Rechtsfrage vom 08.08.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: VermietungHallo Ich bin Vermieter einer Wohnung. In der Wohnung ist seit Jahren ein Wasserschaden. Wasser kommt von draußen rein. Der Hausverwalter kümmert sich nicht. Die Wohnung ist vermietet. Der Mieter hat die Miete gekürzt. Was kann ich tun. Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme von Rechtsanwältin Stephanie ZieglerSehr geehrter Ratsuchender,
mein Name ist Rechtsanwältin Stephanie Ziegler, Fachanwältin für Bau- und Architektnrecht und auch schwerpunktmäßig tätig im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wegen der Mängel am Gemeinschaftseigentum und der daraus resultieren Schäden an Ihrem Sondereigentum einschließllich Mangelfolgen wie z.B Mietausfälle kommen sowohl Ansprüche gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, als auch gegen den Verwalter in Betracht. Da jeweils unterschiedliche Voraussetzungen bestehen, kann eine abschließende Beurteilung erst nach Sichtung der maßgeblichen Unterlagen, wie Teilungserklärung, Verwaltervertrag, Wohnungseigentümerversammlungsprotokolle und eventuell bereits geführten Schriftverkahrs abgegeben werden. Weiter folgenlos hinnehmen müssen Sie den Zustand sicherlich nicht. Gerne übernehme ich die Sache und würde mich über die Erteilung des Mandants freuen. Meine Kontaktdaten finden Sie unten. Mit freundlichen Grüßen,
Stephanie Ziegler Rechtsanwältin
RSZ - Stephanie Ziegler Rechtsanwältin und Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht Herforder Straße 25 32545 Bad Oeynhausen T. 05731 98289-10 F. 05731 98289-12 ziegler@rszonline.de |
Rechtsfrage vom 25.03.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: BaurechtIch habe folgenden Rechtsfall: Das Unternehmen mit dem wir ein Haus gebaut haben, gibt es nicht mehr. Kann ich an die einzelnen Gewerke herantreten, die das Haus gebaut haben?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Stephanie ZieglerSehr geehrter Mandant,
mein Name ist Rechtsanwältin Stephanie Ziegler. Als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht berate und vertrete ich ständig auch private Bauherren in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Bauträgern, Generalunternehmern etc. Ihre Anfrage, für die ich mich bedanke, fällt also in meinen Fachbereich.
Nun zu Ihrer Frage. Grundsätzlich stehen Sie mit den ehemaligen Nachunternehmern der Baufirma, die vermutlich Ihr Bauvorhaben schlüsselfertig errrichtet hat, nicht in vertraglicher Verbindung und haben gegen diese somit auch keine direkten vertraglichen Ansprüche. Möglicherweise wurden jedoch Ansprüche des Generalunternehmers gegen die Nachunternehmer bereits mit dem Bauerrichtungsvertrag an Sie abgetreten. Ob dies der Fall ist, wäre anhand der früheren Bauvertragsunterlagen zu prüfen. Ob aus anderen als vertraglichen Anspruchsgrundlagen Ansprüche gegen die Nachunternehmenr bestehen könnten, kann nur geprüft werden, wenn weitere Informationen vorliegen, beispielsweise zu Art und Schwere der nun offensichtlich aufgetretenen Mängel oder Schäden.
Gerne kann ich ich Ihnen in der Sache behilflich sein. Eine persönliche Besprechung mit Sichtung der Bauunterlagen wäre dann notwendig. Über die Erteilung des Mandats würde ich mich freuen. Meine Kontaktdaten finden Sie unten. Freundliche Grüße
Stephanie Ziegler Rechtsanwältin
RSZ - Stephanie Ziegler Rechtsanwältin und Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht Herforder Straße 25 32545 Bad Oeynhausen T. 05731 98289-10 F. 05731 98289-12 ziegler@rszonline.de |
Rechtsfrage vom 04.03.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Kaution für kompletten Wohnungsanstrich bei AuszugWir haben unsere Wohnung gekündigt. Die Wände, die farbig waren, haben wir wieder weiß gestrichen.
Nun verlangt der Vermieter einen kompletten Neuanstrich der gesamten Wohnung, da sich das neue Weiß von den Wänden vom alten Weiß, die wir nicht farbig gestrichen haben, unterscheiden würde.
Ich habe Fotos gemacht, die das Gegenteil beweisen. Zeugen wie meine Eltern, meine Cousine, meine Schwester etc. haben wir.
Nun hat der Vermieter die Wohnung streichen lassen und schickt mir eine Rechnung die ich bezahlen soll. Diese ist komischerweise fast so hoch wie die Kaution die wir geleistet haben. Neue Mieter sind bereits in der Wohnung und ich hätte gerne meine Kaution wieder.
Kann der Vermieter das von uns verlangen?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Stephanie ZieglerSehr geehrte Frau Mandantin,
mein Name ist Rechtsanwältin Stephanie Ziegle. Ich bin Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und befasse mich auch umfangreich mit mietrechtlichen Angelegenheiten. In Ihrem Fall kann ich Ihnen gerne behilflich sein. Dass der Vermieter berechtigt sein würde, von Ihnen den kompleten Neuanstrich zu verlangen, scheint eher zweifelhaft, jedenfalls müsste er aber bestimmte formale Voraussetzungen geschaffen haben, um die Wohnung auf Ihre Kosten streichen zu lassen. Ich rate daher, jedenfalls einen Anwalt aufzusuchen, damit Ihr Kautionsrückzahlungsanspruch ganz oder teilweise durchgesetzt werden kann. Eine erschöpfende und verbindliche Auskunft kann allerdings nur erteilt werden, wenn dazu die notwendigen Unterlagen, namentlich der Mietvertrag und der im Zusammenhang mit der Streitigkeit geführte Schriftverkehr eingesehen wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Ziegler Rechtsanwältin Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
RSZ - Stephanie Ziegler Rechtsanwältin und Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht Herforder Straße 25 32545 Bad Oeynhausen T. 05731 98289-10 F. 05731 98289-12
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