Rechtsfrage vom 03.10.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Meine Rechte als MieterSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Mein Vermieter möchte ab den 01.10.2018 die Miete von 460.00 Euro auf 480.00 Euro erhöhen. Laut mein Vermieter habe ich eine Wohnungsgröße von 65qm, was aber nicht sein kann. Meine HK+WW beträgt laut Vermieter 105.00 Euro, habe aber weder richtig warmes Wasser noch funktioniert die Heizung richtig. Vielleicht können sie mir helfen. Eine Frage hätte ich noch: wieviel würde denn ein Beratungsgespräch kosten?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Rico BrauerSehr geehrte Mandantin,
die Erhöhung der Miete ist eine Angelegenheit, Mietmängel eine andere. Grundsätzlich können Sie bei Mängel der Mietsache die Miete unter bestimmten Voraussetzungen mindern. Die Rechtmäßigkeit des Mieterhöhungsbegehren des Vermieters ist ebenfalls von verschiedenen Faktoren abhängig. Diese wären zum Beispiel: wann war die letzte Mieterhöhung, auf welcher Grundlage wird die Mieterhöhung gestützt, Mietspiegel, Vergleichswohnungen, gibt es Wertminderungsfaktoren an bzw. in der Umgebung der Mietsache? All das unterliegt einer Einzelfallprüfung. Um Ihnen hier weiter helfen zu können, ist eine Beratung unumgänglich.
Ein erstes Beratungsgespräch würde 120€ netto kosten. |
Rechtsfrage vom 04.01.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbrechtGuten Tag, Ich habe folgenden Rechtsfall: Im Falle meines Ablebens, wie kann ich meiner Familie, also Vater, Mutter, Bruder und Halbbruder, das Erbe entziehen bzw. kann ich sie vom Pflichtanteil ausschließen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Rico BrauerSehr geehrte/r Mandant/in, mein Name ist Rechtsanwalt Rico Brauer,
hinsichtlich der Möglichkeit Ihren angehörigen "das Erbe zu entziehen" besteht die Möglichkeit dies durch eine letztwillige Verfügung zu vollziehen. Eine Entziehung des Pflichtteils ist nur unter sehr engen Grenzen möglich. Diesbezüglich ist eine Beratung unumgänglich.
Über die Erteilung des Mandats würde ich mich freuen. Meine Kontaktdaten finden Sie unten. |
Rechtsfrage vom 19.03.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbrechtIch habe folgenden Rechtsfall ich besitze ein Doppelhaus und baue zur Zeit ein Einfamilienhaus. Ich bin nicht verheiratet,habe jedoch einen 5 jährigen Sohn und lebe mit seiner Mutter in einer LG. Ich möchte gerne eine Beratung für den Fall des Vererbens-bzw.die er- stellung eines Testamentes. Meine Eltern leben noch beide,-leibliche Mutter-Stiefvater,habe noch eine Halbschwester,einen Stiefbruder und eine Stiefschwester.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Rico BrauerSehr geehrter Mandant,
diesbezüglich ist für eine punktuierte Beratung ein persönliches Gespräch erforderlich. In diesem würde dann nach Ihren Vorstellungen unter dem rechtlich Möglichen ein Testamentsentwurf erstellt.
Ich bitte Sie zur Terminsabsprache um Rückruf.
Herzlichst R. Brauer Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 06.01.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Berliner TestamentIch habe folgenden Rechtsfall: Erstellung eines Testaments.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Rico BrauerSehr geehrter Mandant,
auf Grund der räumlichen Nähe sowie dem erbrechtlichen Schwerpunkt der Kanzlei, stehen wir Ihnen gerne bei der Erstellung eines Berliner Testaments mit rechtlichem Rat zur Seite. Diesbezüglich bitte ich Sie telefonisch unter 033396 / 720004 einen Termin zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
R. Brauer Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 01.09.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: VerbraucherrechtIch habe am 19.08.2015 bei einer Tankstelle 38,56 Liter getankt. Auf dem Heimweg ist mein Diesel mit einem Motorschaden stehengeblieben. Lt. Werkstatt wurde ca. die gleiche Menge Benzin aus dem Kfz abgelassen. Auf meinem Tankbeleg steht, dass ich Diesel getankt habe. Nach dem Schriftverkehr mit dem Tankstellenbetreiber, lehnen diese die Kostenübernahme ab, da Ihnen keine weiterer Vorfall bekannt ist. Der abgelassene Kraftstoff steht in der Werkstatt zur Prüfung. Die Prüfung lehnt der Tankstellebetreiber ebenfalls ab.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Rico BrauerSehr geehrte Mandantin,
um den Sachverhalt näher prüfen zu können ist es notwendig auf welche Ursache der Motorschaden zurück zuführen ist. Sofern die Werkstatt hier bereits sich dahingehend geäußert hat, dass der bei der Tankstelle getankte Diesel die Ursache ist, dürfte für Ihren Fall eine große Aussicht auf Erfolg bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
R. Brauer Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 10.11.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: VerbraucherrechtIch habe im Mai 2014 eine Rattangarnitur zum Preis von 1400€ gekauft. Anfang September habe ich die Sitzkissen beanstandet , das Sie sehr weich geworden sind und sich tiefe Kuhlen zeigen, Ende Sept. ein Sitzkissen der Fa. zugeschickt .Nach drei wochen wurde mir auf Anfrage mitgeteilt das evtl. das Kissen in der 43. Woche zum Hersteller gegeben wird.. Mitte Oktober habe ich Sie aufgefordert bis Ende Oktober diesen Mangel abzustellen und mir neue Sitzkissen zu schicken Am 20.10.14 teilte ich der Firma mit , das das 2 Sitzer Sofa krumm ist , Bis auf ein kurze Mail das man das sich nicht erklären kann , habe ich nichts erhalt
Stellungnahme von Rechtsanwalt Rico BrauerSehr geehrter Mandant,
Mein Name ist Rechtsanwalt R. Brauer und mein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem das Verbraucherrecht. Ihr Rechtsfall passt insofern gut zu meinem Kanzleiprofil.
Nach hren Schilderungen scheint dies ein Mangel der Sache zu sein. Sofern dieser Mangel nicht durch falschen Gebrauch der Sache entstanden ist, steht Ihnen selbstverständlich das Mängelgewährleistungsrecht zu. Ich gehe dabei davon aus, dass Sie das Sofa nebst Kissen als neues Produkt gekauft haben.
Ich rate Ihnen daher, einen Anwalt aufzusuchen, damit Ihre Interessen voll umfänglich geltend gemacht werden können.
Sofern Sie sich für unsere Kanzlei entscheiden sollten, bitte ich Sie vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren, damit der Sachverhalt in einem persönlichen Gespäch erläutert und der bestmöglich zu bestreitende Weg besprochen werden kann.
Herzlichst R. Brauer Rechtsanwalt |