Rechtsanwalt Volker Teitge
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Von mir vertretene Rechtsgebiete
Arbeitsrecht, Baurecht (privates), Immobilienrecht, Mietrecht, VertragsrechtKontakt
Beschreibung | Herzlich willkommen auf dem Profil von Volker Teitge Fachanwalt für Arbeitsrecht
Volker Teitge nahm das rechtswissenschaftliche Studium an der Universität in Halle a.d. Saale auf und schloss jenes im Jahre 1985 ab. Herr Teitge machte sich im Jahre 1991 selbstständig und eröffnete seine eigene Kanzlei.
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Rechtsfrage vom 01.08.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: ImmobilienverkaufSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:Beim Verkauf unseres Hauses wurde vertraglich vereinbart, dass der Käufer die noch restliche Grundschuld direkt an die Bank zahlt. Dies ist nicht erfolgt. Auch den Restkaufpreis hat er noch nicht bezahlt. Der Notar musste nun die Löschungsunterlagen an die Bank zurück geben. Damit ist der Vertrag nicht weiter vollziehbar. Gibt es zur Rückabwicklung des Kaufvertrages Alternativen? Vielen Dank. Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker TeitgeSehr geehrter Mandant,vielen Dank für Ihre Anfrage an Anwaltsverzeichnis.de. Da ich u.a. immobilienrechtliche Sachverhalte bearbeite, wurde mir Ihr Problem zur weiteren Bearbeitung übermittelt. Ich gehe aufgrund Ihrer kurzen Schilderung davon aus, dass der Kaufvertrag über Haus sicher nicht rückabgewickelt werden muss, weil dieser vermutlich bislang noch nicht einmal vollzogen wurde. Um Ihre Ansprüche gegenüber dem Käufer zu wahren, müssen von Ihrer Seite zum jetzigen Zeitpunkt Schritte eingeleitet werden, die in der Regel für den Laien juristischen Beistand erfordern. Sie sollten daher möglichst zeitnah einen Besprechungstermin über mein Sekretariat ( 0351 436 19 60/64 ) mit mir vereinbaren, damit wir uns über Ihre Handlungsalternativen abstimmen und eine sachgerechte Lösung Ihres Falles herbeiführen können. Gern können Sie mir Ihre terminlichen Vorstellungen für ein Gespräch auch per E-Mail ( info@ra-teitge.de ) mitteilen. Ich antworte dann zeitnah. Mit freundlichen Grüßen Volker Teitge Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 13.12.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Sozialrecht ArbeitsrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:Im Dezember 1995 begründete ich eine betriebliche Direktversicherung. Die eingezahlten Beträge waren zum Abschlußzeitpunk als "sozialabgabenfrei" deklariert. Mit der Auszahlung des Kapitalertrages der Direktversicherung teilte mir meine Krankenkasse den nunmehr fälligen Beitrag zur KV mit, dazu wurde der Gesamtbetrag der ausgezahlten Leistung inklusive des Zinsanteils herangezogen. Gegen die Einbeziehung des Zinsertrages legte ich Widerspruch ein, der abgelehnt wurde. Nun bleibt mir nur der Weg über das Sozialgericht. Bevor ich diesen Schritt unternehme, würde ich gern eine Einschätzung zu der Erfolgsaussichten eines Verfahrens einholen. Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker TeitgeSehr geehrter Ratsuchender,Ich habe Ihren Fall mit Interesse gelesen. Um die Erfolgsaussichten beurteilen zu können, müsste ich vorab Ihre Vertragsunterlagen sichten, damit wir uns danach über die weitere Vorgehensweise miteinander abstimmen können. Einen Besprechungstermin können Sie über mein Sekretariat gern zeitnah vereinbaren. Beachten Sie hierbei die für die Klageerhebung zu wahrende Klagefrist. Die Tel-Nr. des Sekretariats lautet : 0351 436 19 60/64. In Erwartung Ihrer Terminsvereinbarung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen V.Teitge |
Rechtsfrage vom 30.09.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:In meiner Betriebskostenabrechnung sind Kosten für Hausmeistertätigkeit und Hausreinigungskosten aufgeführt. Beides wird vom Hausmeister durchgeführt. Kann der Hausmeister doppelt abgerechnet werden? Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker TeitgeSehr geehrter Mandant,ich befasse mich schon seit mehreren Jahren mit mietrechtlichen Fragen. Ob bei Ihnen eine Doppelabrechnung für die Hausmeistertätigkeit vorliegt, müsste anhand des Mietvertrages zunächst im Detail geklärt werden. Zumindest ist es nicht unwahrscheinlich, dass hier eine Überschneidung vorliegt, die sich zu Ihren Lasten auswirkt, und die daher mit anwaltlicher Hilfe weiter aufgeklärt werden sollte. Gern können Sie zu diesem Zweck einen Besprechungstermin telefonisch über mein Sekretariat vereinbaren. |
Rechtsfrage vom 06.09.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsvertragSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:Ich war bei einem 450€-Job Probearbeiten und habe dann denn Vertrag zugeschickt bekommen, ihn aber noch nicht unterschrieben gehabt. Jetzt habe ich vor kurzem einen besseren Job gefunden und habe somit per E-Mail "gekündigt". Heute kam dann eine sehr wütende E-Mail mit Drohung eines Anwalts und mit der Erklärung, dass ich eine Rechnung bekommen werde. Ist das überhaupt rechtens, da ich ja keinen Vertrag unterzeichnet habe? Ich habe jetzt sehr viel Angst vor der Post vom Anwalt. Und wenn was kommt was kann ich dann dagegen tun? Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker TeitgeSehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr,ich habe das von Ihnen geschilderte Problem mit Interesse gelesen. Sie können aus meiner Sicht relativ beruhigt sein, weil ein Arbeitsvertrag mit dem betreffenden Arbeitgeber vermutlich bisher noch nicht zustande gekommen ist. Dennoch sollten Sie vorsichtshalber noch einmal schriftlich kündigen. Was die E-Mail-Drohung des Anwaltes anbelangt, so wäre ich gern behilflich, diese Drohung mit Nachdruck zurückzuweisen. Sie sollten daher zeitnah einen Besprechungstermin über mein Sekretariat vereinbaren, damit ich die Sache in Ihrem Sinne zügig bearbeiten kann. Ich bin schon seit vielen Jahren insbesondere auf arbeitsrechtlichem Gebiet tätig und würde mich daher freuen, wenn ich alsbald von Ihnen hören würde. Sie können Ihre Terminswünsche auch gerne per E-Mail mitteilen (info@ra-teitge.de). Wir antworten dann umgehend. |
Rechtsfrage vom 29.05.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: VertragsrechtEine Unternehmensberatung beauftragte mich für 20 M-Tage Beratung im Bereich Zollprozess Insourcing CH (Export CH) bei einem seiner Kunden.Seit März wurden die mehrmals angemahnten Rechnungen für die Beratung im Februar und März 2017 nicht bezahlt. Vertragliches Zahlungsziel ist 30 Tage netto nach Rechnungserhalt. Grund der Nichtzahlung: Info der Unternehmensberatung vom Mai 2016: "Der Kunde zahlt auch nicht für meine Leistung." Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker TeitgeSehr geehrter Mandant,ich habe Ihr Rechtsproblem mit Interesse gelesen. Gern bin ich bereit, Ihre Interessen gegenüber Ihrem Auftraggeber zu vertreten. Ich bin seit mehr als 20 Jahren anwaltlich tätig und habe mich hierbei viel mit vertragsrechtlichen Fragen befasst. Sollten Sie Interesse haben, Ihr Problem mit meiner Unterstützung weiter zu verfolgen, wäre ich eine Rückinformation dankbar. Einen Besprechungstermin können Sie über mein Sekretariat zeitnah mit mir vereinbaren. Die Tel-Nr. lautet : 0351 436 19 60. Ebenso können Sie Ihre terminlichen Wünsche für einen Besprechungstermin auch gerne per E-Mail an info@ra-teitge.de senden. Mit freundlichen Grüßen V.Teitge |
Rechtsfrage vom 15.03.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Mein Recht als ArbeitnehmerIch war 2016 wegen einer OP ca. 4 Monate krankgeschrieben. Kurz vor Weihnachten wurde ich wärend meiner Krankschreibung zu einem Personalgespräch gebeten, in dessen Verlauf mir mit einer krankheitsbedingten Kündigung gedroht wurde.Seit diesem Gespräch werde ich von meinen Vorgesetzten ständig wegen Nichtigkeiten kritisiert. Gestern wurde mir nun noch in einem Gespräch angekündigt, das mir für Januar 1,5 h Minusstunden geschrieben werden. Begründung: Ich habe zwar 5:45 Uhr eingestochen, wäre aber nicht am Arbeitsplatz gewesen. Meine Vorgesetzten kommen aber erst gegen 6:00 zum Dienst. Sind meine Vorgesetzten dazu berechtigt und wie soll ich mich weiter verhalten? Vielen Dank für ihre Auskunft Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker TeitgeSehr geehrter Mandant,ich habe Ihre Anfrage mit Interesse zur Kenntnis genommen. Da ich mich schon seit Jahren schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht befasse, wäre ich erfreut , in dieser Angelegenheit für Sie tätig werden zu können. Um Ihr Problem zu Ihrer Zufriedenheit zu klären, müssten wir zunächst ein Informationsgespräch, bei mir im Büro führen oder zumindest miteinander telefonieren. Aufgrund Ihrer bisherigen Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, dass Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitszeitkonto deswegen nicht mit 1,5 Minusstunden belasten kann. Bitte setzen Sie sich daher mit meinem Sekretariat oder mit mir wegen einer Terminsabsprache telefonisch unter 0351 436 19 60 oder per E-Mail unter info@ra-teitge.de in Verbindung. Ich antworte dann umgehend. Mit freundlichen Grüßen V.Teitge Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 13.11.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtIch bin im SNE Bautzen-NV- Solo angestellt. Ich bin nicht Mitglied in der Gewerkschaft. Am 29.10.2016 habe ich die Nichtverlängerungsmitteilung gemäß § 61 NV- Bühne bekommen, ohne Begründung.Statt dessen steht "unter Bezugnahme auf das Anhörungsgespräch“. Auch im Anhörungsgespräch wurden keine Gründe genannt. Die Geschäftsführung hatte sich geweigert, mir das von der Sekretärin des SNE angefertigte Protokoll auszuhändigen. So habe ich selbst ein Protokoll geschrieben und vom anwesenden künstlerischen Leiter unterschreiben lassen. Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker TeitgeSehr geehrter Mandant, sehr geehrte Mandantin,ich habe Ihre Anfragen mit Interesse gelesen. Um Ihnen in der Sache jedoch behilflich sein zu können und auch Ihre Erfolgsaussichten halbwegs zuverlässig zu beurteilen, wäre es notwendig, zunächst ein Informationsgespräch mit Ihnen zu führen, zu dem auch Ihre arbeitsvertraglichen Vereinbarungen mit vorliegen sollten. Einen Besprechungstermin können Sie über mein Sekretariat gern telefonisch vereinbaren. Ebenso können Sie mir Ihre terminlichen Vorstellungen gern per E-Mail mitteilen. Wir antworten dann umgehend. Die Tel.-Nr. lautet : 0351 436 19 60 oder 64. E-Mail : info@ra-teitge.de. Ich sehe Ihrer Rückäußerung mit Interesse entgegen. |
Rechtsfrage vom 07.11.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtIch habe folgenden Rechtsfall:Mein Mieter lässt trotz schriftlicher Aufforderung keinen in die Wohnung, keinen Handwerker, keinen Makler. Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker TeitgeSehr geehrter Mandant,ich habe Ihre Anfrage mit Interesse zur Kenntnis genommen. Ob Ihr Mieter Sie oder Dritte in die Wohnung lassen muss oder nicht hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Um hier für Sie eine interessengerechte Lösung Ihres Problems zu ermöglichen, sollten Sie zeitnah einen Besprechungstermin über mein Sekretariat oder mit mir telefonisch vereinbaren. Sie können Ihre terminlichen Vorstellungen auch gern per E-Mail mitteilen (info@ra-teitge.de). Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen. Telefonisch erreichen Sie das Büro unter der Nr. 0351 436 19 60. |
Rechtsfrage vom 06.11.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Arbeitsrecht anstehender AufhebungsvertragSehr geehrte Damen und Herren,mein Arbeitgeber baut den Konzern um und es werden ca. 4000 MA mit Aufhebungsverträgen zum 31.12.2107 entlassen. Ich bin mit 50 % schwerbehindert und nach heutigen Stand reichen meine Sozialpunkte nicht aus, so das ich ebenfalls davon betroffen bin, obwohl mein Arbeitsplatz in Chemnitz bestehen bleibt. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich für eine Weiterbeschäftigung rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen sollte. Gibt es erfahrungsgemäß Erfolgsaussichten? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker TeitgeSehr geehrte Mandantin,ich habe Ihre Anfrage mit Interesse gelesen. In der von Ihnen geschilderten Situation sollten Sie natürlich um den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes kämpfen. Die Erfolgsaussichten sind hierbei gerade bei sogenannten Massenentlassungen für den betroffenen Arbeitnehmer oftmals gut, da Arbeitgeber nicht selten formelle Fehler in derartigen Verfahren begehen, die sich dann zugunsten der gekündigten Arbeitnehmer auswirken. Keinesfalls sollten Sie ohne eingehende vorhergehende Beratung einen vermeintlich "großzügigen" Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber abschließen. Ich bin seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit arbeitsrechtlichen Mandaten befasst und würde mich daher freuen, Sie in Ihrer Angelegenheit zu beraten bzw. gegenüber Ihrem Arbeitgeber zu vertreten. Sie können sich wegen einer Terminsvereinbarung telefonisch an mein Sekretariat oder an mich wenden. Gern können Sie mir Ihre terminlichen Vorstellungen auch per E-Mail mitteilen. Wir antworten dann umgehend. |
Rechtsfrage vom 29.01.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Gewährleistungsanspruch bei FahrzeugneukaufIch habe folgenden Rechtsfall:- Neukauf eines Fahrzeuges 04/2014. - Reklamation der Sitzbezüge und des Lenkradbezuges 2014 - Austausch Lenkrad, Neubezug der Sitze - erneute Reklamation der Sitzbezüge und erneuter Tausch der Bezüge mit dem HInweis, dass hier ein konstruktiver Mangel vorliegt. - 2015 Schreiben an den Hersteller mit Fristsetzung zur Beseitigung. - Antwort telefonisch, dass an einer zeitnahen Lösung gearbeitet wird, keine Terminangabe. Die zweijährige Gewährleistungsfrist läuft im April 2016 ab. Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker TeitgeSehr geehrter Mandant,ich bin seit 1991 in Dresden als Anwalt tätig und bearbeite u.a. vertragsrechtliche Angelegenheiten. Aufgrund des von Ihnen geschilderten Problemes sollten Sie kurzfristig juristische Schritte gegen den Verkäufer einleiten, um insbesondere die Ihnen zustehenden Mängelhaftungsansprüche hinreichend zu wahren. Ich bin gerne bereit, Sie hierbei zu unterstützen. Einen Besprechungstermin können Sie über mein Sekretariat zeitnah vereinbaren. Zu diesem Termin sollten Sie bereits alle wesentlichen Vertragsunterlagen zur Einsichtnahme bereithalten. Mit freundlichen Grüßen. V.Teitge Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 11.08.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Kündigung bei InsolvenzRechtsfallKündigung AV - wirtschaftliche Lage seit 2012 verschlechtert. - betriebl. und persönl. finanziellen Reserven sind erschöpft. - am heutigen Tag einen Antrag auf Insolvenz beim Amtsgericht Dresden eingereicht. - Amtsgericht wird demnächst einen Insolvenz verwalter einsetzen - Nettolohn für den Monat Juli 2015 nicht mehr zahlen - kündige ich vorsorglich ihr Arbeitsverhältnis mit der ... Betriebsgesellschaft mbH gem. § 622 BGB entsprechend der gesetzlichen Frist. Datum Kündg 31.07.2015 Erhalt Kündig 01.08.2015 Ist Kündigung fehlerhaft, damit nicht rechtswirksam ? Vorsorglich Widerspuch einlegen und vorsorglich meine gesamten Anspüche einfordern ? Betriebszgugehörigkeit 16 Jahre. Danke Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker TeitgeSehr geehrte Mandantin,ich danke für Ihre Anfrage, die ich mit Interesse zur Kenntnis genommen habe. Mein Name ist Volker Teitge. Ich bin als Rechtsanwalt in Dresden ansässig und zudem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Daher habe ich mit Fällen, wie von Ihnen geschildert, häufig zu tun. Ob die Ihnen gegenüber ausgesprochene Kündigung wirksam ist oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren und Begleitumständen ab, über die wir uns im Rahmen eines informativen Gespräches zunächst miteinander verständigen müssten. Wenn die Unwirksamkeit der Kündigung geltend gemacht werden soll, so kann dies nur durch Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht geschehen, wobei die Klage nur innerhalb von 3 Wochen nach dem Erhalt der Kündigung erhoben werden kann. Sie müssten sich daher wegen eines evtl. Besprechungstermines umgehend mit mir oder meinem Sekretariat in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen V.Teitge Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 06.08.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: BR ArbeitIch habe folgenden Rechtsfrage: Unser BR bestand aus elf Mitgliedern. Nun sind es nur noch acht. Kann der BR so noch weiterarbeiten oder muss zwingend eine Neuwahl stattfinden? Kann der BR die Vositzende abwählen? Kann sie selbst dagegen vorgehen?Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker TeitgeSehr geehrte Mandantin,mein Name ist Volker Teitge. Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit mehr als 20 Jahren als Anwalt tätig. Die durch Sie gestellten Fragen fallen in in mein Fachgebiet. Eine Neuwahl muss nur unter den in § 13 Abs. 2, Ziff. 2 BetrVG geregelten Voraussetzungen vorfristig stattfinden. Was die Abwahl der BR Vorsitzenden anbelangt, so müsste ich näheres zu den Gesamtumständen wissen. Sie sollten deshalb einen Besprechungstermin über mein Sekretariat mit mir vereinbaren. Ich sehe Ihrer Rückäußerung mit Interesse entgegen und verbleibe mit freundlichen Grüßen Teitge Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 22.05.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Mein Pflichtteil von ErbschaftIch habe folgenden Rechtsfall: Das Amtsgericht in Leipzig hat mir mitgeteilt, dass ich als uneheliches Kind meines Vaters einen gesetzlichen Pflichtteil geerbt habe. Ohne Begründung wurde ich vom Haupterbe ausgeschlossen. Ich möchte wissen, um wieviel Vermögen es geht, aber das Amtsgericht gab mir keine Auskunft. Ich möchte Sie als Rechtanwalt hinzuziehen dies zu ermitteln. Würden Sie den Fall übernehmen ?Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker TeitgeSehr geehrte Mandantin,ich bin gerne bereit in der Sache für Sie tätig zu werden, da ich erbrechtliche Angelegenheiten, wie den von Ihnen geschilderten Fall schon mehrfach bearbeitet habe. Bitte rufen Sie entweder mein Sekretariat oder mich wegen einer Terminsvereinbarung an. Die Tel.-Nr. lautet : 0351 436 1960. Ich freue mich über Ihren Rückruf. |
Rechtsfrage vom 12.05.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Vertragsrecht SachbeschädigungIn einer Pension wurde uns vorgeworfen, dass vermutlich unsere drei jährige Tochter zwei Kopfkissen irreparabel beschädigt hätte. (stellenweise ausgeblichen)Bei Abreise sollten wir die Rechnung in Bar zahlen. Die Kopfkissen zahlten wir nicht (Versicherungsfall), daher wurden uns die Mitnahme der Rechnung sowie eine Kopie verweigert. Ich habe per Handy ein Foto gemacht & daheim bemerkt, dass diese einen falschen Adressaten enthält. Nach zwei Wochen erhielten wir eine weitere Rechnung über Kopfkissen zzgl. einem Bettlaken. Müssen wir - für den Schaden haften, wenn dieser durch unsere Tochter hervorgerufen wurde, - die Beschädigung durch unsere Tochter beweisen - den Schaden in der geforderten Summe oder gem. §249 BGB die Nettosumme zahlen Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker TeitgeSehr geehrter Mandant,Sie sollten wegen der weiteren Vorgehensweise einen Besprechungstermin mit mir vereinbaren, da nach der bisher geschilderten Sachlage des Falles, die Zurückweisung der gegen Sie erhobenen Forderung aussichtsreich sein dürfte. |
Rechtsfrage vom 30.06.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Fristlose KündigungGuten Morgen,erhielt nach 2 Jähriger Betriebsangehörigkeit eine fristlose Kündigung, Kündigungsgrund Beleidigung eines Vorgesetzten! In der Kündigung steht FRISTLOS und im zweiten Absatz "Hilfsweise Fristgerecht" ? Ich bin ratlos wie ich mich jetzt Verhalten soll. Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker TeitgeSehr geehrter Herr Mandant,mein Name ist Rechtsanwalt Volker Teitge Ich bin zugelassen seit 1990 Mein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem Arbeitsrecht. Ich bin als Fachanwalt auf diesem Gebiet tätig. Ihr Rechtsfall passt insofern gut zu meinem Kanzleiprofil. Ich rate Ihnen daher, einen Anwalt aufzusuchen, damit Ihre Interessen hierdurch bestmöglich gewahrt werden. Sofern Sie sich für meine Kanzlei entscheiden sichere ich Ihnen zu eine kurzfristige Besprechung Ihres Falles in den nächsten 3 Werktagen zu. Mit freundlichen Grüßen V.Teitge Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 11.06.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Renovierung MietwohnungGuten morgenIch hab eine frage zum auszug aus meiner Wohnung . was muss ich renovieren und was nicht ? Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker TeitgeSehr geehrter Herr Mandant,um Ihre Frage beantworten zu können, sollten Sie kurzfristig einen Besprechungstermin mit mir vereinbaren. Zu dem Termin müssten Sie Ihren Mietvertrag mitbringen, da es natürlich maßgeblich auf die mit Ihrem Vermieter hierzu getroffenen Vereinbarungen ankommt. Ich müsste dann prüfen, ob diese Vereinbarungen wirksam sind, und welche Verpflichtungen sich hieraus für Sie ergeben und welche nicht. Mit freundlichen Grüßen V.Teitge Rechtsanwalt |