Rechtsfrage vom 19.05.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Sozialrecht Agentur für ArbeitIch habe acht Jahre in Dänemark gelebt und gearbeitet. Am 15.3.2016 habe ich meine Stellung in DK gekündigt und ab 7.4. bin ich wieder in DE gemeldet. Arbeitslos habe ich mich am 14.4. gemeldet. Mein Antrag wurde nun abgelehnt mit der Begründung, dass ich die letzten zwei Jahre vor dem 14.4. nicht versicherungspflichtig gewesen sei und die Anwatschaftzeit nicht erfülle (§142 u §143 SGB III).
Stellungnahme von Rechtsanwältin Susanne StockSehr geehrter Mandant,
das Sozialrecht gehört seit vielen Jahren zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten. Daher gehe ich davon aus, auch Ihnen bei der Lösung Ihres Problems behilflich sein zu können. Sie sollten sich so schnell wie möglich melden, um einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Im Sozialrecht laufen immer Fristen, in denen Rechtsmittel eingelegt werden können. Diese sollten Sie nicht ungenutzt verstreichen lassen. Ich freue mich auf Ihren Anruf und verbleibe |
Rechtsfrage vom 17.05.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: erbrecht mit bebautes grundstückWir sind eine eingetragene erbengemeinschaft nach dem Tod meines Vaters (97). Mutter und neun Kinder, Mutter 3/4, Kinder je 1/18, ein Kind verstorben (98) hat eine Tochter die von allem nichts weiß. Jetzt ist die Mutter gestorben. Zum Nachlass gehört ein bebautes Grundstück, Kinder sind sich alle nicht einig, reden kaum miteinander. Haus steht seit drei Jahren leer, bisher hat meine Mutter die kosten getragen (war im Pflegeheim stand unter meiner Betreuung, gilt über den Tod hinaus). Was jetzt?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Susanne StockSehr geehrter Mandant,
seit bald 18 Jahren bin ich mit meiner Kanzlei in Neubrandenburg im Bereich des Familien- und Erbrechts tätig. Daher kann ich gut verstehen, wenn Sie in der momentanen Situation nicht wissen, was zu tun ist. Allerdings sind Erbauseinandersetzungen nicht immer einfach zu beurteilen, da sich oft die Frage stellt, ob die gesetzliche Erbfolge eingreift oder ob ein oder mehrere Testamente vorhanden sind. Daher kann ich Ihnen hier noch keine konkrete Einschätzung der Situation geben, da ich dazu erst noch verschiedene Unterlagen einsehen müßte. Daher empfehle ich Ihnen, sich schnell zu melden und einen Besprechungstermin abzustimmen. Dieser kann gerne auch sehr kurzfristig erfolgen. Ich bin sicher, auch für Sie eine Lösung finden zu können. |
Rechtsfrage vom 04.08.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbrechtGuten Tag: Mir ist bei der Ahnenforschung ein handschriftliches Testament meines Großvaters in die Hände gefallen. Nach Auskunft eines Notar nach Sichtung des Eröffnungsprotokolls des Amtsgerichtes, war das Erbe, Haus und Grundstück, ein Vermächtnis an meinen Vater. Übertragung an meinen Vater erfolgte aber erst 14 Jahre später und unvollständig durch einen Notar. Das vererbte Land wurde durch den Notar nicht übertragen. (Testamentseröffnung 1974, Übertragung 1988) Mein Onkel ist aber bereits verstorben, so dass das Land jetzt im Eigentum der Erbengemeinschaft ist. Lt. Notar ist der Fall ein "Kann, Muss nicht". Ist das eigentlich vererbte Land jetzt für meinen Vater verloren?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Susanne StockSehr geehrte Mandantin,
mein Name ist Susanne Stock und ich bin seit 17 Jahren in Neubrandenburg als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt im Familien- und Erbrecht tätig. Ich freue mich über Ihre Anfrage, kann Sie aber ohne Sichtung der Unterlagen, insbesondere des Testaments, der notariellen Übertragungsverträge, Erbscheine und Angaben der konkreten Daten nicht beantworten. Eine Einschätzung ohne Unterlagen ist insbesondere deshalb nicht möglich, da gerade im Erbrecht juristische Laien oft bei eigenhändigen Testamenten die Begriffe Vermächtnis und Erbe verwechseln. Deshalb müssen solche Testamente auch oft ausgelegt werden. Wenn Sie sich bei mir melden, würde ich aber schnellstmöglich die Unterlagen sichten und Ihnen eine Einschätzung der Rechtslage zukommen lassen. Auch ist es möglich, in meiner Kanzlei einen kurzfristigen Termin zu bekommen. |
Rechtsfrage vom 20.07.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: sozialrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Ich lebe mit meinen drei Kindern allein in einer 4-Zimmerwohnung und bekomme jetzt nur noch 41 Euro von der Arge. Ist das rechtens?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Susanne StockSehr geehrte Mandantin,
Ihre Frage kann ich derzeit leider noch nicht beantworten, da ich keine Unterlagen habe, um Ihren Anspruch gegen das Jobcenter im Detail zu berechnen. Ich bin aber gern bereit, Ihnen zu helfen, denn die Berechnung so genannter Hartz IV-Leistungen ist einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte. Sie sollten sich so schnell wie möglich melden und bekommen auch einen kurzfristigen Beratungstermin in meiner Kanzlei. Auch eine Kommunikation über Telefon, Fax bzw. e-mail ist jederzeit möglich. Zögern Sie nicht, sich zu melden, denn es sollten keine Fristen versäumt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Stock Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 30.04.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Mein Recht auf eine UmschulungSeit 3 Jahren versuche ich ohne Erfolg eine Umschulung über das Arbeitsamt zu erhalten. Ich habe eine starke körperliche Einschränkung, wodurch ich meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Am 20.Mai 2015 nehme ich erneut an einem psychologischen Test. Ich weiß keinen Rat mehr. Hoher Verdienstausfall entstanden, der sich mittlerweile auf 1 Jahresgehalt beläuft. Bedingung für die Umschulung war schließlich immer arbeitslos zu sein und 1 Jahr Anspruch zu haben. Kann ich die Umschulung und den entstandenen Verdienstausfall einklagen? Vielen Dank für Ihre Zeit.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Susanne StockSehr geehrte Mandantin,
mein Name ist Susanne Stock und ich bin seid 16Jahren in Neubrandenburg als Rechtsanwältin tätig.In Ihrem Fall scheint es sich um einen Fall zu handeln,wo sowohl die Zuständigkeit der Renten- als auch der Arbeitslosenversicherung gegeben sein könnte.Erfahrungsgemäß schiebt eine Behörde die Zuständigkeit auf die andere und Sie stehen dazwischen.Solche Fälle habe ich leider häufiger.Daher würde ich Ihnen gerne helfen,eine neue Perspektive zu bekommen.Um die Sache konkret beurteilen zu können benötige ich verschiedene Unterlagen.Sie sollten mit meinem Büro einen Termin abstimmen,damit wir die Angelegenheit in Ruhe besprechen können. |
Rechtsfrage vom 20.11.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: RechteIch weiß nicht zu welchem Fachbereich gehört, wenn man uns als Voll Sorgeberechtigte Eltern verweigert, dass wir am Wochenende unsere behinderte tochter zu Hause pflegen
Stellungnahme von Rechtsanwältin Susanne StockSehr geehrter Mandant,
mein Name ist Susanne Stock und ich bin seit 16 Jahren als Rechtsanwältin in Neubrandenburg zugelassen. So, wie Sie Ihre Anfrage schildern, könnte Ihr Problem zu mehreren Rechtsgebieten gehören. In Betracht kommen Familien- und Sozialrecht. Dies sind beides Sachgebiete, die ich schwerpunktmäßig betreibe. Daher gehe ich davon aus, Ihnen weiterhelfen zu können. Bei mir ist es auch möglich, kurzfristige Besprechungstermine zu erhalten, insbesondere da Ihr Problem schnell einer Lösung zugeführt werden sollte. Daher kann ich Ihnen nur Raten, sich bei mir zu melden, damit wir den Sachverhalt in Ruhe besprechen können und eine passende Lösung finden.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Stock Rechtsanwältin
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Rechtsfrage vom 22.08.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Fristlose Kündigungguten tag! ich habe folgenden Rechtsfall. Fristlose Kündigung. Begründung. Auf Grund Ihrer hohen Unfallquote in den vergangenen Monaten entstehen dem Unternehmen nicht kalkulierte Schäden von mehreren tausend Euro. Vorrausgegangen ist ein kürzlicher Unfall. Meine Frage ist, kann man gegen die fristlose Kündigung klagen um daraus eine ordentliche Kündigung zu machen bzw. einen Aufhebungsvertrag?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Susanne StockSehr geehrter Mandant, mein Name ist Susanne Stock und ich bin seit 16 Jahren in Neubrandenburg als Rechtsanwältin tätig. Das Arbeitsrecht ist einer meiner Schwerpunkte und daher bin ich überzeugt, auch Ihnen bei Ihrem Problem helfen zu können. Ihre Anfrage kann ich hier nach Ihren Angaben leider noch nicht beantworten, da es für eine rechtssichere Antwort noch an einigen grundlegenden Informationen zum Sachverhalt fehlt. Sie sollten jedoch umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen, da für eine Klage gegen eine Kündigung Fristen laufen, die in jedem Fall eingehalten werden müssen. Bei mir können Sie auch kurzfristig einen Besprechungstermin in meiner Kanzlei erhalten. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen zunächst weitergeholfen zu haben und würde mich freuen, Ihnen auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Stock Rechtsanwältin
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Rechtsfrage vom 20.06.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Forderung von LohnIch habe folgenden Rechtsfall : Ich war als Zusteller (Amtsblätter) für eine Firma tätig (400,00€ Job). Die Firma hat km Geld gezahlt, bei den letzten abgerechneten km gab es Streitigkeiten, da zu viel km abgerechnet. Jetzt haben sie den ganzen Lohn für Mai (ca.1300,00€) einbehalten, was kann ich jetzt tun?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Susanne StockSehr geehrter Mandant,
mein Name ist Susanne Stock und ich bin seit 16 Jahren als Rechtsanwältin in Neubrandenburg zugelassen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Arbeitsrecht und ich hatte auch schon häufig Fälle, wo Arbeitgeber aus fadenscheinigen Gründen keinen Lohn zahlen wollten. Daher gehe ich davon aus, auch Ihnen helfen zu können. Sie sollten in dieser Angelegenheit einen Anwalt aufsuchen und dazu alle Unterlagen, insbesondere den Arbeitsvertrag mitbringen. Ohne den Arbeitsvertrag ist es nicht möglich, festzustellen, was Sie und Ihr Arbeitgeber vereinbart haben und welche Chance sie haben, den fehlenden Lohn notfalls beim Arbeitsgericht einzuklagen. Gerne können Sie mit meiner Kanzlei einen Termin abstimmen, dies geht bei uns auch kurzfristig, um Ihr Problem zu lösen.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Stock Rechtsanwältin
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