforderung, innerhalb einer bestimmten Frist durch einen Rechtsanwalt darauf zu erwidern. Dabei müssten die Gründe vorgetragen werden, aus denen sich ergibt, dass die Forderung der Gegenseite unberechtigt ist.
Sollten Sie mich mit Ihrer Vertretung in dem Prozess beauftragen wollen, wäre es gut, wenn Sie sich in den nächsten Tagen mit mir in Verbindung setzen würden. Meine Kontaktdaten finden Sie unten. In diesem Fall sollten Sie mir möglichst bald Einblick in die Vertragsunterlagen und etwaigen Schriftwechsel mit der Automatenfirma sowie in den Mahnbescheid gewähren.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Moch Rechtsanwalt Wolfrainstraße 8 76694 Forst
Telefon 07251/300839 Telefax 07251/81674 info@ra-moch.de www.ra-moch.de |
Rechtsfrage vom 30.06.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: FamilienrechtIch wohne seit 10 Jahren mit meinem Freund zusammen in meinem Haus. Nun gibt es Streitigkeiten, wir trennen uns. Innerhalb welcher Zeit muss er ausgezogen sein ? Wir haben keinerlei Verträge miteinander.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Willi MochSehr geehrte Mandantin,
Ihre Frage, innerhalb welcher Zeit Ihr Freund aus Ihrem Haus ausgezogen sein muss, kann ich erst beantworten, wenn ich Näheres weiß. Auch wenn kein schriftlicher Mietvertrag existiert, könnte ein mündlich geschlossenes oder ein faktisches Mietverhältnis vorliegen. Dann wäre möglicherweise eine Kündigungsfrist einzuhalten.
Wenn Sie möchten, können wir gerne einen Besprechungstermin in meiner Kanzlei vereinbaren, in dem wir die Sach- und Rechtslage erörtern können. In diesem Falle wollen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit meiner Kanzlei aufnehmen. Alle Daten finden Sie auf meiner Homepage "www.ra-moch.de". |
Rechtsfrage vom 27.08.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: FamilienrechtTochter (17 Jahre) macht eine Ausbildung. Was würde mich das kosten, über das Familiengericht Auskunft zu bekommen, was und wo sie arbeitet und verdient, da ich Unterhalt zahle.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Willi MochSehr geehrter Mandant,
Ihre Frage, was es Sie kosten würde, über das Familiengericht Auskunft bezüglich Ihrer Tochter zu erhalten, kann nicht ohne Weiteres beantwortet werden. Das würde davon abhängen, welchen Verfahrenswert das Gericht festsetzen würde. Die Höhe des Verfahrenswertes würde unter anderem von der Höhe Ihrer monatlichen Unterhaltszahlungen abhängen.
Ich würde Ihnen aber ohnehin nicht empfehlen, im jetzigen Stadium schon vor Gericht zu gehen. Einfacher, schneller und kostengünstiger wäre ein anwaltliches Schreiben an die Mutter Ihrer Tochter mit Aufforderung zur Auskunftserteilung und Androhung einer Kürzung des Unterhalts für den Fall der Auskunftsverweigerung.
Daher rate ich Ihnen, einen auf dem Gebiet des Familienrechts bewanderten Rechtsanwalt zu konsultieren bzw. zu beauftragen. Als im Familienrecht sehr erfahrener Anwalt bin ich gerne bereit, Ihren Fall zu übernehmen, falls Sie dies wünschen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Moch
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Rechtsfrage vom 18.02.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtMeine Frau hat am Mittwoch beim Arbeitgeber ein Gespräch. Thema: Angebot für freiwillige Aufhebungsvereinbarung. Nach Ansicht ihrer Kollegen soll dieses jedoch sehr schlecht sein. Deshalb denken wir an eine Ablehnung. Da es der Firma ziemlich schlecht geht, ist auch eine eventuelle Kündigung nicht auszuschließen. Meine Frau ist seit über 6 Jahren im Betrieb und 49 Jahre alt. Was machen wir am besten? Wir sind rechtsschutzversichert. Vielen Dank für Ihre erste Einschätzung.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Willi MochSehr geehrter Mandant,
ich bin Rechtsanwalt Willi Moch aus 76694 Forst. Über "Anwaltsverzeichnis.de" habe ich von Ihrer Anfrage erfahren.
Arbeitsrecht gehört zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten. Fälle wie der von Ihnen geschilderte Fall Ihrer Frau sind mir daher geläufig.
Ob ein Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag geschlossen werden sollte, hängt entscheidend von dessen Inhalt ab. Man kann also nicht generell sagen, dass eine derartige Vereinbarung gut oder schlecht ist. Zu beachten wäre insbesondere, dass die Agentur für Arbeit (früher "Arbeitsamt" genannt) bei einem Aufhebungsvertrag grundsätzlich eine Sperrzeit von 12 Wochen für das Arbeitslosengeld anordnet. Diese Sperrzeit kann nur in Ausnahmefällen vermieden werden.
Das Nähere kann Ihnen aber nur ein in diesen Dingen erfahrener Rechtsanwalt sagen. Voraussetzung ist, dass dieser die Angelegenheit anhand des Arbeitsvertrags, des Textes des geplanten Aufhebungsvertrags und nach Kenntnis der Situation des Arbeitgebers usw. gründlich geprüft hat.
Sollten Sie bzw. Ihre Frau sich insoweit für mich entscheiden wollen, empfehle ich Ihnen, telefonisch (Tel. 07251/300839) einen Besprechungstermin in meiner Kanzlei zu vereinbaren.
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Rechtsfrage vom 12.12.2011 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbrechtMeine Mutter hat ein Testament hinterlassen in welchem ich als Alleinerbe aufgeführt bin. Mein Bruder wurde enterbt weil er mit der Mutter in Unfrieden lebte. Nach der Testamentserstellung hat er meine Mutter nervlich ruiniert und mit Morddrohungen geängstigt auch in Gegenwart von mir und meiner Frau. Zunächst wollte er auf seinen Pflichtteil verzichten. Daraufhin habe ich das Erbe in den Kauf eines Haus gesteckt. Nach einem halben Jahr möchte mein Bruder seinen Pflichterbteil nun doch haben. Ich habe mich mit dem Hauskauf verschuldet! Was kann ich tun?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Willi MochSehr geehrter Mandant,
ich bin mit erbrechtlichen Fallkonstellationen, die dem von Ihnen geschilderten Fall entsprechen, vertraut.
Auf den ersten Blick sieht es nicht gut für Sie aus. Allerdings könnte bei sorgfältiger Prüfung eine Chance für Sie bestehen. Dazu müsste ich aber den vollständigen Text des Testamentes Ihrer verstorbenen Mutter kennen. Auch müsste ich dann die Sache mit den Morddrohungen detailliert wissen.
Falls Sie wünschen sollten, dass ich die Angelegenheit gründlich prüfe und Ihnen dann eine fundierte Antwort gebe, sollten Sie sich bei meiner Kanzlei einen Besprechungstermin geben lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Moch Rechtsanwalt |