Rechtsfrage vom 21.09.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Schulden bei mirIch habe folgenden Rechtsfall:
Ich habe einem Freund, Kollegen und pro Forma auch Vorgesezten vor über 10 Jahren Geld geliehen. Sei einem 3/4 Jahr zahlt er nicht mehr zurück (finanzielle Schwierigkeiten). Was kann ich tuen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Rainer SchmidtSehr geehrter Mandant,
unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 21.09.2015 teile ich Ihnen mit, dass meine Kanzlei vor dem Hintergrund, dass Rechtsangelegenheiten auf diesem Gebiet seit nahezu 40 Jahren bearbeitet werden, sicherlich zur Problemlösung geeignet ist. |
Rechtsfrage vom 20.01.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: SchadensanspruchIch habe folgenden Rechtsfall: Mir wurde durch einen dritten Autofahrer das Fahrzeug hinter mir auf mich geschoben. Laut Sachverständigen ist ein Schaden von ca. 1850,00Euro mit Mwst. entstanden. Kann ich mir mein Fahrzeug trotz Unfallversicherung das Geld auszahlen lassen? Auch das, für den Leihwagen und wenn ja in welcher Höhe etwa?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Rainer SchmidtSehr geehrter Mandant,
unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 20.01.2015 teile ich Ihnen mit, dass meine Kanzlei vor dem Hintergrund, dass Rechtsangelegenheitetn auf diesem Gebiet seit nahezu 40 Jahren bearbeitet werden, sicherlich zur Problemlösung geeignet ist.
Dies gilt insbesondere für das hier in Rede stehende Gebiet Verkehrsrecht.
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Rechtsfrage vom 19.01.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Geliehenes GeldSeit ca. dreieinhalb Jahren erhält mein Sohn monatlich 100,00€ für sein Studium durch einen von mir ausgefertigten Dauerauftrag. Im Moment sind die Fronten so verhärtet, dass ich mein Geld (ca. 3700,00€) zurückhaben will. Mein Sohn weigert sich strikt. Wie komme ich an mein Geld? Mündlich vereinbart war, dass ich im Sommer 2016, nach Ende des Studiums, die gesamte Summe zurück erhalte.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Rainer SchmidtSehr geehrter Mandant,
unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 20.01.2015 teile ich Ihnen mit, dass meine Kanzlei vor dem Hintergrund, dass Rechtsangelegenheitetn auf diesem Gebiet seit nahezu 40 Jahren bearbeitet werden, sicherlich zur Problemlösung geeignet ist.
Dies gilt insbesondere für das hier in Rede stehende Gebiet Unterhaltsrecht.
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Rechtsfrage vom 28.03.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Gemeinsames TestamentIch habe folgenden Rechtsfall Eltern gemeinsames Testament - liegt Amtsgericht vor,Vater verstorben. Zum Besitztum zählt Grundstück, welches meine Mutter verkauft hat. Den Erlös will sie nach IHREM Willen verteilen. Im Testament ist aber von beiden dafür eine klare Regelung getroffen worden. Meine Mutter sagt aber, da sie lebt, kann sie mit dem Geld machen was sie will und sie brauche sich nicht an das Testament halten. Wozu gibt es dann den § 2271? Darf Sie wirklich über das Geld verfügen trotz Klausel im Testament?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Rainer SchmidtSehr geehrte Mandantin,
aufgrund der Plattform "Rat und Antwort" auf www. anwaltsverzeichnis.de ist mir zur Kenntnis gelangt, dass Sie im Bereich des Erbrechts ein Problem haben.
Auf diesem Gebiet kann ich mittlerweile auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen.
Da es sich um einen offensichtlich komplexen Sachverhalt handelt, ist eine persönliche Erörterung der Angelegenheit unerlässlich.
Ich stelle aus diesem Grunde anheim, mich persönlich zu kontaktieren bzw. nach vorheriger telefonischer Vereinbarung einen Besprechungstermin herbeizuführen.
Zu diesem Termin sollten Sie alle möglichen relevanten Unterlagen mitbringen, auch wenn diese Ihnen auf den ersten Blick überflüssig erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
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Rechtsfrage vom 04.02.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Meine rechte als ErziehungsberechtigteJugendamt übergab meine 15jährige Tochter an ihre große Schwester (26 Jahre) gegen meinen Willen und ohne, dass sie mich davon in Kenntnis gesetzt haben.
Was kann ich dagegen tun?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Rainer SchmidtSehr geehrte Frau Mandantin,
aufgrund der Plattform "Rat und Antwort" auf www.anwaltsverzeichnis.de ist mir zur Kenntnis gelangt, dass Sie im Bereich des Familienrechts ein Problem haben.
Da es sich um einen offensichtlich komplexen Sachverhalt handelt, ist eine persönliche Erörterung der Angelegenheit unerlässlich.
Ich stelle aus diesem Grund anheim, mich persönlich zu kontaktieren bzw. nach vorheriger telefonischer Vereinbarung einen Besprechungstermin herbeizuführen.
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Rechtsfrage vom 19.01.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Erbrecht: Pflichtteil und VaterschaftstestMeinen Vater habe ich nie kennengelernt. Jetzt habe ich vom Amtsgericht das Testament bekommen, wo drin steht, dass ich enterbt bin, aber mir der Pflichtteil als einziger leiblicher Sohn zusteht.
Er hat sein Erbe an seine Lebensgefährtin vermacht. An sie haben wir uns schriftlich gewandt. Sie hat alles ihren Anwalt übergeben. Der Anwalt schrieb uns jetzt, dass er eine Kopie vom Ergebnis des Vaterschaftstests möchte, wo ich 2007 hin musste.
Ich habe aber nie ein Ergebniss bekommen und weiß auch nicht mehr genau, wo ich damals zum Test war. Zu DDR Zeiten wurde aber auch schon mal ein Test gemacht, wo er zu 99,9 % der Vater war. Meine Mutter kann ich nicht fragen.
Wie soll ich mich verhalten?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Rainer SchmidtSehr geehrter Mandant,
aufgrund der Plattform "Rat und Antwort" auf www.anwaltsverzeichnis.de ist mir zur Kenntnis gelangt, dass Sie im Bereich des Erb- bzw. Familienrechts ein Problem haben.
Da es sich um einen offensichtlich komplexen Sachverhalt handelt, bei dem Pflichtteilsansprüche im Raum stehen, ist eine persönliche Erörterung der Angelegenheit unerlässlich.
Ich stelle aus diesem Grunde anheim, mich persönlich zu kontaktieren bzw. nach vorheriger telefonischer Vereinbarung einen Besprechungstermin herbeizuführen.
Zu diesem Termin sollten Sie alle möglicherweise relevanten Unterlagen mitbringen, auch wenn diese Ihnen auf den ersten Blick überflüssig erscheinen.
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