Rechtsanwalt Ulf Eichstaedt
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Familienrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht, ZivilrechtKontakt
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Rechtsfrage vom 14.01.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietkaufSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Haus verkauft auf Mietkauf. Mietkäufer ist im Verzug.Stellungnahme von Rechtsanwalt Ulf EichstaedtSehr geehrter Ratsuchender,ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. In meiner mehr als 20-jährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt werde ich immer wieder mit Fragen konfrontiert, die mit dem Mietkauf von Immobilien zusammenhängen. Leider kann ich auf Ihre Anfrage keine verbindliche Auskunft erteilen, ohne die konkreten Umstände des Einzelfalls zu kennen. Es ist nicht ersichtlich, mit wie vielen Raten der Mietkäufer in Verzug ist. Für den Verkauf des Hauses haben Sie sicher einen Notarvertrag abgeschlossen, in dem es eine Regelung geben wird, wie in einem Fall des Zahlungsverzuges verfahren werden kann. Daher ist es zunächst notwendig, den Notarvertrag einzusehen. Hilft dieser nicht weiter, gibt das Gesetz einige Möglichkeiten der Reaktion. Am einfachsten ist es, wenn Sie einen Besprechungstermin vereinbaren, zu dem Sie den Notarvertrag mitbringen. Einen Termin kann ich Ihnen innerhalb weniger Tage zusagen, wenn Ihnen die Entfernung nicht zu groß ist. |
Rechtsfrage vom 03.04.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Kaufvertrag einer ImmobilieIch habe folgenden Rechtsfall: Ich habe am 02.12.2016 meine gewerbliche Immobilie verkauft. Notariell ist alles besiegelt. Der Käufer wollte bis zum 12.12.2016 den Kaufpreis auf das Notaranderkonto überweisen. So wurde es vereinbart und am 15.12.16 sollte die Übergabe erfolgen. Bis jetzt habe ich immer noch nicht mein Geld. Es wurden schon mehrere Fristen gesetzt und nicht eingehalten. Habe dem Käufer eine Rückabwicklung angeboten, da ich ja seine Unterschrift benötige. Auch hier wurden die vereinbarten Termine nicht eingehalten. Ich benötige aber seine Unterschrift zur Auflösung des Vertrages, damit ich das Objekt wieder neu ausschreiben kann. Es tut sich nichts. Mit freundlichen GrüßenStellungnahme von Rechtsanwalt Ulf EichstaedtSehr geehrte Mandantin,vielen Dank für Ihre Anfrage. Es ist nach Ihrer Ausführungen nicht eindeutig zu sagen, ob Sie vom Käufer für de Rückabwicklung des Vertrages eine Unterschrift benötigen. So wie Sie es darstellen, gab es noch keine Kaufpreiszahlung. Sehr wahrscheinlich gibt es im Notarvertrag eine Regelung, wie in einem solchen Fall verfahren werden kann. Daher ist es zunächst notwendig, den Notarvertrag einzusehen. Hilft dieser nicht weiter, gibt das Gesetz einige Möglichkeiten der Reaktion. Sie können gern einen Termin mit mir vereinbaren, zu dem dann der Notarvertrag mitgebracht werden müsste. |
Rechtsfrage vom 22.02.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: UnterhaltsrechtIch habe folgenden Rechtsfall:Mein Mann verdient monatlich 1300 Euro, hat ein Kind ( 9 Jahre) aus einer früheren Beziehung. Mit mir hat er eine gemeinsame Tochter (1 Jahr) und 3 Stiefkinder. Nun soll er an seinen Erstgeborenen 384 Euro Unterhalt zahlen. Er hat viele Schulden. Ich bekomme momentan 789 Euro Arbeitslosengeld. Wir leben am Minimum, jeden Monat. Ist die Unterhaltsverpflichtung so richtig? Stellungnahme von Rechtsanwalt Ulf EichstaedtSehr geehrte Mandantin,gern bin ich Ihnen in der Angelgenheit behilflich, eine konkrete Antwort kann ich Ihnen auf Ihre Frage aber an Hand der mitgeteilten Informationen nicht geben. Dass dem Grunde nach eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Erstgeborenen besteht ist unzweifelhaft. Ob die Forderung aber der Höhe nach berechtigt ist, muss detailliert geprüft werden. Die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes ergibt sich nicht nur aus dem Einkommen. Zu prüfen ist, welche Beträge ggf. vom Einkommen abgezogen werden können. Hierher gehört unter Umständen auch die Berücksichtigung bestehender Schulden. Sie können gern einen Besprechungstermin vereinbaren, in dem wir alle relevanten Punkte ansprechen können. |
Rechtsfrage vom 23.11.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: AbfindungIch habe folgenden Rechtsfall:Seit 1996 habe ich bei ANCON Hotel gearbeitet. 2012 hat das Hotel zur Post das Hotel gekauft. Die Mitarbeiter wurden übernommen. Auch die Jahre sollten weiter angerechnet werden. 2016 ging ich in Rente. Habe also 20 Jahre in dem Unternehmen gearbeitet. Doch plötzlich zählen die alten Zeiten nicht ,und eine Abfindung wurde mir verwehrt. Wie kann ich dagegen vorgehen? Stellungnahme von Rechtsanwalt Ulf EichstaedtSehr geehrter Mandant, sehr geehrte Mandantin,ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. In meiner mehr als 20-jährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt wird von Mandanten immer wieder die Frage nach der Abfindung gestellt. Leider kann hierauf ohne die konkrtenen Umstände des Einzelfalls zu kennen, keine verbindliche Auskuft gegeben werden. Dazu muss Einsicht in den Arbeitsvertrag oder die Arbeitsverträge genommen werden. Zu klären ist ferner ob ggf. ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt und nicht zuletzt ist es wichtig zu wissen, von wem die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeht. Am einfachsten ist es, wenn Sie einen Besprechungstermin vereinbaren. Diesen kan ich Ihnen innerhalb weniger Tage zusagen. |
Rechtsfrage vom 09.09.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Wiedereinstellung AbfindungIch habe folgenden Rechtsfall:Ich werde zum 31.03.2017 nach 15 Jahren vom örtlichen Klinikum als Reinigungskraft gekündigt. Der Grund ist Ausgliederung. Da ich meinen Arbeitsplatz behalten möchte, welcher durch eine Reinigungsfirma ersetzt wird, möchte ich auf Wiedereinstellung klagen. Was muss ich tun? Stellungnahme von Rechtsanwalt Ulf EichstaedtSehr geehrte Mandantin,ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. So wie es von Ihnen geschildert wurde, läuft in Ihrem Fall die Kündigungsfrist mit dem 31.03.2017 aus. Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, gegen ausgesprochene Kündigungen eine Kündigungsschutzklage zu erheben, mit der u. U. der Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses erreicht werden kann. Ob diese Möglichkeit in Ihrem Fall besteht, hängt letztlich auch davon ab, wann Ihnen diese Kündigung zugegangen ist. Es gelten nämlich Fristen für die Kündigungsschutzklage. Eine detaillierte Auskunft und eine verbindliche Empfehlung für das weitere Vorgehen kann ich Ihnen allerdings erst geben, wenn mir sämtliche Informationen vorliegen. Hierzu benötige ich auch Ihren Arbeitsvertrag und die Kündigung selbst. Ferner müsste geprüft werden, inwieweit für Ihr Unternehmen ein Tarifvertrag einschlägig ist. Vor diesem Hintergrund ist es am besten, Sie vereinbaren mit mir einen Besprechungstermin, zu dem Sie dann der Einfachheit halber alle Ihnen vorliegenden Unterlagen zu Ihrem Arbeitsverhältnis mitbringen. |
Rechtsfrage vom 22.08.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Erbrecht FamilienrechtSehr geehrte Rechtsanwälte,ich habe folgenden Rechtsfall: Ich will mich scheiden lassen. Ein gemeinsames Haus wird von der behinderten Stieftochter mit ihren 3 Kindern und dem pflegebedürftigen Freund (Vater aller Kinder) bewohnt. Sie zahlen Miete an uns und leben von Grundsicherung. Wie können wir es vermeiden, dass wegen unserer Scheidung die Tochter ausziehen muss? Kann das Haus mit samt der Grundschuld (60.000€ offen) verschenkt werden? Würde dann weiter Grundsicherung geleistet? Oder ist ein lebenslanges Wohnrecht die Lösung? Das Grundstück umfasst ca. 12.000 m2, die aber (z. Zt.) nicht bebaut werden dürfen. Danke vorab für Ihre Antwort. Freundliche Grüße. Stellungnahme von Rechtsanwalt Ulf EichstaedtSehr geehrter Mandant,ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Auch wenn ich bereits seit mehr als 20 Jahren im Bereich des Familienrechtes und auch viele Jahre im Bereich des Sozialrechtes und des Grundstücksrechtes tätig bin, lassen sich Ihre Fragen nicht pauschal beantworten. Es sind eine Reihe von weiteren Informationen nötig, um Ihnen sachgerechte Antworten auf Ihre Fragen geben zu können. Dazu gehören nicht zuletzt auch die Bescheide, aus denen sich die Zahlungen an Ihre Stieftochter und deren Freund ergeben. Letztlich wird auch zu berücksichtigen sein, dass auf dem Grundstück eine Grundschuld lastet. Insofern wird ein Kontakt mit dem Kreditinstitut nicht zu vermeiden sein. Zu klären ist auch, zu welcher Regelung Ihre Ehefrau bereit ist. Ich kann Ihnen anbieten, dass Sie mit mir einen kurzfristigen Besprechungstermin vereinbaren können, in dem wir dann alle relevanten Fragen erörtern können. Zu diesem Termin müssten sie dann allerdings auch sämtliche Unterlagen mitbringen, wie die Leistungsbescheide der Grundsicherung, einen Grundbuchauszug und den Vertrag, der der Eintragung der Grundschuld zu Grunde liegt. |
Rechtsfrage vom 11.08.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: GrundsicherungIch habe folgenden Rechtsfall:Da unsere Altersrente nicht ausreicht, bekomme ich Grundsicherung und meine Frau bekommt Wohngeld. Nun ist uns gesagt worden, dass meine Frau eigentlich keinen Anspruch auf Wohngeld hat, da wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Ist es so, oder wird einfach ein Teil des Wohngeldes als Einkommen bei der Berechnung der Grundsicherung angerechnet? Vielen Dank! Stellungnahme von Rechtsanwalt Ulf EichstaedtGuten Tag lieber Mandant,zu Ihrer Anfrage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten, auch wenn ich mich seit vielen Jahren mit der Matrerie beschäftige. Sie werden sich fragen, warum. Ich muss alle relevanten Bescheide sehen und prüfen, damit ich Ihnen die zutreffende Antwort geben kann. Sie können gern einen Termin mit mir vereinbaren, zu dem Sie dann die Bescheide dann einfach mitbringen. Angst vor den Kosten der Beratung müssen Sie nicht haben, gern prüfen ich, ob Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen können. |
Rechtsfrage vom 20.06.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: BankrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Widerrufsbelehrung, Kredit.Stellungnahme von Rechtsanwalt Ulf EichstaedtSehr geehrter Mandant,ich bin seit 1995 als Rechtsanwalt tätig und habe seitdem auch öfter mit der Problematik der Widerufsbelehrungen zu tun. Ohne konkrete Informationen zu Ihrem Fall kann ich keine Aussagen machen. Dazu benötige ich außerdem den Kreditvertrag mit der Widerufsbelehrung, weil ich diese prüfen müsste. Sie können gern einen Besprechungstermin mit mir vereinbaren und zu diesem Termin die Unterlagen mitbringen. Über die Erteilung des Mandats würde ich mich freuen. Meine Kontaktdaten finden Sie unten. |
Rechtsfrage vom 19.08.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Kürzung der Zeit des FührerscheinentzugsFührerscheinentzug 6 Monate bei 0,36 Alkohol Unfall mit der Leitplanke(Autobahn) keine Personenschäden oder andere AutosStellungnahme von Rechtsanwalt Ulf EichstaedtSehr geehrter Herr Mandant,mein Name ist Rechtsanwalt Ulf Eichstaedt. Ich seit 1995 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seit diesem Zeitpunkt bin ich auch im Verkehrsrecht tätig, wozu letztlich auch das Verkehrsstrafrecht und das Fahrerlaubnisrecht gehören. Eine abschließende Antwort auf Ihre Frage kann ich Ihnen wegen der wenigen Informationen leider nicht geben. Es ist zwingend notwendig, die Entscheidung des Gerichtes oder der Bußgeldstelle zu kennen. Es gibt nämlich rechtliche Unterschiede zwischen der Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der der Führerschein eingezogen wird und einem Fahrverbot, bei dem der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird. In Anbetracht der von Ihnen angegebenen Blutalkoholkonzentration sind beide Entscheidungen denkbar. Ich halte es daher für notwendig, dass einen Anwalt aufzusuchen, dem die Entscheidung zur Kenntnis gegeben wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden. Sofern Sie sich für meine Kanzlei entscheiden sichere ich Ihnen eine zeitnahen Besprechungstermin zu. |
Rechtsfrage vom 20.06.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: VersorgungsausgleichIch habe folgenden Rechtsfall: der Ehepartner hat bei der Scheidung vor zwölf Jahren auf den Versorgungsausgleich verzichtet, stellt aber jetzt einen Antrag!Stellungnahme von Rechtsanwalt Ulf EichstaedtSehr geehrter Mandant,vielen Dank für die Anfrage. Ich bin seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem auch im Familenrecht tätig, wozu auch der Versorgungsausgleich gehört, der regelmäßig bei einer Ehescheidung eine Rolle spielt. Der Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches war auch zu dem von Ihnen benannten Zeitpunkt möglich. Ob ein Antrag (auf Durchführung des Versorgungsausgleiches oder Aufhebung einer Vereinbarung über die Nichtdurchführung?) Aussicht auf Erfolg haben kann, lässt sich ohne nähere Informationen zur Form der Verzichtes (Ehevertrag ? gerichtlicher Vergleich?) leider nicht beantworten. Ich kann Ihnen daher z. Z. nur raten, einen Anwalt aufzusuchen, damit auf Ihre Frage eine adäquate Antwort gegeben werden kann. Sofern Sie sich für meine Kanzlei entscheiden sichere ich Ihnen einen kurzfristigen Besprechungstermin und eine zeitnahe Prüfung Ihres Falles zu. |
Rechtsfrage vom 02.01.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Abzocke bei HandyvertragIch habe bei ebay einen Handyvertrag abgeschlossen und fühle mich jetzt über den Tisch gezogen. Leider hab ich die Kündigungsfrist verstreichen lassen aber da hab ich nicht gewußt, das es so teuer ist, da es nirgendwo stand.Stellungnahme von Rechtsanwalt Ulf EichstaedtSehr geehrter Mandant,mein Name ist Rechtsanwalt Ulf Eichstaedt. Ich bin bereits seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen und habe seitdem immer wieder mit Fällen wie dem Ihren zu tun. Leider ist es mir anhand der von Ihnen übermittelten Informationen nicht möglich, die Rechtslage zu beurteilen. Dazu müsste ich genau wissen, wie das Angebot ausgesehen hat, welches bei ebay eingestellt worden ist. Es kommt nämlich entscheidend darauf an, was der Anbieter dort zu dem angebotenen Tarif mitgeteilt hat. Auch stellt sich die Frage, ob Sie zu dem Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden sind. Ich kann Ihnen daher nur raten, mit sämtlichen Unterlagen, die Sie zu dem Angebot bei ebay vorliegen haben, unmittelbar einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser wird dann diese Unterlagen prüfen und die ggf. notwendigen Schritte einleiten. |
Rechtsfrage vom 21.11.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtVergangenes Jahr hatten wir einen Kabelbrand. Seitdem habe ich in 3 Zimmern kein Strom mehr. Vermieter haben wir gleich informiert. Er hat sich das nicht angesehen. Vermieter sagt, dass wir das selbst bezahlen müssen. Hausratversicherung ist nicht beim Mieter vorhanden.Was tun? Stellungnahme von Rechtsanwalt Ulf EichstaedtSehr geehrte Mandantin,mein Name ist Rechtsanwalt Ulf Eichstaedt. Ich bin seit 1995 zugelassen und seitdem auch im Mietrecht tätig gewesen und immer noch tätig. Leider lässt sich Ihre Frage nicht ohne Weiteres beantworten, weil verschiedene Ursachen für einen Kabelbrand denkbar sind. Die Ursache für den Kabelbrand muss klar sein, damit dann geklärt werden kann, wer für die Reparatur verantwortlich ist und die Kosten zu tragen hat. Ich rate Ihnen daher, einen Anwalt aufzusuchen, damit Ihre Interessen sachgerecht vertreten werden können. Sofern Sie sich für meine Kanzlei entscheiden, kann ich Ihnen einen kurzfristigen Termin zu einer ersten Besprechung zusichern, den Sie gern telefonisch vereinbaren können (03836-3398889). |
Rechtsfrage vom 12.04.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Versäumtes VorstellungsgesprächTochter hatte vor zwei Wochen einen Anruf wegen Vorstellungsgespräch und Probearbeiten. Sie war im Halbschlaf, bekam nur die Hälfte mit und der Mann war unhöflich. Leider hatten wir keine Telefonnummer, geschweige denn, welcher Arbeitgeber es war, wegen Rückruf. Nun rief er wieder an, war sehr unhöflich und ungehalten, dass Tochter sogar weinte und er meinte, er will uns die Übernachtung in Rechnung stellen. - Ist das rechtens?Stellungnahme von Rechtsanwalt Ulf EichstaedtSehr geehrte Mandantin,mein Name ist Rechtsanwalt Eichstaedt, ich bin seit 1995 als Rechtsanwalt tätig. Unter anderem beschäftige ich mich mit arbeitsrechtlichen Fragen. Der von Ihnen geschilderte Rechtsfall passt in diesen Bereich. Gleichwohl kann ich die aufgeworfene Frage nicht beantworten, da ich weitere Informationen benötige, die ich nur in einem Gespräch mit Ihrer Tochter erhalten kann. Ich kann Ihnen daher anbieten, dass Ihre Tochter mich aufsucht, damit ihre Interessen allumfassend vertreten werden können. Für eine Terminabsprache stehe ich gern zur Verfügung. |
Rechtsfrage vom 11.02.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Krankengeldanspruch für freiwillig gesetzlich Versicherte (selbstständig)Seit 2004 bin ich selbständig und freiwillig gesetzlich krankenversichert. Nun bin ich zum 1. Mal krank geschrieben. Ich habe meine Krankenkasse informiert und im Gespräch hat man mir gesagt, dass ich seit dem 01.01.2009 keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hätte.Ich wurde angeblich angeschrieben bzw. telefonisch kontaktiert oder ich hätte es im Mitgliedermagazin lesen können. Da dies aber nicht der Fall war und ich nicht verpflichtet bin, das Magazin zu lesen, habe ich auch keiner Vertragsänderung weder mündlich noch schriftlich zugestimmt bzw. unterzeichnet. Ich hätte auch nie auf Krankengeld verzichtet. - Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine Auskunft geben könnten. Mit freundlichen Grüßen Stellungnahme von Rechtsanwalt Ulf EichstaedtSehr geehrter Mandant,mein Name ist Rechtsanwalt Ulf Eichstaedt. Ich bin zugelassen seit 1996, seitdem beschäftige ich mich auch mit sozialrechtlichen Fällen, zu denen auch solche aus dem Gebiet der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Ihr Rechtsfall betrifft genau diesen Bereich. Da die Rechtsverhältnisse zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen und ihren Mitgliedern durch das ( nicht selten geänderte) SGB IV geregelt werden und auch die Rechtsprechung gerade bei freiwillig Versicherten bedeutsam sein kann, rate Ihnen, einen Anwalt aufzusuchen, damit Ihre Interessen sachgerecht vertreten werden können. Sofern Sie sich für meine Kanzlei entscheiden, sichere ich Ihnen einen sehr kurzfristigen Termin für eine erste Besprechung zu. Mit freundlichen Grüßen U. Eichstaedt Rechtsanwalt |
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