Rechtsfrage vom 19.01.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: NötigungSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Nach einem Verkehrsunfall mit Personen wurde der Verursacher von mir daran gehindert Unfallflucht zu begehen. Dazu machte ich seine Autotür auf, so dass er nicht losfahren konnte. Ich habe den Autofahrer nicht berührt, nur das Auto. Nun habe ich eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter. Mir wird Nötigung vorgeworfen. Ich war der Meinung, dass jeder einen Straftäter solange an der Flucht hindern kann, bis die Polizei da ist, was ich auch getan habe.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Roland KreitlowSehr geehrter Ratsuchender, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 19.01.2019. Sicherlich ist es legitim, jemanden an der Verübung von Straftaten zu hindern. Andererseits muss die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft bei einer Anzeige aktiv werden, auch wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass Sie keine Straftat begangen haben. Sie sollten gegebenenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und nicht selbst zur Polzei zur Beschuldigenvernehmung erscheinen, da es immer ratsam ist, erst zu einem Vorwurf Stellung zu nehmen, wenn der Inhalt der Anzeige bekannt ist. Für Rückfragen stehe ich natürlich zur Verfügung.
MIt freundlichen Grüßen Kreitlow Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 22.11.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: KlassenkasseSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ich habe für meinen Sohn 5 Jahre lang in die Klassenkasse (pro Schuljahr 50 Euro) eingezahlt. Nun ist er nach der 9. Klasse mit Hauptschulabschluss von der Schule gegangen und ich wollte mein Geld, das ich eingezahlt habe, zurück. Es handelt sich um eine Summe von 210 Euro. Ich habe auch der Klassenlehrerin schon geschrieben, aber ständig werde ich nur vertröstet und keine konkrete Antwort. Was kann ich tun, um mein eingezahltes Geld zurückzubekommen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Roland KreitlowIch nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 23.11.2018. Eine abschließende Stellungnahme kann noch nicht abgegeben werden. Entscheidend ist sicherlich, welche Vereinbarungen zur Klassenkasse getroffen worden sind und insbesondere auch, ob Regelungen über die Rückzahlung getroffen wurden. Wenn es eine schriftliche Vereinbarung gibt, müßte ich diese einsehen.
Mit freundlichen Grüßen
Kreitlow Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 20.04.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, mein Sohn wohnt seit 4 Jahren in Magdeburg in einer WG mit drei Bewohnern, die Miete wurde von allen drei auf ein Konto überwiesen und die dritte Person war dafür verantwortlich die Miete an den Vermieter zu überweisen. Nach 4 Jahren stand der Vertreter der Vermietung und der Zwangsvollstrecker vor der Tür. Die dritte Person, die für die Überweisung verantwortlich war, hat alle Einschreiben die in die WG gekommen sind abgefangen und ungeöffnet in ihrem Zimmer aufbewahrt. Nun verlangt die Vermietung von den beiden anderen Mitbewohnern, dass sie die ca 27000 Euro nocheinmal an die Vermietung bezahlen.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Roland KreitlowZur sachgerechten Bearbeitung der Angelegenheit bin ich auf die EInsichtnahme in die vorliegenden Unterlagen - insbesondere die des "Zwangsvollstreckers" angewiesen, so dass eine persönliche Besprechung der Angelegenheit und Sichtung dieser Unterlagen unerlässlich ist. Im Bedarfsfall bitte ich um Vereinbarung eines beiderseits genehmen Besprechungstermins mit meinem Büro.
Mit freundlichen Grüßen
Kreitlow Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 28.03.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Es geht darum,dass wir einen Mietvertrag unterschrieben haben, in dem eine Klausel für klein Reparaturen, die bis 95€ vom Mieter zu zahlen sind, steht. Nun hatten wir eine Reparatur von einer Firma vom Vermieter beauftragt, weil unser Bodenventil vom Waschbecken total verrostet war und abgebrochen ist. Im gleichen Auftrag hatten wir von derselben Firma am gleichen Tag einen neuen Spülkasten bekommen, weil der Schwimmer defekt war. Wir haben nun eine Rechnung bekommen über 60€, wobei der Wechsel des Spülkastens nicht aufgelistet ist. Darf der Vermieter einfach die Rechnung von einem Auftrag splitten, nur um von der Klausel Gebrauch machen zu können? Liebe Grüße
Stellungnahme von Rechtsanwalt Roland KreitlowSehr geehrte Ratsuchende,
ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 28.03.2018. Nach hiesiger Auffassung ist zum einen die Splittung der Rechnung durch Ihren Vermieter nicht zulässig. Zum anderen dürfte allerdings auch die Umlage der Kosten für die Reparatur des Bodenventils vom Waschbecken nicht erfolgen, da diese Arbeiten nicht unter die sogenannte Kleinreparaturenklausel fallen. Hier sind nur solche Reparaturkosten erfaßt, die Gegenstände betreffen, die dem häufigen Zugriff des Mieters in der Wohnung unterliegen, also im wesentlichen Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas ebenso wie an den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Wasserläden. Um derartige Installationsgegenstände dürfte es sich bei dem Bodenventil wohl nicht handeln.Weitergehende Auskünfte sind allerdings ohne Einsichtnahme in die Rechnung und auch in Ihren Mietvertrag nicht möglich.
MIt frendlichen Grüßen
Kreitlow Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 12.03.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Schüler BAföG RückzahlungSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Ich bezieh seit dem 01.08.2017 Schüler BAföG. Ich bin noch bis zum 06.07.2018 in der Ausbildung zur Erzieherin. Da ich jetzt zum 01.02.2018 einen bezahlten Praktikumsvertrag habe benötige ich das Schüler- BAföG nun nicht mehr. Meine BAföG stelle möchte jetzt, dass ich für den gesamten Bewilligungszeitrum das Schüler BAföG zurück zahlen soll, obwohl ich es vom 01.08.2017 bis zum 01.02.2018 noch beansprucht habe und darauf angewiesen war, da ich bis zu diesem Zeitpunkt auch noch kein Einkommen hatte. Meine Frage ist nun ob es rechtens ist, dass ich das alles wirklich zurück zahlen muss? Da ich auch im Internet nichts darüber gefunden habe, wende ich mich an Sie.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Roland KreitlowSehr geehrte Ratsuchende,
ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage über das Anwaltsverzeichnis.de. Ihre Frage kann abschließend nur beantwortet werden, wenn ich den BAföG-Bescheid und insbesondere die dortigen Bestimmungen einsehen kann. Im Bedarfsfall bitte ich um Vereinbarung eines beiderseits genehmen Besprechungstermins, zu welchem Sie den Bescheid ebenso wie ein etwaiges Schreiben der BAföG-Stelle bezüglich der Rückzahlung mitbringen wollen.
Mit freundlichen Grüßen Kreitlow Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 16.11.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: StrafrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Ich werde bezichtigt Betäubungsmittel anzubauen und hatte diesbezüglich eine Hausdurchsuchung. Natürlich wurden in meiner Wohnung weder technische Hilfsmittel noch eine Aufzucht gefunden oder sichergestellt, da diese Anschuldigungen in keinem Falle der Wahrheit entspricht. Man fand jedoch 2 Gegenstände, die unter das Waffenschutzgesetz fallen, und stellte diese sicher. Ich bin bisher nie mit derartigen Dingen in Erscheinung getreten, mein Führungszeugnis ist sauber. Ich brauche dringend Beistand, da ich mich in so einem Bereich nicht auskenne und ich in dieser Hinsicht weder weiß was meine Rechte sind und wie ich diese ein- bzw durchsetze.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Roland KreitlowBitte vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Besprechungstermin mit meinem Büro, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen. |
Rechtsfrage vom 31.07.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Seit über 7 Jahre arbeite ich eine 40 h Woche von Mo - Fr.. Kann mein Betrieb diese jetzt aus betrieblichen Gründen ohne meine Zustimmung auf Montag bis Samstag verteilen? Und wie lange ist einem Arbeitnehmer eine vergleichbare Tätigkeit zuweisbar?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Roland KreitlowEine abschließende Stellungnahme ist nur nach Einsichtnahme in den Arbeitsvertrag bzw. weitere Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber möglich. |
Rechtsfrage vom 16.02.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Aufenthaltsbestimmungsrecht UmgangsrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Ende vergangenen Jahres habe ich mich mit einem Vergleich mit meinem Expartner auf eine Vereinbarung bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Umgangs " geeinigt". Im Nachhinein, allerdings erst nach der Einspruchsfrist, habe ich bemerkt, dass die Regelung überhaupt nicht tragbar ist, da, obwohl die Fahrtkosten hälftig aufgeteilt sein sollen, doch in der Mehrheit an mir hängen bleiben, da ich jeweils doppelte Fahrten in den Ferien habe. Außerdem hört der Kindesvater nicht auf mich zu beschimpfen, beleidigen und mir zu drohen. Wie kann ich mich zur Wehr setzen, mich schützen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Roland KreitlowEine Stellungnahme ist nur möglich, wenn die gerichtliche Einigung eingesehen werden kann. Bitte vereinbaren Sie einen Termin und bringen die Unterlagen mit.
Mit freundlichen Grüßen
Kreitlow Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 15.01.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: BtMKfz führen unter BtM, Erstvergehen, keine Vorstrafen. Jetzt Führerscheinentzug statt einen Monat Fahrverbot und Bußgeld. Woran liegt das?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Roland KreitlowEine Stellungnahme ist nur möglich, wenn die kompletten Unterlagen eingesehen werden könnten. Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin und bringen hier sämtliche Unterlagen mit. |
Rechtsfrage vom 16.12.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Vermieter will kündigen weil ich einen Namen von Bekannten am Briefkasten habe weil er keine Wohnanschrift hat.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Roland KreitlowOhne Einsichtnahme in den Mietvertrag und die weitere Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Vorwurf ist eine abschließende Stellungnahme nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin, zu welchem Sie sämtliche Unterlagen das Mietverhältnis betreffend mitbringen wollen. |
Rechtsfrage vom 02.12.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Ich bin vor 2 Monaten ausgezogen und es hat noch keine Wohnungsabgabe stattgefunden, weil die Termine immer verschoben werden und nun hat es sich bis zu 2 Monate hingezogen. Daraufhin habe ich vom Vermieter ein Schreiben erhalten, in dem er mitteilt, dass ich 2 Kaltmieten und Betriebskosten für 2 Monate zahlen soll. Daher möchte ich gern wissen, ob das rechtens ist.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Roland KreitlowOhne Einsichtnahme in den Mietvertrag und die weitere Korrespondenz im Zusammenhang mit der Kündigung und der versuchten Abnahmen ist eine abschließende Stellungnahme nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin, zu welchem Sie sämtliche Unterlagen das Mietverhältnis betreffend mitbringen wollen. |
Rechtsfrage vom 16.10.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: TrennungsunterhaltGuten Tag. Mein Mann hat im September die Ehe für gescheitert erklärt. Seit Anfang Oktober führen wir getrennte Konten und getrennten Haushalt in unserer noch gemeinsamen Wohnung. Er teilte mir mit, dass er ab Dezember eine neue Wohnung beziehen wird. Meine Frage: Steht mir Trennungsunterhalt zu, auch wenn er noch für zwei Kinder aus einer vorigen Beziehung Unterhalt bezahlen muss?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Roland KreitlowSehr geehrter Mandant,
um zu überprüfen, ob Ihr getrennt lebender Ehemann neben dem Kindesunterhalt auch Trennungsunterhalt für Sie zahlen muss, ist es erforderlich, sowohl seine Einkünfte als auch Ihre Einkünfte der letzten 12 Monate zu kennen.
Vor diesem Hintergrund ist eine Besprechung der Angelegenheit erforderlich. |