Rechtsfrage vom 04.06.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: Kontoauszugs - DiebstahlSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Kontoauszugs - Diebstahl: mein getrennt lebender Ehemann man mir in der Ehezeit Kontoauszüge gestohlen und diese am Gerichtstermin durch seine Anwältin vorgelegt. Ich habe meinen Sohn beim Studium unterstützt. Es ging in der Verhandlung um Unterhaltsfestsetzung und Wohnvorteil-Berechnung. Ich habe Strafanzeige gestellt. Was nun?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Tanja HilpertSehr geehrte Mandantin,
den Fall kann ich so schlecht beurteilen. Es mag richtig sein, dass der Tatbestand des Diebstahls durch Ihren Ehemann verwirklicht wurde. Sie können das natürlich anzeigen, aber dann bleibt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft abzuwarten. Ich denke aber, dass es Ihnen eher darum geht, was die Vorlage dieser Belege ausgelöst, bzw. beim Gericht bewirkt hat. Ich denke, dass ein Besprechungstermin sinnvoll wäre, um die Details zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Hilpert Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 08.04.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: Mietrecht Hauskauf und Ärger mit Exmieter wegen EigenbedarfskündigungSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ich habe ein Haus gekauft und einem Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt. Mein Bruder sollte ihn die Wohnung ziehen. Der Mieter zog aus und nun haben wir die Wohnung auf Zeit vermietet, da mein Bruder aus gesundheitlichen Gründen nicht sicher ist, ob er in die Wohnung einziehen kann. Nun, 6 Monate nach Auszug, möchte der Ex-Mieter uns deswegen Schwierigkeiten machen und droht uns.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Tanja HilpertEs ist schon richtig, dass bei Eigenbedarfskündigungen derjenige, der in der Kündigung benannt wurde, auch tatsächlich einziehen muss. Tut er das nicht, entsteht grundsätzlich eine Schadensersatzverpflichtung. Der kann man entgegentreten. Dafür sollte man dann aber einen Rechtsanwalt konsultieren. |
Rechtsfrage vom 13.10.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ich, Mama von Kids, habe seit zwei Wochen keinen Satelliten-Empfang von jetzt auf gleich. Vermieter meinte Techniker wäre informiert. Nichts passiert. Dann sollte ich Anschluß bekommen, nichts passierte. Des Weiteren reagiert er auch nicht darauf, dass ich seit drei Tagen mit einem Säugling hier sitze ohne Warmwasser und Heizung. Er liest Nachrichten, aber antwortet nicht. Ans Telefon geht er auch nicht. Mfg
Stellungnahme von Rechtsanwältin Tanja HilpertWenn Sie ohne warmes Wasser mit einem Säugling in der Wohnung leben müssen, müssen Sie umgehend einen Eilantrag an das Gericht stellen, dass die Warmwasserversorgung wieder hergestellt wird. Dann muss er reagieren. Wegen des Satellitenanschlusses könnten Sie, falls das mit vermietet ist, eine Mietminderung geltend machen. |
Rechtsfrage vom 06.01.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: ElternunterhaltIch habe folgenden Rechtsfall Ich möchte "vor Eintritt des Falles" Vorsorge treffen, um evtl. Elterunterhalt für meine Eltern zu umgehen/zu reduzieren , z.B. durch Änderung unseres jetzigen Güterstandes "nach BGB" in den gesetzlichen Güterstand. Dadurch Vermögen meiner Ehefrau sichern. Beratung in Sachen "Elternunterhalt"
Stellungnahme von Rechtsanwältin Tanja HilpertSehr geehrter Mandant,
ich habe Ihre Anfrage über Anwaltsverzeichnis.de erhalten. Meine Kanzlei befindet sich in Siegen-Eiserfeld. Ich bin der Auffassung, dass das Thema doch recht komplex ist und es sinnvoll ist, einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Dies können Sie am besten telefonisch machen. Meine Telefonnummer lautet: 0271 / 35 95 50.
Mit freundlichen Grüßen
Hilpert Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 02.05.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Auszug eines U25 jährigenObdachloser, 20 jähriger wurde vom Jobcenter abgewiesen. Sachbearbeiter hat ihn einfach wieder auf die Strasse geschickt. Ist das rechtswidrig?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Tanja HilpertSehr geehrte Mandantin,
das ist nicht in Ordnung. Er sollte rechtlichen Beistand suchen. Allerdings werden dann natürlich weitere Informationen benötigt.
Mit freundlichen Grüßen
Hilpert Rechtsanwältin
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Rechtsfrage vom 01.05.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: KindesunterhaltDie Töchter meines Mannes (Zwillinge) werden am Mitte Juli 18 Jahre alt. Sie machen eine duale Ausbildung, und leben bei der Mutter. Sie erhalten je knapp über 200 Euro Schülerbafög, zuzüglich je Tochter etwa 350 Euro Unterhalt von meinem Mann (damit liegt er unter dem Existenzminimum), und das Kindergeld.
Muss mein Mann Klage auf Abänderung des Unterhalts erheben, oder darf er die Zahlung zunächst ab Mitte Juli 2013 einstellen?
Es existiert eine Jungendamtsurkunde, aus der aber nur der Unterhaltsbetrag bis Mitte Juli 2007 (da wurden die Zwillinge 12 Jahre alt) hervorgeht. Ab Mitte Juli 2013 ist kein Eintrag. Meiner Meinung nach, ist der Titel also bis Vollendung des 18ten Lebensjahres begrenzt. ("OLG Ffm vom 28.06.1999 unter Az. 3 WF 149/99")
Stellungnahme von Rechtsanwältin Tanja Hilpert Sehr geehrte Mandantin,
üblicherweise laufen die Jugendamtsurkunden weiter, also auch über die Volljährigkeit hinaus.
Wenn Unterhalt auch über den 18. Geburtstag hinaus verlangt werden kann - zum Beispiel bei Schulbesuch oder Ausbildung und der Unterhaltsverpflichtete freiwillig keine Zahlungen mehr leistet, müssen die volljährigen Kinder selbst klagen.
In Ihrem Fall müsste noch einmal genau gerechnet werden, da beispielsweise BaföG als Einkommen anzurechnen ist. Dann spielt es auch noch eine Rolle welches Einkommen der Unterhaltsverpflichtete hat.
Wenn mehr als zwei Jahre keine Auskunft zu dem erzielten Einkommen angefordert wurde, sollte erst einmal Auskunft bei dem Unterhaltsverpflichteten angefordert werden über sein aktuelles Einkommen.
Keinesfalls darf der Unterhaltsverpflichtete die Unterhaltszahlungen mit Erreichen der Volljährigkeit einstellen wenn er Kenntnis hat, dass die Unterhaltsberechtigten, also die Zwillinge, sich noch in der Ausbildung befinden.
Sie sollten unbedingt einen Termin bei einem Rechtsanwalt vereinbaren, damit die Sache genauer besprochen werden kann und geprüft werden kann, ob der Unterhaltsverpflichtet noch Unterhalt zahlen muss.
Sie können gerne einen Termin mit meiner Kanzlei in Siegen-Eiserfeld vereinbaren. Meine Kanzlei befindet sich im Sparkassen-Hochhaus in Eiserfeld, das ist die Siegtalstraße 2 in 57080 Siegen. Telefon: 0271 / 35 95 50
Mit freundlichen Grüßen
Hilpert Rechtsanwältin
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