Rechtsanwalt Thomas Richter

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsanwalt Thomas Richter
Von mir vertretene Rechtsgebiete
Erbrecht, Familienrecht, Leasingrecht, Zivilrecht
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Innere Wiener Straße 60 II
81667 München
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Rechtsanwalt Thomas Richter

F a c h a n w a l t   f ü r   F a m i l i e n r e c h t

 

Sie suchen einen “guten” Familienrechtler oder Scheidungsanwalt? Wenn Sie deshalb einen Anwalt suchen, um dem Anderen, womöglich auch noch ohne Rücksicht auf gemeinsame Kinder, das Leben nur schwer zu machen, suchen Sie woanders weiter. Wenn Sie jemanden brauchen, der Sie gegen solches Vorgehen in einer Trennung oder während einer Scheidung als Anwalt – oder besser noch als Fachanwalt für Familienrecht – unterstützt und/oder Sie in familienrechtlichen Fragen berät, Ihnen hilft, Ihre berechtigten Interessen aufzuzeigen und diese gegebenenfalls mit einer gesunden Portion Sachlichkeit wie auch Beharrlichkeit zielführend durchzusetzen, sollten Sie Kontakt aufnehmen. Ich vertrete Sie sowohl in München und dem Umland von München, als auch in ganz Bayern und bundesweit.

Leasing ist noch immer nicht gesetzlich geregelt. Obwohl Leasing auch in Anwaltskanzleien weit verbreitet ist, ist den wenigsten Anwälten bewußt, wie facettenreich Leasingrecht mit seinen unterschiedlichen vertraglichen Gestaltungen ist. Ferner ist das Leasingrecht geprägt durch zahlreiche Rechtsprechung, die zwar eine Vielzahl von Vertragsklauseln als unwirksam angesehen hat, aber auch zahlreiche auch für den Leasingnehmer nachteilige vertragliche Regelungen als zulässig erachtet.

Wenn Sie Interesse an einer rechtlichen Betreuung durch einen Anwalt haben, der jahrelange Erfahrung im Bereich des KFZ-Leasing hat, wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.

Erbrecht
Durch das Gesetz sind umfangreiche Regelungen getroffen, aber ebenso sind dem Erblasser zahlreiche rechtliche Möglichkeiten gelassen, den Nachlaß nach seinen individuellen Vorstellungen zu regeln. Lassen Sie sich dabei beraten, damit Sie auch das erreichen, was Sie abweichend vom Gesetz geregelt haben wollen. Ebenso kann Ihnen als Erbe Hilfe geleistet werden, Ihre Ansprüche, sei es als eingesetzter Erbe (Vorerbe, Nacherbe) oder sonstwie Bedachter, oder aber als gesetzlich Berechtigter (z.B. Pflichtteilsanspruch) auch tatsächlich durchzusetzen.
 
Nachlaßverwaltung oder Erbenermittlung wird ebenfalls übernommen.

 

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