Rechtsfrage vom 24.02.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbrechtBerliner Testament mit 3 Kindern. Nach Tot meiner Mutter- nach 20 Jahren - neues Testament, nur zu Gunsten meiner Schwester.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Ute StieglitzSehr geehrter Mandant,
mein Name ist Ute Stieglitz, ich bin Rechtsanwältin in Berkach.
Ob das zweite Testament so hätte erstellt werden können, kann nur nach Einsicht in das Berliner Testament beantwortet werden.
Sie können sich gern unter den genannten Kontaktdaten an mich wenden. |
Rechtsfrage vom 06.06.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: erbrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Mein Vater ist letztes Jahr verstorben und nach über ein Jahr kommt jetzt ein Handwerker der sein Geld haben möchte. Es hab keine Auftragsbestätigung da diese angeblich mündlich vereinbart wurde. Muss ich Diese jetzt zahlen?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Ute StieglitzSehr geehrter Mandant,
ich bin Anwältin in Groß-Gerau/Berkach. Zu prüfen wäre unter anderem, ob der Handwerker seine Leistung tatsächlich erbracht hat. Eine Rechnung müsste er ausgestellt haben. Sie können sich gern zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ansprüche an mich wenden. Meine Bürozeiten sind Montag, Mittwoch und Freitag zwischen 9 und 12 Uhr, sowie Dienstag und Donnerstag nur nachmittags zwischen 14 und 17 Uhr. |
Rechtsfrage vom 06.03.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtAufgrund von unstimmiger Nebenkostenabrechnung, haben wir die nicht bezahlt. Er führte einen Hausmeister mit auf, den es definitiv nicht gibt. Nun kam der Mahnbescheid.
Vermieter verweigert jedes Gespräch. Wir haben seit langem Schimmel an den Wänden, nicht durch unser Verschulden. Haus ist nicht gedämmt, Baujahr ca. Anfang 80er Jahre.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Ute StieglitzSehr geehrte Mandantin,
mein Name ist Rechtsanwältin Ute Stieglitz. Meine Kanzlei ist in 64521 Groß-Gerau, Stadtteil Berkach.
Gegen den Mahnbescheid muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung vorgegangen werden.
Gerne können Sie einen Besprechungstermin vereinbaren. Meine Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 14 bis 17 Uhr, Freitag von 14 bis 16 Uhr. Besprechungstermine sind auch außerhalb dieser Zeiten möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Stieglitz
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Rechtsfrage vom 19.08.2012 Rechtsgebiet / Schlagwort: Inkasso Strom Gazprom EnvacomHallo, im Sept. 09 habe ich eine WG gegründet & einen Stromvertrag bei der Envacom unterschrieben. Die monatlichen Beträge wurden anfangs gar nicht, später unregelmäßig & in verschied. Höhen abgebucht. Hotline nicht zu erreichen, per Mail nur 0815-Antworten. Zum 30.9.10 nach langem hin & Her gekündigt. dann folgte ein anderer Stromanbieter (problemlos). 04/11 bin ich aus der WG ausgezogen. JETZT kam 1.) eine Endabrechnung von der Gazprom (die hatten die envacom übernommen). und 2.) 2 Mahnungen von einer Inkassofirma (infoscore Forderungsmanagement i.A. Gazprom) - mit zwei verschied. Kundennummern und mehreren verschied. Rechnungsnummern & Beträgen (auch andere als Endabrechnung!!) Habe jetzt erstmal widersprochen. Hilfe!
Stellungnahme von Rechtsanwältin Ute StieglitzSehr geehrte Mandantin
mein Name ist Ute Stieglitz, ich bin Rechtsanwältin und Forderungsabwehr gehört mit zu meinen Aufgabengebieten. In Ihrem Fall liegt zwischen der Kündigung des Vertrags und der Endabrechnung ein ziemlich langer Zeitraum. Geprüft werden müssten die Schreiben der Gazprom und der Inkassofirma. Sie können gerne mit mir einen Termin zur Besprechung der Angelegenheit vereinbaren. Die Telefonnummer ist 06152-61624.
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Rechtsfrage vom 01.11.2011 Rechtsgebiet / Schlagwort: Mietrecht EndabrechnungIch bin zum 15.05.11 aus meiner Wohnung ausgezogen, da diese scheinbar durch undichte Wände Schimmel zog. Der Vermieter gibt mir die Schuld am Feuchtigkeitsbefall. Weiterhin erhielt ich auf mehrere Schreiben, in denen ich auf die ausstehende Rückzahlung der Kaution hinwies, keine Antwort. Heute erhielt ich eine "Endabrechnung", u.a. soll ich für meinen Anteil an Grundsteuer aufkommen. Eine Heiz- und Warmwasserkostenrechnung ist beigefügt. In den Rechnungen sind außerdem teilweise Personenanteile berechnet, die mir nicht stimmig erscheinen, da ich die Wohnung alleine gemietet und bewohnt habe. Kann ich mich wehren?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Ute StieglitzSehr geehrte Mandantin,
entspricht die vom Vermieter erteilte Abrechnung nicht den Vereinbarungen im Mietvertrag, kann dagegen angegangen werden. Zur Frage des Schimmels und der Kaution bräuchte ich noch mehr Einzelheiten von Ihnen. Gerne können wir einen Besprechungstermin vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsanwältin Ute Stieglitz
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