Rechtsfrage vom 17.10.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: AusländerrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: meine Tochter ist 18 Jahre alt geworden und Deutschland sieht keinen Grund, wieso ich hier weiterhin leben soll. Ich habe Arbeit hier, einen Freund und bin seit 13 Jahren hier. In Kasachstan habe ich nichts. Außerdem hat die Ausländerbehörde mir meinen Personalausweis weggenommen. Was soll ich tun?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Thomas GluthIch bin Rechtsanwalt Thomas Gluth. Ich bin seit1989 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 1997 habe ich die Befugnis, die Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen. Meine fachlichen Kenntnisse bleiben durch regelmäßigeTeilnahmen an Fortbildungsseminaren auf dem aktuellen Stand. Ich habe mich zusätzlich auf Fragen des Ausländerrechts spezialisiert. In Ihrem Falll ist es wichtig, sich kurzfristig mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen. Gern bin ich Ihnen behilflich. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Besprechungstermin unter Tel.: 0511/8997704. |
Rechtsfrage vom 12.12.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Ausländerrecht EinbürgerungIch habe folgenden Rechtsfall: Ich bin Brasilianer, 65 Jahre alt, Rentner mit Hochschulabschluss, seit 40 Jahre in Deutschland, 32 davon habe ich als Angestellter gearbeitet. Ich möchte mich einbürgern lassen und die Doppel-Staatsangehörigkeit bekommen. Ich lese in der Broschüre der Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, dass das für ältere Menschen und nach ermessen des Beamtes möglich wäre. Wie schätzen Sie die Möglichkeit ein?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Thomas GluthIch bin Rechtsanwalt Thomas Gluth. Ich bin seit 1989 als Rechtsanwalt zugelassen. Zu meinem Interessenschwerpunkt gehört auch das Migrationsrecht.
Zu Ihrem Anleigen ist mitzuteilen, dass Sie grundsätzlich gute Aussichten auf eine Einbürgerung haben. Es gilt allerdings der Grundsaatz, dass nur eine Staatsangehörigkeit gelten soll. Hiervon kann nur unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen und eine doppelte Staatsangehörigkeit hingenommen werden. Ob bei Ihnen die Voraussetzungen dafür gegeben sind, müsste in eme Beratungsgespräch geklärt werden. Gern stehe ich für eine Beratung zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie eine Besprechungstermin.
Mit freundlichem Gruß
Gluth Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 25.06.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: EinbürgerungIch bin mir nicht sicher, ob es sich um einen Rechtsfall handelt. Ich habe die Absicht die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. Jedoch befürchte ich, dass einige Schwierigkeiten auf mich zu kommen werden, die ich nicht ohne Hilfe bewältigen kann.
Mit freundlichen Grüßen Ilona Reimann
Stellungnahme von Rechtsanwalt Thomas GluthSehr geehrte Mandantin, meine Kanzlei befasst sich mit allen Aspekten des Ausländerrechts. Auch zu Fragestellungen zur Einbürgerung kann ich Sie beraten. Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.
Mit freundlichem Gruß
Gluth Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 11.06.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Widerspruch abgelehntIch habe folgenden Rechtsfall: In Sachen Kindergeld wurde meinem Widerspruch nicht stattgegeben. Nur der Hinweis auf Klage in den nächsten Tagen könnte mir Recht geben. Habe nur kleines Einkommen, bräuchte aber Klärung.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Thomas GluthSehr geehrter Mandant,
Mein Name ist Rechtsanwalt Thomas Gluth Ich befasse mich in meiner Kanzlei in der Leonhardtstr. 3 in Hannover u.a mit Fragestellungen zum Kindergeld. Ich bin davon überzeugt, dass ich auch Ihnen helfen kann. Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Hierfür steht Ihnen mein Sekretariat unter der Tel.Nr. 0511/8997704 von Montags bis Freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, dass gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid innerhalb eines Monats ab Zugang bei Ihnen Klage erhoben werden muss.
Mit freundlichem Gruß
Gluth Rechtsanwalt . |
Rechtsfrage vom 26.03.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: sozialrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Pflegestufe abgelehnt, Antrag im Dezember versandt, erst auf Nachfrage von mir im März nochmals in Kopie verschickt.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Thomas GluthMein Name ist Rechtsanwalt Thomas Gluth. Ich bin seit1989 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 1997 habe ich die Befugnis, die Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen. Meine fachlichen Kenntnisse bleiben durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsseminaren auf dem aktuellen Stand. Meine Kanzlei vertritt daneben auch Mandanten aus dem Bereich des Sozialrechts.
Sie warten schon eine geraume Zeit auf eine Entscheidung und es könnte geprüft werden, ob eine vorläufige Regelung mit Hilfe eines Eilverfahrens gefunden werden kann. Für den Besuch bei einem Anwalt ist es wichtig, dass alle aussagefähigen Unterlagen zur gesundheitlichen Verfassung des Antragstellers mitgebracht werden. Diese Unterlagen sind ausschlagegebend für das weitere Vorgehen.
Ich wäre bereit, das Mandat zu übernehmen.
Mit freundlichem Gruß Gluth Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 12.03.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Angeblicher Hartz IV Betrug ScheinwohnungIch habe folgenden Rechtsfall: nach einer anonymen Anzeige, wird mir unterstellt seit über einem Jahr nicht mehr in meiner Wohnung zu wohnen. Heute haate ich einen Termin mit 2 Mitarbeitern des Jobcenters in meiner Wohnung zum Zwecke einer Wohnungsbesichtigung. Nun bin ich aber am 28.Februar 2015 ausgezogen und meine Wohnung sieht definitiv nicht mehr bewohnt aus. Ich befürchte das mir Betrug unterstellt wird, da ich zu meinem Partner gezogen bin. Es gibt keinerlei Vorteil für mich, da ich alle meine Wohnkosten bezahlt habe. Soll ich nun einen Bescheid abwarten oder besser gleich einen Anwalt nehmen.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Thomas GluthMein Name ist Rechtsanwalt Thomas Gluth. Ich bin seit 1989 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 1997 habe ich die Befugnis, die Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen. Meine fachlichen Kenntnisse bleiben durch regelmäßigeTeilnahme an Fortbildungsseminaren auf dem aktuellen Stand. Meine Kanzlei vertritt auch Mandanten aus dem Bereich des Sozial- und Strafrechts und könnte Sie bein Ihrem Fall bei Bedarf unterstützen.
Bei Ihrem Fall sind sowohl das Strafrecht als auch das Sozialrecht berührt. Der Vorwurf des Betruges kann in strafrechtlicher Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft mit einem möglichen Klageverfahren münden, sozialrechtlich käme eine Erstattungsforderung des JobCenters wegen überzahlter Unterkunftskosten in Betracht. Wie ich Ihrer Schilderung entnehmen kann, gibt es noch keine konkreten Vorwürfe und das Ergebnis des Hausbesuches ist noch nicht bekannt. Es ist daher im Moment nicht erforderlich, einen Anwalt zu beauftragen. Erst wenn ein Ermittlungsverfahren wegendesVerdachts des Betruges oder ein Anhörungsverfahren wegen angeblich überzahlter Leistungen gegen Sie eingeleitet wird, sollten Sie einen Anwalt beauftragen.
Mit freundlichem Gruß
Gluth Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 01.12.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: AsylrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Ich bin ein syrischer Bürger. Ich lebe in Hannover seit dem 15.02.2014 mit meiner Familie. Ich bin versichert bei meiner deutschen Schwester. Ich möchte gerne wissen, ob ich Asyl beantragen darf. Ich habe den Paragraph 23 ABS. 1.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Thomas GluthSehr geehrter Mandant,
MMein Name ist Rechtsanwalt Thomas Gluth. Ich bin seit 1989 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 1997 habe ich die Befugnis, die Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen. Meine fachlichen Kenntnisse bleiben durch regelmäßigeTeilnahme an Fortbildungsseminaren auf dem aktuellen Stand. Meine Kanzlei vertritt auch Mandanten aus dem Bereich des Ausländerrechts. Daher passt Ihr Rechtsfall gut zu unserem Kanzleiprofil. Sie gehören zum Personenkreis der gem. § 23 AuslG aufgenommenen Personen und haben Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Sofern Sie hierbei Probleme haben, können wir Sie gern unterstützen. Sie können täglich zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr telefonisch einen Besprechungstermin vereinbaren
Mit freundlichem Gruß
Gluth Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 27.08.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Meine Rechte bei Scheidung betrifft auch Steuerrecht Zivilrecht und AusländerrechtEhe , Mann Ägyptischer Staatsbürger, Frau EU-Bürgerin. Frau finanziert den Lebensunterhalt für beiden. Muss dafür Kredite aufnehmen. Gemeinsamer Wohnsitz. Kurzzeitige Trennung. Dann wurde Ehe wieder geführt mit gem. Wohnung. Anfang des Jahres stellt sich heraus das der Mann Sie angelogen hat und seit langem eine Affäre hat, Freundin war schwanger. Ehemann möchte die Steuerklärung 2013/2014 nicht gemeinsam abgeben. Ehemann hat sich in 2013 selbständig gemacht, finanziert vom Ehefrau.Die Ehefrau möchte noch eine gemeinsame Veranlagung für das Jahr 2013/14 und die Scheidung ohne mehr finanziellen Verluste. Es bestand im nachhinein nicht die Absicht des Ehemanns eine intakte Ehe zu führen.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Thomas GluthSehr geehrte Mandantin,
Mein Name ist Rechtsanwalt Thomas Gluth. Ich bin seit1989 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 1997 habe ich die Befugnis, die Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen. Meine fachlichen Kenntnisse bleiben durch regelmäßigeTeilnahem an Fortbildungsseminaren auf dem aktuellen Stand. Mein fachlicher Schwerpunkt ist das Familienrecht und alle mit diesem Bereich verbundenen Rechtsgebiete. Meine Kanzlei vertritt Mandanten aus dem Bereich des.Familienrechts, aber auch den Bereich des Ausländer- und Sozialrechts.
Ihr Rechtsfall passt insofern gut zu unserem Kanzleiprofil, als dass Ihre Probleme die von mir bearbeiteten Rechtsgebiete betrifft. Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes rate Ich Ihnen, einen Anwalt aufzusuchen, damit Ihre Interessen effektiv vertreten werden Sofern Sie sich für unsere Kanzlei entscheiden, sichere ich Ihnen eine sorgfältige und zügie Bearbeitung zu. |