Rechtsfrage vom 06.03.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Posthume VerleumdungEs geht um die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Sabine BüchnerSehr geehrte Mandantin, sofern Sie einer Beratung in der von Ihnen geschilderten Angelegenheit wünschen, stehe ich gerne hierzu zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie mein Büro um ein Besprechungstermin zu vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen
Sabine Büchner Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 03.01.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Ich habe ein möbliertes Zimmer in meinem Ferienhaus/5 Einzelzimmer an einen Mann vermietet. Die Miete zahlt das Sozialamt. Ich habe ihm schon nach 14 Tagen fristlos gekündigt, da er im Zimmer raucht und auch Kollegen von ihm dort übernachten. Das ist doch mein gutes Recht, da es sich ja um eine Ferienwohnung bzw. Monteurzimmer handelt. Ich habe mich auf den § 549 Abs. 2 BGB berufen.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Sabine BüchnerSehr geehrte Mandantin,
gerne stehe ich Ihnen für eine Beratung zur Verfügung. Sollte diese von Ihnen gewünscht werden, so können Sie gerne mein Büro unter der Telefon-Nr. 049616608180 kontaktieren und einen Besprechungstermin mit mir vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Büchner Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 04.10.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Familienrecht Schenkung oder Vererbung Haus GrundstückSehr geehrte Damen und Herren, es geht um folgendes: Mein Vater hat vor ca. 30 Jahren sein Elternhaus mit verschiedenen Grundstücken von seinem Vater geerbt. Er hat insgesamt 5 Geschwister, wovon noch 2 leben. Mein Großvater hat das Elternhaus mit Grundstück meinem Vater vererbt, es wurde darüber jedoch nichts schriftliches verfasst. Die Vereinbarung wurde zu Lebzeiten mündlich getroffen. Mein Vater hat danach auch nicht weiter darum gekümmert, was weiterhin mit dem Haus und dem Grundstück passiert. Was passiert, wenn nichts weiter geschieht? Was müssen wir tun, um Vorsorge zu treffen, damit das Haus mit dem Grundstück nicht „in die Hände" unserer geldgierigen Verwandten, sprich Tanten, fällt? Danke für die Rückmeldung.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Sabine BüchnerSehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Selbstverständlich stehe ich jerzeit gerne für eine Beratung zur Verfügung. Hierzu darf ich Sie höflich bitten einen Besprechungstermin mit meinem Büro unter der Telefon-Nr. 049616608180 zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Büchner Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 05.09.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Erwerb von Wohneigentum MängelWir haben Ende letzten Jahres ein Haus mit ELW gekauft. Nach bzw. schon während der Renovierung stellten wir Feuchtigkeit fest. Nachdem wir kürzlich die Pflanzen am Haus beseitigt haben, sieht es dort sehr feucht aus und als ob Salpeter in den Wänden sei. Der Makler hat uns aber versichert, dass er selten so eine gute Bausubstanz gesehen habe. Bei Besichtigungen im Sommer ist uns absolut nichts aufgefallen. Unter diesen Umständen hätten wir das Haus ja niemals gekauft. Leider wurde im Kaufvertrag jegliche Mängelhaftung ausgeschlossen. Ist da trotzdem noch was zu machen ?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Sabine BüchnerSehr geehrte Rechtsratsuchende,
in vorbezeichneter Angelegenheit stehe ich gerne für eine Beratung zur Verfügung. Sie können gerne mein Büro unter der Telefonnummer 049616608180 kontaktieren, um einen Besprechungstermin zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Büchner Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 21.04.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: FamilienrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Mein Lebenspartner hat zwei Kinder von zwei Frauen. Zur Zeit zahlt er keinen Unterhalt, da er eine neue Ausbildung macht. Er hat Pflegeassitenz gelernt und würde in diesem Beruf nicht viel verdienen. Wir wohnen zusammen und würden nach seiner Ausbildung gerne eine eigene Familie gründen. Meine Frage ist, er hat ja ein Selbstbehalt von 1080 €, sprich was drüber ist, wird er an Unterhalt zahlen müssen. Wird denn unser gemeinsames Kind irgendwie mitangerechnet? Und wie ist die Situation wenn ich in Mutterschutz gehe? Ich bin Vollzeit am Arbeiten und verdiene zur Zeit 1500 € netto. Muss er den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Sabine BüchnerSehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne stehe ich für Sie für Fragen in Familienrecht zur Verfügung. Für eine eingehende Beratung darf ich Sie höflich bitten, einen Besprechungstermin mit meinem Büro zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Büchner Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 15.12.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Mietrecht zivilrechtHallo ! Ich habe ein Problem:
Ich habe mit meinen Freund zusammen gewohnt und habe Frist gerecht gekündigt. Wir stehen beide im Mietvertrag die Miete Betrag 505 Euro im Monat. Ich habe dann für die drei Monate jeweils die Hälfte bezahlt. Mein ex freund hat alles ignoriert und nix bezahlt. Nun habe ich Post vom Anwalt bekommen. Und ich habe dann alles bezahlt damit es nicht vor Gericht geht .
Habe ich nun die Möglichkeit mein ex freund zivilrechtlich zu verklagen damit ich sein miet anteil wieder bekomme ? Kann ja nicht sein das ich über 2000 Euro bezahlt habe und er nix und für seine sturheit belohnt wird.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Sabine BüchnerSehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für ihre Anfrage. Gerne bin ich bereit, ihnen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen ihren Ex- Freund behilflich zu sein. Sie können gerne einen Besprechungstermin mit meinem Büro vereinbaren, um die Angelegenheit mit mir zu besprechen. Mit freundlichen Grüßen Sabine Büchner |