Rechtsfrage vom 03.09.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Eigentumsrecht MietrechtWir haben ein Haus gekauft, zu dem 13 Garagen gehören, die vom Vorbesitzer mündlich vermietet wurden. Einer der 'Mieter' hat bis heute keine Miete gezahlt und macht auch keine Anstalten die Garage zu räumen. Was können wir tun? Wir haben mit dieser Person keine Verträge. Er besetzt seit Mai unsere Garage.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Stephan KahlSehr geehrter Fragesteller,
Verträge können grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden. Allein die Beweisbarkeit könnte hier problematisch sein.
Wir sollten die Angelegenheit persönlich miteinander besprechen und das weitere Vorgehen, wie z.B. die Forderungseinziehung und ggf. Kündigung des Mietverhältnisses, abstimmen.
Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin mit meinem Büro.
Mit bestem Gruß
Stephan Kahl (Rechtsanwalt) |
Rechtsfrage vom 12.11.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Mein Recht bei Fahrverbot 1MonatIch habe folgenden Rechtsfall: Bußgeldescheid. Mein Recht bei Fahrverbot für einen Monat.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Stephan KahlSehr geehrter Fragesteller,
ich gehe davon aus, dass Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben in dem ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Sie haben nunmehr die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Bußgeldbescheids Einspruch einzulegen. Die Erfolgsaussichten des Einspruchs müssten jedoch im Rahmen einer Einsichtnahme in die Bußgeldakte abschließend beurteilt werden.
Sofern Sie eine Interessenvertretung durch mich wünschen sollten, setzen Sie sich bitte mit meinem Büro für eine Terminvereinabrung in Verbindung. Ich würde dann ggf. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einreichen und Akteneinsicht beantragen.
Besten Gruß
Stephan Kahl (Rechtsanwalt) |
Rechtsfrage vom 17.11.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Nichtlieferung bereits bezahlter WareIch wollte mir bei einem Korsettschneider ein Korsett nach meinen Maßen schneidern lassen, den Stoff dafür habe ich zur Verfügung gestellt. Die Übergabe sollte am 3.10 stattfinden. Das Geld, 150 Euro, hat er an dem Tag erhalten, und sich entschuldigt, daß er das Stück vergessen hätte und es mir zuschickt. Trotz mehrmaliger Nachfrage meinerseits ist das Korsett bis heute nicht hier angekommen. Er redete sich mehrmals heraus, nun meldet er sich auf Anfragen gar nicht mehr. Er reagierte auch nicht auf eine Fristsetzung bei Nichtlieferung. Ich möchte nun meine Stoffe, mein Geld und eine Entschädigung für den verschnittenen Stoff sowie für die Wartezeit haben.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Stephan KahlSehr geehrte Fragestellerin,
bei Ihrer Nachfrage handelt es sich um den Bereich des allgemeinen Vertragsrechts. Diesen Bereich bearbeiten wir als Schwerpunkt. Bei Nichtlieferung haben Sie natürlich das Recht vom Vertrag zurückzutreten und können den Ihnen entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Zum Ersatz der Ihnen durch dei Rechtsverfolgung entstehenden Kosten wäre die Gegenseite nach Ihrer Schilderung ebenfalls verpflichtet.
Gern bin ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich. Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Termin mit meinem Büro.
Besten Gruß
Stephan Kahl (Rechtsanwalt) |
Rechtsfrage vom 01.10.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: UnterhaltsrechtIch bin gerade 18 Jahre alt geworden, da ich nun nicht mehr zu Hause wohne und noch im Abitur stecke, bin ich auf den Unterhalt meines Vaters angewiesen. Nun zahlt er jedoch statt des vollen Unterhalts viel zu wenig. Was kann ich tun?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Stephan KahlSehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Unsere Kanzlei ist schwerpunktmäßig im Bereich Familienrecht tätig, zu dem auch das Unterhaltsrecht gehört.
Vorliegend kommt es darauf an, ob Sie eigene Einkünfte erzielen, die auf den Unterhalt angerechnet werden müssten. Zudem müsste geprüft werden, wie hoch das Einkommen Ihrer Eltern ist, bzw. wann zuletzt Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse gegeben wurde. Insofern würde ich Ihre Eltern im Fall einer Mandatserteilung zunächst anschreiben und die notwendigen Informationen ermitteln. Sofern diese vorliegen, könnten Ihre Eltern, notfalls gerichtlich, auf Zahlung des geschuldeten Unterhalts in Anspruch genommen werden.
Gerne bin ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Unterhaltsansprüche behilflich. Sofern Sie eine Vertretung durch mich wünschen, setzen Sie sich bitte telefonisch mit meinem Büro für eine Terminvereinbarung in Verbindung. Zu einem Besprechungstermin sollten Sie die Ihnen vorliegenden Informationen zu Ihren eigenen Einkünften, den Einkünften und Vermögensverhältnissen Ihrer Eltern und ggf. die letzte Auskunft Ihrer Eltern hierzu mitbringen. Sofern Ihnen keine weiteren Daten vorliegen, würden diese ggf. von mir angefordert werden.
Ich bitte um Verständis dafür, dass ich Ihnen ohne weitere Mandatserteilung und die fehlenden Informationen hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse keine detaillierteren Auskünfte geben kann.
Mit bestem Gruß Stephan Kahl |
Rechtsfrage vom 09.07.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: mietrechtIch habe folgenden Rechtsfall es geht um meine wohnung denn das arbeitsamt hat seit 3 monaten keine miete bezahlt und seit montag is in meiner wohnung das schloss vom vermieter ausgetauscht wie kann ich mich da verhalten
Stellungnahme von Rechtsanwalt Stephan KahlSehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Mietrecht zählt zu den Schwerpunktbereichen meiner Kanzlei. Sofern Sie mir das Mandat erteilen, wäre zu prüfen, ob eine wirksame Kündigungserklärung vorliegt und ob bereits ein Räumungstitel vorliegt. Nachdem dies geklärt ist, würde ich ggf. Kontakt zum Arbeitsamt und ihrem Vermieter aufnehmen. Anhand der übermittelten Informationen ist eine abschließende Beantwortung leider nicht möglich.
Sofern Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, wäre es ggf. möglich über das für Sie zuständige Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen. Für den Fall der Gewährung von Beratungshilfe werden die Kosten der außergerichtlichen Interessenvertretung durch einen Rechtsanwalt, abgesehen von einem Eigenanteil von 15 ?, von der Staatskasse getragen. Eine Mandatsbearbeitung könnte durch mich ggf. auch per Email oder Telefon abgewickelt werden, so dass Sie keinen persönlichen Termin in meiner Kanzlei wahrnehmen müssten.
Sofern Sie mir das Mandat erteilen wollen, bitte ich um entsprechende Kontaktaufnahme. |
Rechtsfrage vom 07.07.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: familienrechtWenn Kind wegenommen würde und jetzt bei Oma lebt muss ich sorgerecht und aufenthalsbestimmungsrecht abtreten
Stellungnahme von Rechtsanwalt Stephan KahlSehr geehrte Mandantin,
das kommt darauf an, warum das Kind weggenommen wurde. Freiwillig abgeben müssen Sie das Sorgerecht natürlich nicht. Ihre Frage kann jedoch erst abschließend in einem persönlichen Gespräch beantwortet werden, wenn sämtliche Informationen vorliegen. Unsere Kanzlei bearbeitet als Schwerpunkt Familienrecht. Ein Termin kann ggf. auch telefonisch wahrgenommen werden.
Mit freundlichem Gruß
Stephan Kahl (Rechtsanwalt) |
Rechtsfrage vom 03.06.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Einforderung von KreditbearbeitungsgebührenIch habe folgenden Rechtsfall
Seit Anfang November 2014 werde ich von der Nord LB bzgl. der Erstattung der mir zustehenden Kreditbearbeitungsgebühren hingehalten. Erst sollte die Zahlung Ende April 2015 erfolgen, dann bis zum 29.05.2015, Bis jetzt ist immer noch keine Zahlung eingegangen.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Stephan KahlSehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben in unserer Kanzlei bereits kurz nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zahlreiche Mandate bearbeitet, bei denen wir erfolgreich die Kreditbearbeitungsgebühren für unsere Mandanten zurück gefordert haben. Sofern Sie eine Bearbeitung durch unsere Kanzlei wünschen, setzen Sie sich bitte telefonisch (05321/2838), oder per Email (kontakt@ra-kahl.de) mit uns in Verbindung und übermitteln Sie uns die notwendigen Unterlagen.
Mit freundlichem Gruß Rechtsanwalt Stephan Kahl |