Rechtsfrage vom 18.02.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: unterhalts zahlungSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Guten Tag. Meine Frau ist vor 3 Jahren aus unserem Haus ausgezogen und fordert jetzt nach Verkauf des Hauses und Hälfte des bekommenen Geldes für das Haus, was ich an sie überwiesen hab, jetzt noch Unterhalt fur die letzten 12 Monate? Als sie ausgezogen ist hat sie nicht einen Cent fur die Rate des Hauses bezahlt. Also die letzten Jahre, wie das ganze Leben, habe ich alles von meinem Konto gezahlt und jetzt möchte sie Unterhalt? Kann man da was machen? Denn ich sehe das nicht ein, da sie weg ging und nach drei Jahren Unterhalt fordert und genau dann wenn ich das Geld bekommen hab für das Haus.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Walter Wundersee LL.M. EuropaeSehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage kann problemlos innerhalb eines Beratungsgesprächs geklärt werden. Für das Einfordern von Unterhalt gibt es Voraussetzungen. Ihre Schilderung lässt vermuten, dass diese nicht erfüllt sein könnten. Eine konkrete Anwort kann ich jedoch nicht alleine aufgrund des von Ihnen geschilderten Ablaufs geben.
Eine juristische Erstberatung erhalten Sie in meiner Kanzlei zu einem geringen Pauschalpreis. Rufen Sie doch an und erkundigen sich über die Details. |
Rechtsfrage vom 20.11.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: UnterhaltSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Kindesunterhalt für 20 jähriges studierendes Kind im Ausland. Was muss ich zahlen und was kann ich als Selbsterhalt geltend machen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Walter Wundersee LL.M. EuropaeSehr geehrter Ratsuchender, der von Ihnen geschilderte Fall wirft viele Fragen auf, die in einem juristischen Erstberatungsgespräch geklärt werden können. Es ist z.B. zu klären, ob das Auslandsstudium nach Absprache mit den Eltern aufgenommen wurde und was der andere Elternteil zum Kindesunterhalt beiträgt.
In meiner Kanzlei erhalten Sie eine Beratung zu einem Pauschalpreis, die mit einer konkreten Handlungsempfehlung endet. Sollte eine weitere Tätigkeit gewünscht sein, wird die Beratung auf die späteren Kosten voll angerechnet. |
Rechtsfrage vom 24.08.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: SchuldenIch habe einer Freundin im September 2016 250 Euro geliehen, die ich per Überweisung getätigt habe. Nach mehrmaligen schriftlichen Erinnerungen meinerseits und schriftlichen Zusagen ihrerseits, ist die Rückzahlung bis heute noch nicht geschehen. Ich habe ihr schriftlich eine Frist gesetzt, bis wann ich das Geld zurück haben möchte, keine Reaktion. Ich habe ein Einschreiben an die Eltern geschickt, da ich die neue Adresse von "meiner Fredundin" nicht weiß, mit der Bitte mit der Tochter zu sprechen und mir das Geld zu Überweisen und mit der Info, dass ich rechtliche Maßnahme einleiten werde, wenn dies nicht geschieht. Leider gab es darauf auch keine Reaktion. Was mache ich jetzt am besten bzw was soll ich weiter machen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Walter Wundersee LL.M. EuropaeSehr geehrte Ratsuchende, in Ihrem Fall ist eine juristische Erstberatung sinnvoll. Diese erhalten Sie kostengünstig, z.B. auch in meiner Kanzlei. In dem Beratungsgespräch wäre die Problematik der Beweislast zu erörtern. |
Rechtsfrage vom 20.08.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Meine Rechte als Hundehalterin gegenüber anderen HundehalternDarf ich von anderen Hundehaltern einfordern, ihre Hunde während des Passierens meines Hundes bei sich unter Kontrolle zu halten?
Darf ein Hundehalter seinen Hund frei laufen lassen, auch wenn dieser andere damit in Bedrängnis bringt und der Halter ihn offenbar nicht unter Kontrolle hat?
Dürfen mir andere Hundehalter Platzverweise erteilen?
Wie darf ich mich gegen fremde Hunde wehren?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Walter Wundersee LL.M. EuropaeSehr geehrte Ratsuchende,
die von Ihnen gestellten Fragen sind geeignet, um in einer juristischen Erstberatung besprochen zu werden. Eine solche erhalten Sie in der Regel zu günstigen Konditionen, z.B. auch bei mir für pauschal 30,00 Euro. Melden Sie sich bitte telefonisch, um einen Termin zu vereinbaren oder die Fragen telefonisch zu klären. |
Rechtsfrage vom 02.03.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Mein Recht bei StornierungSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: ich möchte einen Kurs stornieren, zu dem ich mich angemeldet habe, da ich die Kosten nun nicht tragen könnte (2800,-). Nun will die Dame bei einem Kurs (weil Start in 10 Tagen) 50% Kursgebühr (295,- also von 590,-) und bei dem anderen (1490,-) 20% Stornierung kassieren (ca 300,-). Ist das so rechtens, ich habe ja gar nichts in Anspruch genommen bislang? Bearbeitungsgebühr bin ich bereit zu zahlen, aber derartige Summen? Ich habe mich mit Namen, Adresse, Telefonnummer und Unterschrift angemeldet, nichts sonst. Befinde mich in Spanien. Aber der Kurs ist von einer deutschen Ausbilderin (Therapeutisch, Coaching und Inneres Kind, Selbstfindung) was kann ich tun?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Walter Wundersee LL.M. EuropaeSehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Frage entstammt dem allgemeinen Zivilrecht, in dem ich seit über 12 Jahren tätig bin. Eine konkrete Beantwortung der Frage würde davon abhängen, dass wir in einem Beratungsgespräch die Details des Vertragsabschlusses gemeinsam durchgehen. Eine solche Beratung gilt als juristische Erstberatung und wird von mir zu einem günstigen Pauschalpreis angeboten, erkundigen Sie sich gerne telefonisch über die Konditionen. Die Beratung kann auch telefonisch erfolgen, wenn Sie sich derzeit im Ausland befinden. Eine Übersendung ggf. erforderlicher Unterlagen könnte per Mail oder Fax erfolgen. |
Rechtsfrage vom 26.03.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Energiekosten hier stromIch habe folgenden Rechtsfall: Wir haben 2010 unser Bürogebäude gebaut und bezogen. Selbstverständlich haben wir auch alles angemeldet, aber jetzt stellen wir fest, dass bis heute kein Strom abgerechnet wurde. Anschluss ist da, Zähler ist aktiviert, Anmeldeunterlagen aus 2010 sind da, aber nicht eine einzige Abrechnung. Wir wollen das Objekt nun veräußern, aber dem neuen Besitzer auch keine Leichen hinterlassen. Wenn wir dem Versorger das Versäumnis melden, wird uns für die 5 Jahre sicherlich eine hohe 5-stellige Nachforderung erwischen. Darauf sind wir, vielleicht weil auch etwas Naiv, nicht vorbereitet und deshalb würde uns interessieren, ob man bei der Nachmeldung ggfs auf Verjährungsfristen pochen kann.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Walter Wundersee LL.M. EuropaeSehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage ist nur durch eine Rechtsberatung zu beantworten. Informieren Sie sich bitte telefonisch nach dem Preis für eine solche juristische Erstberatung, die Sie z.B. auch bei mir bekommen können. Ich bin seit Jahren im allgemeinen Zivilrecht tätig. |
Rechtsfrage vom 17.08.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: ehestreitIch habe folgenden Rechtsfall
streit in der ehe,jetzt hat mein mann mein entwendet und will es verkaufen. ich bin alleiniger halter.darf er das
Stellungnahme von Rechtsanwalt Walter Wundersee LL.M. EuropaeSehr geehrte Mandantin,
Mein Name ist Rechtsanwalt Wundersee. Ich bin zugelassen seit 2005. Mein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem das Familienrecht.
Im Rahmen dieser Einschätzung kann ich keine rechtliche Beratung durchführen. Ich rate Ihnen, einen Anwalt aufzusuchen, damit Ihre Interessen vertreten werden können.
Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt muss weiter aufgeklärt werden, da es im Zusammenhang mit Eigentumsverhältnissen nicht nur auf die Bezeichnung "mein Auto" ankommt. Insgesamt könnte dies im Rahmen einer Erstberatung zum Thema Eheauseinandersetzung erfolgen, die Sie z.B. bei mir zu einem Pauschalpreis erhalten können. |
Rechtsfrage vom 24.09.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Hohe Restforderung von EnergieversorgerMein Energieversorger verlangt eine Restforderung in Höhe von 5.000 Euro. Wie soll ich mich verhalten?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Walter Wundersee LL.M. EuropaeSehr geehrte Mandantin,
eine Restforderung in dieser Höhe muss unbedingt überprüft werden.
Meine Erfahrung im Umgang mit Energieversorgern hat immer wieder gezeigt, dass eine Prüfung von Rechnungen sehr wichtig ist. Das Augenmerk liegt hier auf dem abgeschlossenen Vertrag und der Berechnungsgrundlage.
Wenn ein Energieverbrauch der Rechnung zu Grunde liegt, ist folgendes zu prüfen: wurden Zählerstände durchgegeben? Kam es zu einem Fehler bei der Übermittlung? Wurden die Zählerstände nur geschätzt, obwohl Werte durchgegeben wurden?
Die Rechnungen und der zugrundeliegende Vertrag sind für eine Prüfung notwendig. Ich empfehle eine anwaltliche Prüfung, wenn die obigen Fragen zu keinem befriedigendem Ergebnis führen. Eine juristische Erstberatung würde hier zunächst ausreichen. Erkundigen Sie sich im Bedarfsfall nach den Kosten.
Im ersten Moment ist man sicherlich von einer so hohen Forderung geschockt. Es bleibt abzuwarten, was nach einer Prüfung hiervon Bestand hat.
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