Rechtsfrage vom 02.06.2020 Rechtsgebiet / Schlagwort: Erbrecht - Familienrecht - Generalvollmacht - GeschwisterSehr geehrte Herren und Damen Rechtsanwälte, folgender Fall: Vater verstorben, Mutter (94 im Pflegeheim), 2 Töchter, im Fall des Ablebens der Mutter zu gleichen Teilen erbberechtigt (gesetzliche Erbfolge). Schwester B vor Ort hat Generalvollmacht über Finanzen der Mutter und verwaltet damit auch das Erbe von Tochter A.
Eine Änderung der Vermögensanlagen (Fonds) der Mutter wäre dringend erforderlich (aktuell große Verluste). Schwester B hat die Mutter bisher nicht informiert, weigert sich etwas zu unternehmen oder mit Schwester A diesbzgl. zusammenzuarbeiten.
Welche Rechte und welche Möglichkeiten der Einflussnahme hat Schwester A? Welche Pflichten inkl. Auskunftspflichten hat Schwester B gegenüber Schwester A? Herzlichen Dank!
Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker-Michael HaasSehr geehrte Interessentin, danke für Ihre Anfrage. Die von Ihnen geschilderte Problematik ist leider weit verbreitet und war bei mir schon häufig Gegenstand "begleitender" Beratung. Die Überwachung eines (seinerseits erbbrechtigten) Generalbevollmächtigten durch eine weitere erbberechtigte (nicht entsprechend "genrelbevollmächtigte") Person gestaltet sich "zu Lebzeiten" der künftigen Erblasserin grundsätzlich nicht einfach. Es gibt aber durchaus Möglichkeiten. Es wäre hilfreich, wenn Sie eine Kopie der erteilten Generalvollmacht hätten. Weiteres könnten wir kurzfristig vorab ggf. telefonisch klären, zunächst ohne jegliches Kostenrisiko. Gerne sehe ich Ihrem Anruf entgegen. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Volker-Michael Haas Kaiseralle 15, 76133 Karlsruhe |
Rechtsfrage vom 24.12.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: FamilienrechtMeine Söhne wurden in 3 Jahren vom Richter 4 Mal angehört, jedesmal sagten meine Söhne zum Richter, sie möchten zum Papa. Der Richter ignoriert die Wünsche, nachweislich werde ich vom Jugendamt verleumdet. Ich sitze nun über Weihnachten und Silvester ohne meine Söhne da....Ich habe nie meine Söhne geschlagen, noch nicht einmal schimpfen müssen. Ich habe ein absolutes super Verhältnis zu Beiden, sämtliche Unwahrheiten von meiner Ex-Frau wurden noch nie hinterfragt.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker-Michael HaasSehr geehrter Mandant,
mein Name ist Volker-Michael Haas. Ich bin seit August 1992 als Rechstanwalt in Karlsruhe zugelassen.
Von Anfang an bin ich (auch) im Familienrecht tätig.
Ich habe viel Erfahrung in Fragen des Umgangs- und Sorgerechts, vor allem, wenn eine Sache "festgefahren" zu sein scheint.
Ich würde Ihnen gerne helfen, möchte aber zu bedenken geben, dass vermutlich das für den Wohnsitz der Kinder zuständige Familiengericht zu weit von hier entfernt wäre (Erfurt?). Ein Erstberatungstermin ist dennoch sicherlich sinnvoll.
Meine Kontaktdaten finden Sie nachstehend. |
Rechtsfrage vom 31.03.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Hartz 4Sehr geehrter Herr Rae, in meinem Hartz 4 Bescheid vom 25.03.15 wurde der Rgelsatz für Miete von 641,00€ auf 435,00€ gesenkt.In der Wohnung lebe ich und meine Frau schon 36 Jahre. Die Miethöhe wurde weder mündlich noch schriftlich beanstandet.Ich gehe davon aus, daß wieder etwas getürkt wurde. Erfahrungsgemäß wird ein Widerspruch abgelehnt. Meine Frage: Soll ich den Widerspruch selbst stellen und danach über Sie Klagen oder gleich den Widerspruch über Sie durchführen lassen.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker-Michael HaasSehr geehrter möglicher Mandant,
seit mehr als zehn Jahren befasse ich mich mit Problemen des SGB II (Hartz IV).
Ich empfehle grundsätzlich, entweder selbst Widerspruch einzulegen und diesen kurz zu begründen oder aber beim für Sie zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeberechtigungsschein zu besorgen und dann rechtzeitig und kurzfristig einen ersten Beratungstermin bei mir zu vereinbaren.
Achtung: Monatsfrist für die Einlegung des Widerspruchs beachten.
haas@anwaelte-steuerberater.de |
Rechtsfrage vom 13.03.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Heizkosten bei Hartz 4Ich bin Hartz 4 Empfänger, die Stadt will Stromkosten von mir kann aber Bad, Küche und Zimmer nur elektrisch beheizen.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker-Michael HaasSehr geehrter Mandant,
ich kann nicht so ganz erkennen , um was es Ihnen geht; ich vermute aber, es geht um die vom Jobcenter zu übernehmenen Heizkosten (als Teil der Stromkosten)?
Ich benötige mehr Informationen, sofern Sie mir Mandat eteilen wollen.
Gibt es einen Bescheid des Jobcenters, mit dem Sie nicht einverstanden sind? Von wann ist dieser Bescheid?
Meine Kontaktdaten: Tel. 0721/89337795 Fax 0721/89337796 Mail: haas@anwaelte-steuerberater.de |
Rechtsfrage vom 11.09.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: UnterhaltMein Mann hatte vor 10 Jahren eine Liebschaft aus der ein Kind gezeugt wurde. Bis jetzt war Ruhe aber jetzt meldet sich die Kindesmutter und will Unterhalt. Ich bin Selbständig und mein Mann ist bei mir Angestellter. Inwieweit können jetzt Forderungen aus der Vergangenheit geltend gemacht werden und werden bei der Berechnung des Unterhaltsgeldes auch mein Einkommen mitberechnet wir leben nicht in einer Gütertrennungsgemeinschaft. Bei uns im Haushalt leben keine Unterhaltspflichtigen Kinder mehr.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker-Michael HaasSehr geehrte Frau Mandantin,
grundsätzlich kann für die Vergangenheit nur unter ganz bestimmten, engen Voraussetzungen nachträglich Unterhalt verlangt werden. Es müsste dazu entweder Auskunft verlangt oder zur Zahlung aufgefordert worden sein, oder es müsste ein Zahlungsantrag bei Gericht anhängig sein oder gar tituliert worden sein.
Näheres kann sicherlich im Rahmen einer Erstberatung geklärt werden.
Ihr Einkommen spielt nur indirekt ein Rolle; in erster Linie geht es allein um den Verdienst Ihres Ehemannes (und ggf. die Frage, ob er kostenfrei wohnt),
Sie können mich gerne unverbindlich anrufen (0721/89337795), allerdings bitte erst am Montag (15.09.14), da ich heute und morgen Gerichtstermine habe.
Mit freundl. Grüßen RA V.-M. Haas
|
Rechtsfrage vom 15.04.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: VerkehrsrechtHallo ,Ich habe folgenden Rechtsfall am Freitag den 04.04.14 fuhr ich wie immer morgens zur Arbeit ein LKW vor mir hat Kies verloren und alles auf mein Auto das ich am Anfang des Jahres gekauft habe. Habe versucht den Fahrer auf mich aufmerksam zu machen aber leider hat das nicht geklappt. Habe mir das Kfz Kennzeichen gemerkt und habe die Polizei angerufen! Sollte nach der Arbeit vorbei kommen war dort und habe eine Anzeige machen müssen damit der Fahrer und Firma ermittelt werden konnte. Die Versicherung vom Fahrer meint ich müsse beweisen das er Ladung verloren hat! Obwohl die Polizei durch das Fahrtenbuch weiss das er zu dieser Uhrzeit an diesem Ort mit Ladung war und mich bemerkt hat! Was soll ich jetzt machen??
Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker-Michael HaasSehr geehrter Herr Mandant,
mein Name ist Volker-Michael Haas, Rechtsanwalt seit August 1992 mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht.
Gibt es Zeugen für den Vorfall (oder waren Sie allein im Auto?)?
Haben Sie Fotos (z.B. mit dem Handy) gemacht vom LKW? von der Straße (mit Kiesteilen auf der Fahrbahn?).
Sie können mich gerne kurz unverbindlich anrufen (0721/89337795).
Mit freundlichen Grüßen
RA V.-M. Haas
|
Rechtsfrage vom 01.04.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: StrafrechtIch habe folgenden Rechtsfall
ich habe eine Vorladung bei der Polizei wegen Betrug.
Ich brauch dringend Hilfe
Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker-Michael HaasSehr geehrte Frau Mandantin,
mein Name ist Rechtsanwalt Volker-Michael Haas Ich bin zugelassen seit August 1992. Mein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem das "einfachere" Strafrecht.
Sie können mich unverbindlich anrufen unter 0721/89337795
MfG RA Haas |
Rechtsfrage vom 29.01.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Vorgehensweise des Betreuungsgerichts bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht ?Wenn eine Vorsorgevollmacht erteilt und im Vorsorgeregister eingetragen ist und es später zu einer Betreuungsanregung kommt, genügt dann dem Gericht die Information des Registers oder wird die Vollmacht geprüft oder kommt ein richtiges Betreuungsverfahren in Gang ? Und wie würde es sich verhalten, wenn der Anregende die Eignung des Vollmachtnehmers anzweifeln würde ?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Volker-Michael HaasSehr geehrte Frau Mandantin,
Mein Name ist Rechtsanwalt Volker-Michael Haas.
Ich bin zugelassen seit August 1992.
Mein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem im Familienrecht und in den sozialrechtlichen Bezügen des Familienrechts (z.B. Elternunterhalt). Immer wieder habe ich Fälle, in denen vorsorglich zur Errichtung von Vorsorgevollmachten beraten wird.
Wenn es für Sie ausreichend ist, dass wir in der übernächsten Woche einen Beratungstermin vereinbaren, so kontaktieren Sie mich bitte direkt.
Zum Termin müssten Sie dann ein Kopie der im Vorsorgeregister eingetragenen Vollmacht mitbringen, damit diese genau geprüft werden kann. |