Rechtsfrage vom 28.07.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Sozialhaftung für TochterSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ich habe heute für meine 50 jährige Tochter vom Amt eine Zahlungsaufforderung, sie bekommt wohl Hartz 4, und einen Bogen zur Selbstauskunft bekommen. Ergibt es Sinn, das von einem Anwalt ausfüllen zu lassen, da es etwas schwierig ist? Vielen Dank und freundliche Grüße
Stellungnahme von Rechtsanwältin Petra KansySehr geehrte Ratsuchende,
für das Ausfüllen des Formulars benötigen Sie keine anwaltliche Hilfe, da es lediglich um eine Selbstauskunft geht. Sollten danach Ansprüche Ihnen gegenüber geltend gemacht werden, empfehle ich Ihnen, sich anwaltlich vertreten zu lassen oder zumindest den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen.
Mit freundlichen Grüßen
-Kansy- Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht |
Rechtsfrage vom 04.07.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: SchulrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Mein Sohn muss das Gymnasium verlassen und auf eine Realschule wechseln. Die Realschule, die uns zugewiesen wurde, bin ich überhaupt nicht einverstanden. Was kann ich tun? Bin der Direktorin des Gymnasiums erhalte ich keinerlei Hilfe.
MfG
Stellungnahme von Rechtsanwältin Petra KansySehr geehrte Ratsuchende, seit vielen Jahren arbeite ich im Schwerpunkt im Schulrecht, darüber hinaus bin ich Fachanwältin für Familienrecht und Arbeitsrecht. Im Schulrecht veröffentliche ich seit 2006 jeden Monat einen Newsletter für Schulleiter, "Recht und Sicherheit in der Schule". In Ihrem Fall würde ich die Frage der "Zuweisung" einer Realschule näher prüfen. Sollten Sie mich beauftragen wollen, teile ich Ihnen vorsorglich mit, dass ich ab heute Nachmittag bis einschließlich Montag auf Dienstreise sein werde. Ab Dienstag bin ich wieder regulär erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
-Kansy- Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 28.08.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Unterhalt für gemeinsame TochterIch habe folgenden Rechtsfall:
Mein Mann hätte den Unterhalt für unsere gemeinsame Tochter bereits vor einigen Jahren erhöhen müssen, weigert sich jedoch. Er verweigert ebenfalls die Auskunft über sein derzeitiges Einkommen. Er hat zudem Privatinsolvenz angemeldet. Gibt es eine Möglichkeit, rückwirkend für die vergangenen Jahre einen Titel zu erwirken und den Differenzbetrag beizutreiben?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Petra KansySehr geehrte Mandantin,
um die Durchsetzbarkeit rückständiger Unterhaltsansprüche einschätzen zu können, müssten der bisherige Unterhaltstitel und die Einkünfte Ihres (Ex-) Mannes geprüft werden. Des Weiteren müsste ich wissen, wann Sie die Erhöhung des Unterhalts zum ersten Mal geltend gemacht haben. Ihren nach dem Gesetz bestehenden Auskunftsanspruch können Sie gerichtlich durchsetzen. Gerne können Sie mit meinem Büro Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
-Kansy- Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 20.07.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: NichtversetzungMein Sohn wird mit dreimal mangelhaft nicht in die zwölfte Klasse versetzt. In Mathe hatte er im Halbjahreszeugnis ausreichend, mit einem ungenügend und ausreichend im zweiten Halbjahr. Geschichte, Physik nur mündliche Noten. Hinzu kommt, dass der Physiklehrer z.T. diskriminierend sich gegen Mitschülern vor Zeugen geäußert hat (türkischen Mitschüler als Kanacke) und auch meinen Sohn vor Zeugen verbal angegriffen hat und als problembehaftet abgekanzelt hat. Das wiegt besonders schwer, da mein Sohn im Jahr zuvor wegen einer Depression behandelt wurde und danach die Schule gewechselt hatte. Die Nichtversetzung führt dazu, dass mein Sohn die Schule aufgeben wird. Glauben Sie, dass ein Widerspruch eine realistische Aussicht auf Erfolg hat?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Petra KansySehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zur Prüfung der Erfolgsaussichten benötige ich einige weitere Informationen: Geht Ihr Sohn in NRW oder in Rheinland-Pfalz zur Schule, wie lange besucht er schon die gymnasiale Oberstufe, hat Ihr Sohn bereits einmal wiederholt innerhalb seiner Schullaufbahn und wie alt ist Ihr Sohn? Nach Beantwortung dieser Fragen müssten die Noten beider Halbjahre ausgewertet werden. Erst danach lässt sich eine realistische Einschätzung geben ob sich überhaupt der Rechtsweg lohnt und ob ein Widerspruchsverfahren und ggfs ein Eilverfahren vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Aussicht auf Erfolg hat.
Mit freundlichen Grüßen
-Kansy- Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 12.04.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: AufhebungsvertragIch habe folgenden Rechtsfall:
Meine komplette Abteilung wurde heute zum 30.4. gekündigt, in Form eines Aufhebungsvertrages. Genannt sind dringende betriebliche Gründe. Mein Gehalt wird bis zum 30. Juni gezahlt. Weitere Ansprüche gibt es nicht. Besteht Anspruch auf Entschädigung in diesem Fall? Ich bin seit November 2011 in der Firma angestellt.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Petra KansySehr geehrte Mandantin, vielen Dank für Ihre Anfrage. In dieser arbeitsrechtlichen Angelegenheit kann ich Ihnen gerne weiterhelfen. Da ich noch einige Fragen zu Ihrer Anfrage (Inhalt Aufhebungsvertrag, Unterschrift, Kündigungsfrist etc) habe, vereinbaren Sie am besten einen Termin unter 02224 / 972981 oder per Sofort-Email über meine Homepage unter www.kansy.de. Auf meiner Homepage finden Sie auch Einzelheiten zu meiner besonderen fachlichen Qualifikation im Arbeitsrecht sowie zur Abwicklung des Mandats. Einen Termin kann ich Ihnen kurzfristig nach den Osterfeiertagen anbieten.
Mit freundlichen Grüßen
-Kansy- Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 06.09.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Volljährigenunterhalt bei schulischer AusbildungSehr geehrte Damen und Herren, seit dem. 24.08.2015 habe ich einen Schulplatz für die schulische Ausbildung zur staatlich geprüften Erzieherin mit der Doppelqualifikation Abitur bekommen. Meine Eltern leben seit 2013 getrennt. Zur zeit wohne ich noch bei meiner Mutter zu Hause. Habe ich prinzipiell Anspruch auf Unterhalt von meinem Vater?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Petra KansySehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Bereich des Familienrechts, insbesondere im Unterhaltsrecht, bin ich seit Jahren tätig. Weitere Informationen über meine Person finden Sie auch auf meiner Homepage unter www.kansy.de. Volljährigenunterhalt richtet sich anders als bei Minderjährigen nach den Einkommensverhältnissen beider Eltern. Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob es sich in Ihrem Fall um eine Erstausbildung handelt oder ob Sie in der Vergangenheit bereits eine Ausbildung absolviert haben. Für die Prüfung, ob Ihnen Unterhaltsansprüche gegen Ihren Vater zustehen, benötige ich Nachweise sowohl zu den Einkünften Ihrer Mutter als auch Ihres Vaters. Erst danach kann ermittelt werden, ob Ihnen überhaupt Unterhaltsansprüche gegen Ihren Vater zustehen. Im Zweifel müsste zunächst Auskunft geltend gemacht werden. Gerne können Sie sich mit meinem Büro zwecks Vereinbarung eines Termins in Verbindung setzen. Ich freue mich auf Ihren Anruf oder eine E-Mail von Ihnen!
Mit freundlichen Grüßen
-Kansy- Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 03.12.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Schulrecht KlassenwechselIch habe folgenden Rechtsfall : Mein Sohn ist auf einem Gymnasium in der Klasse 5. Bei dieser Klasse handelt es sich um eine Chaotenklasse. Hat mein Sohn einen Anspruch auf einen Klassenwechsel, wenn sich dieses schlechte Lernklima negativ auf ihn auswirkt, oder ist man auf das Entgegenkommen der Schule bzgl. eines Klassenwechsels angewiesen?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Petra KansySehr geehrte Mandantin,
mein Name ist Rechtsanwältin Petra Kansy und ich praktiziere in Bad Honnef im Landgerichtsbezirk Bonn. Meine Kanzlei vertritt Mandanten in den Fachbereichen Arbeits- und Familienrecht sowie im Spezialgebiet Schulrecht, in dem ich seit Jahren auch publiziere. Ihr Anliegen passt insofern gut zu meinem Kanzleiprofil. Für eine konkrete Hilfestellung benötige ich jedoch noch einige Informationen von Ihnen. Gerne können sie sich hierzu an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
-Kansy- Rechtsanwältin
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Rechtsfrage vom 27.03.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: SchulrechtIch werde aufgrund einer Note in Mathematik nicht zu den Fach-Abitur Prüfungen zugelassen.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Petra KansySehr geehrter Mandant, vielen Dank für Ihre Anfrage. Mein Name ist Rechtsanwältin Petra Kansy. Meine Kanzlei vertritt bundesweit Mandanten aus dem Bereich Schulrecht. Für die Beantwortung Ihrer Frage benötige ich noch einige wichtige Angaben (welche Note bekommen Sie, wie setzt sich diese Note zusammen, wie sind Ihre schriftlichen und mündlichen Bewertungen, Benotung der sonstigen Mitarbeit etc.) um klären zu können, ob bspw ein Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht auf Zulassung zur Fachabiturprüfung Aussicht auf Erfolg haben könnte. Gerne können Sie sich am komemnden Montag, den 31.03.2014 an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
-Kansy- Rechtsanwältin
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Rechtsfrage vom 26.06.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Meine Rechte im ErbfallDa meine Freundin kein Internet hat, bat sie mich, ihren Fall aus ihrer Sicht zu schildern:
Mein Mann und ich leben seit über 10 Jahren getrennt. Kürzlich habe ich erfahren, dass er seit dieser Zeit eine Lebenspartnerin hat und diese auch bei ihm lebt. Jetzt hat sich herausgestellt, dass mein Mann unheilbar erkrankt ist und wohl auch nicht mehr lange leben wird. Kann er das Testament so verändern, dass ich nur einen Pflichtteil bekomme? Wie sehen meine Rechte aus? Wir haben ein Mietshaus und zwei Einfamilienhäuser.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Petra KansySehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir zur Beantwortung zugeleitet worden ist. Gerne helfe ich Ihrer Freundin mit ihrem konkreten Anliegen weiter.
Hierzu benötige ich allerdings einige weitere Informationen, da der Fall neben erbrechtlichen Fragestellungen auch familienrechtliche Aspekte betrifft, da Ihre Freundin nach wie vor verheiratet ist.
Am besten bitten Sie Ihre Freundin, einen Termin zu vereinbaren. Gerne kann das erste Beratungsgespräch als sogenannte Erstberatung abgewickelt werden. Hier sind die Kosten gesetzlich auf einen Höchstbetrag festgelegt und mit 249,90 Euro brutto überschaubar für Ihre Freundin.
Gerne höre ich von Ihnen bzw. Ihrer Freundin
Mit freundlichen Grüßen
-Kansy- Rechtsanwältin
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