Rechtsanwalt Stephan Felsmann

Rechtsanwalt Stephan Felsmann
Von mir vertretene Rechtsgebiete
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Sozialrecht - Hartz IV, Strafrecht
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Stephan Felsmann


Der Schwerpunkt meiner Beratungskompetenz liegt in den folgenden Rechtsgebieten:

Arbeitsrecht

Einer der Schwerpunkte meiner Beratung ist das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht ist sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von existenzieller Bedeutung. Ich berate sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses - dem Arbeitsvertrag - bis zu dessen Beendigung. Ich lege dabei besonderen Wert auf eine außergerichtliche Streitbeilegung. Sollte sich jedoch eine einvernehmliche Einigung nicht herbeiführen lassen, vertrete ich Sie auch vor Gericht und mache dort Ihre Rechte für Sie geltend.


Sozialrecht

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Sozialrecht.

Hier habe ich mich insbesondere auf die Vertretung von Hartz IV Empfängern spezialisiert.

  • Kosten der Unterkunft - Mietobergrenze
  • Regelleistung
  • Erstaustattung
  • Probleme bei Selbständigkeit im Leistungsbezug
  • Mehrbedarfe
Für den Fall, dass Ihr Antrag auf eine der oben genannten Leistungen abgelehnt wird, lohnt sich in vielen Fällen ein Widerspruch.

Strafrecht

Sie sind unschuldig! Davon geht das Strafrecht aus. Ohne Verfahren kein Urteil gegen Sie. Das ist der Grundsatz und Ihr gutes Recht.

Um dieses Recht zu behalten, müssen Sie sich allerdings verteidigen.

Mit einem Strafverteidiger an Ihrer Seite sind Sie mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden auf Augenhöhe.

Der Strafverteidiger sichert Ihre Chancengleichheit( z.B. hat nur er für Sie das Recht auf Einsicht in Ihre Akten). Am besten von Anfang an, -vor Ihrer ersten Anhörung bzw. bevor Sie eine Aussage machen! Als Strafverteidiger stehe ich an Ihrer Seite und vertrete Sie als Angeklagten oder Beschuldigten in allen Verfahren.

Beginnend mit dem Ermittlungsverfahren über das Strafverfahren vor dem Amtsgericht oder Landgericht bis hin zum Berufungs- bzw. Revisionsverfahren.

Natürlich nehme ich auch die Interessen von Angeklagten und Beschuldigten in Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeldverfahren wahr.

Dies gilt auch für Jugendliche und Heranwachsende, deren Verfahren sich nach den Grundsätzen des Jugendstrafrechts richten.





Ich freue mich, Sie beraten zu können rufen Sie mich gerne an!

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