Rechtsfrage vom 06.02.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: AusländerrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Kann ich Einspruch einlegen wegen Ablehnung der Einbürgerung?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Uwe LukatSehr geehrter Fragesteller, mein Name ist Rechtsanwalt Uwe Lukat. Ich bin als Anwalt zugelassen und tätig seit dem Jahr 1994. Zu meinen fachlichen Schwerpunkten gehört unter anderem das Ausländerrecht. Meine Kanzlei vertritt regelmäßig Mandanten in diesem Fachbereich. Gegen die Ablehnung einer beantragten Einbürgerung kann man grundsätzlich vorgehen, d.h. auch bei Gericht gegen den ablehnenden Bescheid klagen. Eine konkrete Beantwortung Ihrer Rechtsfrage dahingehend, ob dies auch Erfolgschancen bietet, ist aber eine detaillierte Einzelfallüberprüfung notwendig. Ich rate Ihnen daher, einen Anwalt aufzusuchen und sämtliche Unterlagen und Informationen vorzulegen. |
Rechtsfrage vom 28.01.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: BriefgeheimnisSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ein anderer Hausbewohner hat in den vergangenen 18 Monaten 4-5 mal eine Gehaltsabrechnung, die an mich adressiert war, geöffnet. Zuletzt öffnete er im Abstand von nur einer Woche eine weitere Gehaltsabrechnung sowie einen Brief der Rentenversicherung, in welchem mein Rentenkonto komplett aufgelistet war (zwecks Klärung). Der Brief der Rentenversicherung war bereits 6 Wochen vorher verschickt worden. Angeblich haben sich alle Briefe in seinem Briefkasten befunden und es war "nur ein Versehen". Was kann ich darüber hinaus noch tun, um diesen Herrn zukünftig davon abzuhalten meine Post zu öffnen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Uwe LukatSehr geehrter Ratsuchender, mein Name ist Rechtsanwalt Uwe Lukat. Ich bin zugelassen und in der anwaltlichen Praxis tätig seit 1994. Zu meinen fachlichen Schwerpunkte gehört unter anderem und auch das Strafrecht. Zur Beantwortung Ihrer Rechtsfrage ist zunächst anzumerken, dass Sie sich in jedem Fall zivil- und auch strafrechtlich gegen die geschilderten Rechtsverstöße zur Wehr setzen können. Um abzuklären welche konkreten Maßnahmen kurzfristig sinnvoll und zielführend sind, ist jedoch eine detaillierte Einzelfallüberprüfung notwendig. Ich rate Ihnen daher, zeitnah einen Anwalt aufzusuchen und diesem sämtliche Unterlagen und Informationen vorzulegen. |
Rechtsfrage vom 19.02.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: FamilienzusammenführungIch bin deutscher Staatsangehöriger seit 2010. Die Botschaft in Tansania (wo ich ürsprünglich herkomme) weigert sich die Eheurkunde zu legalisieren, nur weil die Ehe muslimisch geschlossen wurde. Es geht hauptsächlich um Polygamie, obwohl die Ehe in Deutschland und unter deutschem Recht gelebt werden wird. Ich bin sicher ich bin nicht der erste Muslim mit diesem Problem in Deutschland. Was soll ich machen?
Vielen Dank mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme von Rechtsanwalt Uwe LukatMein Name ist Rechtsanwalt Uwe Lukat. Zu meinen fachlichen Schwerpunkten gehört unter anderem das Ausländerrecht. Meine Kanzlei vertritt regelmäßig Mandanten in diesem Fachbereich. Zur Beantwortung Ihrer Frage ist eine detaillierte Einzelfallüberprüfung notwendig. Ich rate Ihnen daher, einen Anwalt aufzusuchen und diesem sämtliche Unterlagen und Informationen vorzulegen. Ohne Prüfung vor allem der Heiratsurkunde aber auch der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für den Familiennachzug ist eine seriöse Beurteilung des Sachverhaltes nicht möglich. Ich biete Ihnen gerne an, mit meinem Sekretariat einen Beratungstermin zu vereinbaren. |
Rechtsfrage vom 15.08.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Familienzusammenführung Ehefrau und ungeborenes KindMein Mann lebt im Kosovo und wir möchten FZF beantragen. Stehen schon seit März auf der Warteliste und es passiert nichts. Ich bin außerdem im 7 Monat schwanger, aber das interessiert niemanden. Das Problem ist auch dass mein Mann eine Einreisesperre wegen Abschiebung hat. Gibt es eine Möglichkeit auch eine Betretungserlaubnis zu bekommen damit wir alles von hier regeln können?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Uwe LukatMein Name ist Rechtsanwalt Uwe Lukat. Ich bin zugelassen seit 1994. Meine fachlichen Schwerpunkte sind unter anderem Ausländerrecht und auch Strafrecht. Meine Kanzlei vertritt regelmässig Mandanten in diesen Fachbereichen. Zur Beantwortung Ihrer Rechtsfrage ist eine detaillierte Einzelfallüberprüfung notwendig. Ich rate Ihnen daher, einen Anwalt aufzusuchen und sämtliche Unterlagen und Informationen zur Abschiebung Ihres Ehegatten, der Eheschließung und der beiderseitigen aktuellen Lebensumstände vorzulegen. |
Rechtsfrage vom 15.04.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: nebenkostenabrechnungenIch habe folgenden Rechtsfall nebenkostenabrechnungen kann ich vom vermieter rechnungen verlangen was in der abrechnung als gezahlt wurde z.b. heizöl,heizungswartungskosten u.s.w.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Uwe LukatMein Name ist Rechtsanwalt Uwe Lukat. Ich bin zugelassen seit 1994. Zu meinen fachlichen Schwerpunkten gehört unter anderem und auch das Mietrecht. Meine Kanzlei vertritt regelmässig Mandanten in diesem Fachbereich. Zur Beantwortung Ihrer Rechtsfrage ist eine detaillierte Einzelfallüberprüfung notwendig. Ich biete Ihnen daher an, einen Besprechungstermin in meiner Kanzlei zu vereinbaren und sämtliche Abrechnungsunterlagen (aktuelle und Vorabrechnung) sowie Ihren Mietvertrag mitzubringen. Ich kann Ihnen dann anhand dieser Unterlagen Ihre Rechte konkret darlegen. |
Rechtsfrage vom 11.09.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Gesellschaftsrecht und MietrechtIch bin Eigentümer einer kleinen Industrieimmobilie mit Wohnhaus (früherer Wohnsitz des Unternehmers). Die Ratenzahlungen wurden eingestellt, weil man unberechtigte Nebenkosten gegen rechnet.
Laut Nebenkostenabrechnung habe ich einen höheren 5-stelligen Betrag zu fordern, verursacht hauptsächlich durch ....
Wie Sie sehen, gehen Gesellschaftsrecht und Mietrecht in einander über. Zu Ihren Schwerpunkten zählen zwar Gesellschaftsrecht, jedoch nicht Mietrecht. Wäre Ihre Kanzlei der richtige Berater für mich?
Auch im WEG-Recht hätten in einem anderen Fall Fragen.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Uwe LukatSehr geehrter Mandant,
Mein Name ist Rechtsanwalt Uwe Lukat. Ich bin zugelassen seit 1994. Zu meinen fachlichen Schwerpunkte gehört unter anderem auch das Mietrecht. Meine Kanzlei vertritt regelmässig Mandanten in diesem Fachbereich. Auch im WEG-Recht bin ich tätig. Ich kann die Klärung Ihrer Rechtsprobleme daher gerne für Sie übernehmen. |
Rechtsfrage vom 25.08.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtIch habe folgenden Rechtsfall :
Habe eine Frage bzgl. meiner Nebenkostenabrechnung. Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen. Wohne seit Oktober 2013 in meiner neuen Wohnung (60qm, EG, 2 Zimmer). Jetzt habe ich vor einigen Tagen meine Nebenkostenabrechnung für letztes Jahr erhalten und soll für 2,5 Monate 860 Euro an Heizkosten verursacht haben. Die Heizung wurde meinerseits max auf 1 bzw. 2 (und dies nur bei 2 Heizkörpern) eingeschaltet. Die Ablese erfolgte durch eine Firma. Die Vormieter haben für 10,5 Monate 920 Euro Heizkosten. Die Anfangs- und Endwerte sollen laut der Ablesefirma stimmen. Wie kann ich weiter vorgehen um zu beweisen, dass diese Höhe an Kosten nicht entstanden ist. Danke vorab
Stellungnahme von Rechtsanwalt Uwe LukatSehr geehrte Frau Mandantin,
mein Name ist Rechtsanwalt Uwe Lukat. Ich bin zugelassen seit 1994. Zu meinen fachlichen Schwerpunkten gehört unter anderem das Mietrecht. Meine Kanzlei vertritt regelmässig Mandanten in diesem Fachbereich. Zur Beantwortung Ihrer Rechtsfrage ist eine detaillierte Einzelfallüberprüfung notwendig. Ich rate Ihnen daher, einen Anwalt aufzusuchen und sämtliche Unterlagen und Informationen vorzulegen. Unbedingt notwendig sind für eine Überprüfung der Mietvertrag sowie die aktuelle und die Vorjahresabrechnung.
|
Rechtsfrage vom 08.01.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: AusländerrechtIch habe folgende Frage: jemand, der aus einem Drittland kommt, aber einen EU-Haftbefehl hat, könnte er durch Familienzusammenführung (Ehe) Aufenthalt kriegen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Uwe LukatSehr geehrter Mandant,
Mein Name ist Rechtsanwalt Uwe Lukat. Ich bin zugelassen seit 1994.
Meine fachlichen Schwerpunkte sind unter anderem Ausländerrecht und auch Strafrecht. Meine Kanzlei vertritt regelmäßig Mandanten in diesen Fachbereichen.
Zur Beantwortung Ihrer Rechtsfrage ist eine detaillierte Einzelfallüberprüfung notwendig. Ich rate Ihnen daher, einen Anwalt aufzusuchen und sämtliche Unterlagen und Informationen der betroffenen Personen vorzulegen.
Sofern Sie sich für meine Kanzlei entscheiden sichere ich Ihnen einen zeitnahen Termin für eine umfassende persönliche Besprechung zu.
|
Rechtsfrage vom 04.01.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Kündigung wegen Eigenbedarf meine Rechte als MieterWir sind Feb.2011 eingezogen. Nun haben wir die Kündigung der Eigentümerin wegen Eigenbedarf erhalten. Begründung ist die Trennung vom Ehemann mit Info,dass sich seit 2010 mit Erkrankung der Schwiegermutter die familiären Probleme gehäuft haben, welche sich mit deren Tod im Jan.2013 verschärft haben, so dass es letztlich zur Trennung kam.Die Wohnung wurde der Eigentümerin von den Eltern 2010 geschenkt.Fragen hierzu: 1.Liegt hier ggf eine Art bereits zum Abschluss des Mietvertrages bereits bekannter Eigenbedarf vor? 2.Wir sehen uns hier im Ballungsraum N mit erheblichen Kosten (ca.5k Provision&Kaution) Inwieweit haben wir die Möglichkeit, die Vermieterin mit in die Pflicht zu nehmen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Uwe LukatSehr geehrte Frau Mandantin,
mein Name ist Rechtsanwalt Uwe Lukat.
Für Ihre Anfrage bedanke ich mich! Ich bin als Rechtsanwalt zugelassen seit 1993 und bearbeite seitdem Mandate aus dem Bereich des Mietrechts. Meine Kanzlei befindet sich in der Nürnberger Straße 65 zwischen Rathaus und Werner-von-Siemens-Straße.
Ich rate Ihnen an, einen Anwalt aufzusuchen, um Ihre Interessen wahren zu können. Sofern Sie sich für meine Kanzlei entscheiden sichere ich Ihnen einen kurzfristigen Termin zur rechtlichen Prüfung Ihrer Vertragssituation und Beratung zu. Bitte bringen Sie unbedingt Ihren Mietvertrag und das Kündigungsschreiben mit. |
Rechtsfrage vom 05.08.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Kündigung von MietvertragIch habe einen zeitlich befristeten Mietvertrag, in dem es heißt, beide Seiten verzichten gegenseitig bis zum Datum X auf Kündigung. Ich habe aber vorher schon gekündigt und habe sogar eine Kündigungsbestätigung bekommen. Paar Tage später hat der Vermieter aber die Bestätigung zurückziehen wollen. Es sei ein Irrtum gewesen.
Ist es rechtens? Wir möchten unbedingt raus aus der Wohnung.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Uwe LukatSehr geehrte Mandantin,
mein Name ist Rechtsanwalt Uwe Lukat. Ich bin zugelassen seit 1994. Mein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem das Mietrecht. Ihr Rechtsfall passt insofern gut zu meinem Kanzleiprofil, als ich gerade einen vergleichbaren Fall bearbeite.
Ich rate Ihnen unbedingt an, einen Anwalt aufzusuchen, damit Ihre Interessen soweit möglich durchgesetzt werden können.
Sofern Sie sich für meine Kanzlei entscheiden sichere ich Ihnen einen kurzfristigen Termin zur persönlichen Erstbesprechung und umgehende Bearbeitung zu.
|