Rechtsfrage vom 11.09.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Rechte bei ErbschaftMein Vater ist am Freitag den 7.9.18 verstorben, hat eine Immobilie auf Mallorca und ist zum zweiten Mal verheiratet. Wie ist das mit meinem Pflichtteil? Es ist kein Testament vorhanden. Werde ich Benachrichtigt? Wie läuft das ganze ab? Habe kein gutes Verhältnis zu seiner Frau.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker SchulteNach Ihrer Schilderung zählen Sie zu den gesetzlichen Erben. Sollten keine weiteren Erben vorhanden sein, würden Sie neben der zweiten Frau Ihres verstorbenen Vaters erben. Um über die Erbschaft verfügen zu können, wird ein Erbschein benötigt. Dieser wird den Erben gemeinschaftlich erteilt. Daher werden notwendig auch alle Erben am Verfahren beteiligt. Sie sollten allerdings nicht abwarten, bis Sie angeschrieben werden. Da Sie sich im Rahmen einer Erbengemeinschaft ohnehin mit der Witwe Ihres Vaters auseinandersetzen müssten, ist es sinnvoll, diese schon jetzt anzuschreiben, gegebenenfalls um Aufklärung über den Nachlass und über das Vorhandensein von Testamenten zu bitten und das weitere Vorgehen abzustimmen. Eine einvernehmliche Auseinandersetzung ist jedenfalls einer streitigen vorzuziehen. Dabei ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe sinnvoll und zielführend. |
Rechtsfrage vom 30.08.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Reiserecht Rückzahlung des Reisepreises bei InsolvencSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Insolvenz des Reiseveranstallters JT Touristik. Rückzahlung des Reisepreises eines Pauschalurlaubs im Oktober 2017. Der Sicherungsschein ist vorhanden. Europäische Reiseversicherung AG in München wurde bereits mehrfach angeschrieben, jedoch keine Rückmeldung. Alle benötigten Unterlagen habe ich am 02.10 2017 an die Versicherung geschickt, leider bislang keine Reaktion. Letztes Schreiben per Mail am 10.12.2017 mit der Bitte um Auskunft wann der Reisepreis erstattet wird, mit dem Hinweis sollte bis zum 15.12.2017 keine Rückmeldung eingehen, werde ich einen Anwalt hinzuziehen.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker SchulteNach Ihrer Schilderung ist kein Grund ersichtlich, aus dem der Versicherer als Kundengeldabsicherer den Erstattungsanspruch nicht erfüllt. Hier wäre eine anwaltliche Zahlungsaufforderung an den Versicherer sinnvoll. Sollte der Versicherer darauf hin Einwendungen erheben, wären diese zu prüfen. Sollte auch hierauf keine Reaktion erfolgen, müsste gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. |
Rechtsfrage vom 25.08.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: ZweitwohnsitzsteuerSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Die Stadt Heiligenhafen will Zweitwohnsitzsteuer für 2014,15 & 17. Begründung: Wohnung wurde zu günstig vermietet an Kollegen meiner Frau. Die Vermietung läuft über eine Agentur.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker SchulteHier ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer trotz offenbar auf Dauer erfolgter Vermietung vorliegen. Dies kann für vergangene Zeiträume durchaus auch unterschiedlich sein, wenn zu unterschiedlichen Mietzinsen vermietet wurde. Diese müssten mit dem ortsüblichen Mietzins laut Mietspiegel verglichen werden. Schließlich stellt sich die Frage der Berechtigung zur rückwirkenden Erhebung über mehrere Jahre. Eine anwaltliche Prüfung und Beratung dürfte in jedem Fall sinnvoll sein. |
Rechtsfrage vom 11.03.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Sozialrecht FamilienrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Meine Eltern werden pflegebeduerftig. Die Bestellung des selbstgenutzten Eigentums in einer WEG kann nicht mehr durchgefuehrt werden. Ich muss auf eine Betreuungseinrichtung zurueckgreifen, da ich mit meiner Familie im Ausland lebe. Meine Frau verdient unseren Lebensunterhalt, ich betreue beide schulpflichtigen Kinder.
Ich fuerchte jedoch, dass die Rente meiner Eltern nicht ausreicht um die Kosten zu decken.
Was passiert nun wenn Grundsicherung im Alter beantragt wird? Wird das momentan von meinen Eltern selbstgenutzte Eigentum (125qm) auf die Leistungen angerechnet? Muss dieses Eigentum verkauft werden? bietet sich in diesem Fall eine Schenkung an?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker SchulteBei der Beantragung von Hilfe zum Lebensunterhalt spielt neben dem Einkommen das Vermögens des Bedürftigen eine Rolle. In gewissem Rahmen gibt es das sog. Schonvermögen. Ab welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt ein Einsatz des Vermögens notwendig ist, muss an Hand der Umstände des Einzelfalls geprüft werden. Eine Schenkung verlagert das Vermögen zwar zunächst. Das BGB kennt aber die Möglichkeit der Rückforderung bei Verarmung des Schenkers. Dies wird von Sozialbehörden auf Grund des sozialrechtlichen Anspruchsübergangs auch regelmäßig geprüft. Schließlich stellt sich die Frage des Elternunterhalts. Dabei kommt auf das Einkommen des Kindes an. Dieses wird allerdings mittelbar durch das Einkommen des Schwiegerkindes beeinflusst. Die Freibeträge sind beim Elternunterhalt aber deutlich höher als beim Kindesunterhalt. Aus der geschilderten Fallkonstellation ergeben sich daher etliche Rechtsfragen. Ein anwaltliches Beratungsgespräch wäre sinnvoll. |
Rechtsfrage vom 24.02.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: TrennungSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ich möchte mich von meinem Mann trennen. Wir haben ein gemeinsames Haus und 2 Kinder. Was steht mir zu?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker SchulteSehr geehrte Mandantin,
bei einer Trennung entsteht eine Vielzahl familien- und vermögensrechtlicher Fragen. Hierzu gehöhren die Ansprüche auf Trennungsunterhalt des Ehegatten und Barunterhalt für gemeinsame Kinder. Wenn ein Ehegatte das gemeinsame Haus (vorübergehend) allein nutzt, kann eine Nutzungsentschädigung gerechtfertigt sein. Zudem muss geklärt werden, wer die laufenden Kosten trägt. Dies sind i.d.R. einerseits Darlehensraten und anderseits Betriebskosten. Über das weitere Schicksal des gemeinsamen Hausgrundstücks muss im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung entschieden werden. In Betracht kommt hier etwa ein gemeinsamer Verkauf, Rückführung von Darlehen, Verteilung eines etwaigen Überschusses oder die Übernahme des Miteigentumsanteils des anderen Ehegatten. Familienrechtliche Fragen im engeren Sinne stellen sich beim Scheidungsverfahren nach Ablauf des Trennungsjahres. Dies betrifft den Versorgungsausgleich und evtl. einen Zugewinnausgleichsanspruch. Wegen der Vielzahl und Komplexität der Fragen ist ein anwaltliches Beratungsgespräch sinnvoll. Im Laufe meiner inzwischen über 20jährigen Anwaltstätigkeit habe ich viele vergleichbare Mandate sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich begleitet und hierdurch entsprechende Erfahrung gewonnen. Zur evtl. Rücksprache stehe ich gern zur Verfügung. |
Rechtsfrage vom 10.01.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: GesellschaftsrechtGmbH A & GmbH B (beide 100%ige Töchter) der Holding H sind unterjährig verschmolzen. H macht die kompl. Buchhaltung für A+B. Bei Erstellung JA für 2015 durch StB ergab sich für B ein Verlust von 250T€. Das Ergebnis der aufn. A betrug eigentl. 500 T€. Auf Rat vom StB veranlasst H, dass nachträglich 4 Rechnungen mit einem Wert von 250 T€ bei A+B gebucht werden. D.f. für B ausgegl. Erg. Für A ist das Erg. um 250 T€ schlechter, führt aber zu Steuerersparnis von 60 T€. Auch bei Tantieme für GL von A werden 40 T€ gespart. Gesamt 100T€ im Zuge der Verschmelzung eingespart. Ist dieser JA 2015 noch angreifbar? Gibt es eine Möglichkeit der GL von A (Klage, Anzeige etc.) zu ihrer entgangenen Tantieme zu kommen, oder ist dieser "Steuerspartrick" legal?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker SchulteHier sind steuerliche und zivil-/arbeitsrechtliche Fragestellungen zu trennen. Steuerlich stellt sich zunächst die Frage, ob die nachträglich gebuchten Rechnungen in Ordnung sind, insbesondere ob reale Leistungen zu Grunde liegen. Wenn die Buchungen rechtmäßig sind, stellt sich für die GL von A aus zivil-/arbeitsrechtlicher Sicht gleichwohl noch die Frage, ob sie eine Minderung ihrer Tantieme trotz eigentlich höheren Betriebsergebnisses der A hinnehmen muss. Hier bestehen Anhaltspunkte der steuerlichen/juristischen Prüfung. Da es sich um eine komplexe Sach- und Rechtslage handelt, wäre zunächst eine anwaltliche Beratung und Prüfung der zu Grunde liegenden Unterlagen angezeigt. |
Rechtsfrage vom 24.05.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Erbrecht ohne Testament.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker SchulteSehr geehrter Mandant,
wenn kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Hierbei werden Verwandte in gerader Linie oder in der Seitenlinie sowie der Ehegatte nach den erb- und ggflls. familienrechtlichen Vorschriften bedacht. Auf Grund der Bedeutung und Komplexität des Erbrechts ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll. Diese kann ich gern leisten. In über 20 jähriger Anwaltstätigkeit bin ich in einer Vielzahl erbrechtlicher Fallgestaltungen beratend und vertretend tätig geworden. Unsere Kanzlei ist zudem auf dem Gebiet des Erbschaftssteuerrechts tätig. Zur Rücksprache stehe ich gern zur Verfügung. |
Rechtsfrage vom 27.04.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsunfallIch habe folgenden Rechtsfall: Medizinrecht.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker SchulteIhren Angaben entnehme ich, dass Sie bei einem Arbeitsunfall verletzt worden sind. Um auf die Rechtslage einzugehen, sind weitere Informationen erforderlich, so z.B. welcher Art der Arbeitsunfall war, wer ihn ggflls. verschuldet hat, ob eine ärztliche Behandlung schon erfolgt ist, ob diese ordnungsgemäß, d.h. nach den Regeln der ärztlichen Kunst war, ob Spätfolgen bleiben etc. Auf Grund der Komplexität der Rechtslage in solchen Fällen ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe sinnvoll. In mehr als 20 Jahren anwaltlicher Tätigkeit habe ich bereits eine Vielzahl arbeits- und schadensersatzrechtlicher Fälle unter Einschluss von Fällen mit Körperschäden erfolgreich bearbeitet. Zur evtl. Rücksprache stehe ich gern zur Verfügung. |
Rechtsfrage vom 10.03.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: WohneigentumsrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Gehören Dachfenster einer Eigentumswohnung zum Gemeinschaftseigentum, egal was in der Teilungserklärung steht?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker SchulteGrundsätzlich gehören Außenfenster zu den Teilen eines Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind mit sich hieraus ergebenden Folgen nach dem WEG. Daneben können aber Vereinbarungen in der Teilungserklärung durchaus beachtlich sein. Um eine Antwort auf Ihre Frage zu geben, ist die anwaltliche Sichtung und Prüfung des Sachverhalts und der einschlägigen Unterlagen erforderlich. |
Rechtsfrage vom 10.12.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: SteuerrechtIch habe folgenden Rechtsfall, habe einen Einkommenssteuerbescheid am 09.12.2015 für das Jahr 2007 erhalten. Soll 6.053,66 € nachzahlen incl. Znsen .Habe zu der Zeit eine OHG gehabt, Nachzahlung soll aus einer Ansparabschreibung resultieren.Habe 2007 schon 5.765,00€ gezahlt. Zahlungstermin bis 28.12.2015 Kann diesen Betrag nicht zahlen und ist es überhabt mit Zinsen rechtens.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker SchulteDer ESt-Bescheid sollte in jedem Fall überprüft werden. Angesichts des lange zurück liegenden Veranlagungszeitraums können Verjährungsfragen eine Rolle spielen. Bei einer OHG ist die (Mit-)Haftung der anderen Gesellschafter zu prüfen. Auch, ob eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen voran gegangen ist. Gegen den ESt-Bescheid kann Einspruch erhoben werden, ggflls. auch die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Angesichts der Vielzahl der zu prüfenden Rechtsfragen ist die Inanspruchnahme anwaltlicher/steuerberaterlicher Hilfe sinnvoll. In unserer Kanzlei bieten wir Beratung und Vertretung in diesen Fachgebieten. Zur Rücksprache stehe ich gern zur Verfügung. |
Rechtsfrage vom 11.10.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbrechtIch habe folgenden Rechtsfall Ich habe folgenden Rechtsfall Meine Mutter ist im April verstorben.Meine Eltern haben ein Berliner Testelement gemacht. In dem sie mich als Alleinerbin nach dem Tod des Überlebenden eingesetzt bin. Meine Schwestern fordern nun ihren Pflichtteil aus dem Nachlass meiner Mutter.Ich weiß der steht ihnen zu.da mein Vater aber nicht besaß und meine Mutter eine Wohnung, erbt er ja nun die Wohnung und meine Schwestern bekommen dann , wenn er verstirb ja noch einmal den Pflichtteil aus dem gleichen Nachlass.was kann mein Vater tun damit meine Schwestern nach seinem Versterben nicht noch mal die kassieren?Und auf was muss er achten wenn er meinen Schwestern jetzt ihren Pflichtteil überweist???
Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker SchulteDer Pflichtteil kann tatsächlich nur in seltenen Ausnahmefällen entzogen werden. Eine sorgfältige Berechnung des Nachlasswertes kann aber verhindern, dass der Anspruch zu hoch ausfällt. Im Hinblick auf den weiteren Erbfall nach dem zuletzt versterbenden Elternteil kann der Erblasser noch zu Lebzeiten Dispositionen treffen, um die spätere Pflichtteilslast zu senken. Je später der Erbfall hiernach tatsächlich eintritt, um so geringer sind etwaige Pflichtteilsergänzungsansprüche. In meiner langjährigen anwaltlichen Praxis habe ich bereits eine Vielzahl erbrechtlicher Fällen bearbeitet. Daher stehe ich als Ansprechpartner gern zur Verfügung. |
Rechtsfrage vom 11.03.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Meine Rechte bei NebenkostenabrechnungenIch habe folgenden Rechtsfall: Mein Hauswirt hat bislang noch keine Nebenkostenabrechnung für 2013 erstellt. Da ich das ganze Jahr nicht da war, gehe ich davon aus das ich eine Gutschrift erhalte. Was kann ich tun?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker SchulteDer Hauswirt sollte an seine Pflicht zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung unter Fristsetzung erinnert werden. Eine anwaltliche Mahnung ist hierzu besonders geeignet, da der Empfänger damit rechnen muss, bei weiterer Untätigkeit gerichtlich in Anspruch genommen zu werden. |
Rechtsfrage vom 09.02.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Begleichung von Bestattungskosten bei vorhandenem Erben2011 ist Bruder verstorben, allerdings kein Kontakt. Erbe laut Testament V.S., meinerseits Erbschaft ausgeschlagen.
Stadt hat Beerdigung vorgenommen (Fachbereich Recht und Ordnung), Antrag auf Kostenübernahme beim Fachbereich Soziales gestellt. Antrag abgelehnt, weil vorrangig Verpflichtete im Sinne des § 74 SGB XII - hier der Erbe V.S. vorhanden ist.
V.S. hat das Erbe angenommen und ist verpflichtet, die Bestattungskosten zu begleichen. Dies schrieb uns die Stadt am 23.09.2011.
Nach 2 1/2 Jahren nun wieder Post vom Fachbereich Recht und Ordnung, noch offene Rechnung für Bestattung von 1.778 Euro zu zahlen.
Wer muss hier aufkommen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker SchulteSehr geehrter Herr Mandant,
nach bürgerlichem Recht trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung. Ungeachtet dessen gibt es aber ein öffentlich-rechtliches Bestattungsgesetz, nach dem nahe Angehörige in dort genannter Reihenfolge zur Bestattung verpflichtet sind und vom Sozialhilfeträger auch zur Kostenerstattung heran gezogen werden können. Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, ob ein Erstattungsanspruch dem Erben gegenüber besteht und durchsetzbar ist. Sollte es sich um einen Kostenbescheid handeln, ist unbedingt auf die Widerspruchsfrist gemäß der Rechtsbehelfsbelehrung zu achten. Zur anwaltlichen Beratung und ggflls. Vertretung stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Volker Schulte Rechtsanwalt
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Rechtsfrage vom 27.03.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Kündigung innerhalb der Probezeit, wenn Schwangerschaft vorliegtMir wurde Anfang der Woche - innerhalb der Probezeit – gekündigt. Das Arbeitsverhältnis besteht seit Anfang Januar 2013, es liegt eine Schwangerschaft vor - diese wurde meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Er sagte, dass es ihn nicht interessiert und er jederzeit kündigen kann, da ich in der Probezeit keinen Sonderkündigungsschutz genieße... Ist das richtig? Wie sieht meine Lage rechtlich aus? Kann ich gegen die Kündigung mit Erfolg vorgehen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker SchulteSehr geehrte Mandantin,
nach dem Mutterschutzgesetz besteht ein umfassender Kündigungsschutz auch während der Probezeit. Voraussetzung zur Wahrung dieses Kündigungsschutzes ist die Einhaltung von Fristen sowohl hinsichtlich der Mitteilung der Schwangerschaft als auch hinsichtlich der Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Das Vorgehen gegen die Kündigung halte ich unter diesen Voraussetzungen für Erfolg versprechend. Ich habe in den vergangenen Jahren eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Mandate erfolgreich bearbeitet und stehe Ihnen in dieser Sache gern zur anwaltlichen Beratung und Vertretung zur Verfügung. Sie erreichen mich telefonisch unter 05108/928814 oder per e-Mail unter kanzlei@anwalt-schulte.de
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