Rechtsfrage vom 02.08.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Immobilienrecht privates Baurecht NotarSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Habe mein Haus verkauft, der Käufer hat dann nicht gezahlt und ich bin vom Kaufvertrag zurückgetreten. Habe einen neuen Käufer gefunden, wieder einen Vertrag abgeschlossen, jedoch kann die alte Auflassung / Grundschuld aus dem Grundbuch vom zahlungsunfähigen Käufer nicht gelöscht werden. Ich bekomme das Geld nicht vom neuen Käufer, da die alten Auflassungen noch im Grundbuch stehen. Die alte "Bank" ist nicht mehr erreichbar.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Peter BauerSehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider tritt das von Ihnen geschilderte Problem immer häufiger auf. Hier bedarf es eines recht schnellen Handelns.
Ich bin seit Jahren im Immobilienrecht als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht tätig, weshalb mir die schnellstmöglichen und geeigneten Vorgehensweisen bestens vertraut sind.
Sollten Sie Interesse an meiner Tätigkeit haben, darf Sie bitten, einen Termin über mein Sekretariat (07042/5076) zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen Peter Bauer |
Rechtsfrage vom 27.09.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: BaurechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Meine Eltern haben Ihr Bad umbauen lassen. Nach Beendigung der Fliesenarbeiten tropft es im Keller. Der Installateur schiebt es auf den Fliesenleger. Wie sollen sich meine Eltern verhandeln, weil der Installateur meint, dass alle Leitungen dicht sind und er die Rechnung gestellt hat?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Peter BauerSehr geehrter Mandant,
Ihre Eltern mögen bitte einen Termin mit mir vereinbaren.
Im Streit darüber, wer irgendeinen Schaden verursacht hat, empfiehlt es sich, den Schadenshergang vorab aufklären zu lassen unter Beteiligung der möglichen Betroffenen.
Dies sollte besprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen |
Rechtsfrage vom 20.02.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: StrafanzeigeGuten Tag, im April 2015 wurde bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen Ihn gestellt wegen sexuellen Missbrauchs gegen Kinder gem. § 176 Abs. 4 StGB. Heute, Sa. den 20.02.2016 kommt von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben mit der Aussage:" Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt." Er hat in diesen rd. 10 Monaten eine unglaublich schwere Zeit duchstehen müssen, die Ihn viel gekostet hat. Er möchte nun: - eine Verfügung, dass die Personen sich ihm nicht nähern dürfen, - eine Verfügung, dass diese Personen keinen Kontakt zu Ihm aufnehmen dürfen. Was ist mit falscher Verdächtigung? Was muss er tun? Wie soll er sich verhalten? Kann er Schadenersatz fordern?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Peter BauerSehr geehrter Mandant,
ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 20.02.2016.
Ich bin gerne bereit, die Interessen zu vertreten. Hier kommen zivilrechtliche und strafrechtliche Vorgehensweise in Betracht.
Gerne können Sie einen Termin mit meinem Sekretariat vereinbaren. Meine Kontaktdaten lautet:
Rechtsanwalt Peter Bauer Austraße 1 71665 Vaihingen/Enz Tel: 07042 / 50 76 email: rae-bauer@t-online.de
Mit freundlichen Grüßen Peter Bauer |
Rechtsfrage vom 02.07.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Strafbefehl ( Beleidigung)Ich habe folgenden Rechtsfall
Strafbefehl wegen der Aussage ( Leck mich am Arsch) nicht gegen einen Beamten und auch nicht im Straßenverkehr.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Peter BauerSehr geehrter Herr Mandant,
vielen Dank für Ihre Anfrage bei Rat&Antwort- Mein Name ist Peter Bauer, ich bin zugelassener Anwalt seit 1990. Meine Kanzlei vertritt Mandanten seit Jahren insbesondere auch in den Bereichen des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts. Ihr geschilderter Rechtsfall passt sehr gut in das vor geschilderte Profil, zumal derartige Fälle immer häufiger auftreten und selbst einfach Redewendungen zur Anzeige gelangen. Ich rate Ihnen daher einen Anwalt aufzusuchen. Sollten Sie meine Vertretung wünschen, stehe ich Ihnen hierfür selbstverständlich gerne zur Verfügung. Meine Kontaktdaten lauten: Rechtsanwalt Peter Bauer Austrasse 1 71665 Vaihingen/Enz
Telefon: 07042/5076 Telefax: 07042/17850
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Rechtsfrage vom 13.06.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: ImmobilienrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Bauträger hat trotz dreimaliger und letztlich erfolgloser Fristsetzung die Außenanlage nicht fertiggestellt. Dies haben die Sondernutzungsber. auf eigene Kosten und mit Zustimmung aller Erwerber selbst erledigt. Die Schlussrechnung weist einen Einbehalt von 1% der Kaufsumme für die Außenanlage aus. M.E. ist die Kaufsumme vollständig erbracht. Kann ich die Auflassung verlangen? Oder kann ich auch die Auflassung trotz geringfügigem Restbetrag verlangen. Wonach bemisst sich der Streitwert (Restsumme oder voller Kaufpreis)?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Peter BauerSehr geehrter Mandant,
bezugnehmen auf Ihren geschilderten Rechtsfall möchte ich mich gerne äußern. Ich bin seit Jahren als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht tätig. Gerade im Bereich der Bauträger treten die von Ihnen geschilderten Probleme häufig auf. Geringfügig komplizierter wird es, wenn hier eine Wohnungseigentümergemeinschaft beteiligt ist, wenn nämlich zu beurteilen ist, welche Rechte dem einzelnen Sondereigentümer bzw. der Gemeinschaft als solches zustehen. Ich rate Ihnen in jedem Fall einen Rechtsanwalt zu beauftragen und würde mich freuen, wenn ich etwas von Ihnen hören würde. Meine Daten: RA Peter Bauer, Austraße 1, 71665 Vaihingen/Enz, Tel: 07042 / 50 76, email: rae-bauer@t-online.de
Mit freundlichen Grüßen
Peter Bauer
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Rechtsfrage vom 06.02.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtUnser ehemaliger Vermieter will nach Komplettsanierung seines Hauses ca. 18.000 Euro für Renovierungskosten.
Hausübergabe zum 31.01.2013, Rechnungsstellung 01.02.2014. Wir haben Fotos vom Zustand des Hauses bei Übergabe gemacht. Das Haus wurde sauber und besenrein übergeben.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Peter BauerSehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne können Sie sich an mich wenden, nachdem ich zahlreiche vergleichbare Fälle bereits bearbeitet habe.
Gerne können Sie hier in der Kanzlei anrufen und einen Besprechungstermin mit mir vereinbaren. Meine Kontaktdaten:
Rechtsanwalt Peter Bauer Austraße 1 71665 Vaihingen/Enz Tel: 07042 / 50 76
Mit freundlichen Grüßen
Peter Bauer Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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Rechtsfrage vom 29.01.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: zivilrecht körperverletzungmeine tochter 15, wurde von einem eben 15 jahre alten klassenkameraden auf das ohr geschlagen, weil meine tochter in an den klassenlehrer mitgeteilt hat, als sie ihn sah wie er versucht hat in ihrer jackentasche zu stehlen. die ohrfeige war sein racheakt. meiner tochter platzte ihr trommelfell. ich habe eine anzeige und einen strafantrag bei der polizei gestellt. das ohr wird erneut geschint und evtl. steht eine OP vor. seit anfang dieser woche ist sie zu hause und ist die nächsten zwei wochen krankgeschrieben.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Peter BauerSehr geehrte Frau Mandantin,
herzlichen Dank für Ihre Schilderung. Ich würde gerne den Fall übernehmen, nachdem ich derartige Fälle bereits häufiger bearbeitet habe.
Rufen Sie doch einfach hier in der Kanzlei an und vereinbaren mit meinem Sekretariat einen Besprechungstermin.
Erreichen können Sie uns unter: 07042 / 50 76.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Bauer Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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Rechtsfrage vom 20.09.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: AutounfallEs ist mir jemand hinten hereingefahren und mein Auto lasse ich gerade vom Gutachter prüfen. Nun sagt mir der Prüfer, ich soll den Anwalt einschalten, weil erfahrungsgemäß die Gegenversicherung mir Probleme beim Auszahlen machen wird.
Was soll ich machen? Anwalt sofort einschalten oder mal abwarten?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Peter BauerSehr geehrter Mandant,
bezugnehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass es grundsätzlich ratsam ist, einen Anwalt zur Regulierung eines Unfallschadens einzuschalten.
Die Haftpflichtversicherer neigen dazu, Probleme zu bereiten, wenn es auch nur um die Höhe des zu regulierenden Schadens geht.
Vorliegend reguliert meine Kanzlei regelmäßig größere Unfallangelegenheiten, weshalb ich mich über eine Beauftragung freuen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Bauer Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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Rechtsfrage vom 09.04.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Fahrverbot?Versehentlich rote Ampel überfahren bzw. auf falsche Ampel geschaut. - Fahrverbot?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Peter BauerSehr geehrte Mandantin,
bezüglich Ihrer Anfrage wurde mir Ihr Problem geschildert. Derartige Fälle treten häufig auf, die jedoch im Einzelfall sehr unterschiedlich sind und deshalb besprochen werden müssen. Letztendlich hängt auch viel davon ab, wo die Tat begangen wurde, d. h. wer letztendlich hierüber entscheidet. Näheres kann im Gespräch geklärt werden.
Sollten Sie Interesse haben, bitte ich Sie einen Termin mit mir über mein Büro zu vereinbaren. Meine Telefonnummer lautet: 07042 / 50 76.
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Peter Bauer
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Rechtsfrage vom 13.02.2012 Rechtsgebiet / Schlagwort: Meine Rechte beim krankheitsbedingtem Auszug der Person mit WohnrechtIch habe folgenden Rechtsfall: ich habe ein Haus gekauft, bei dem eine Frau lebenslanges und unentgeltliches Wohnrecht hat. Besagte Dame musste nun krankheitsbedingt, das heißt mit Demenz, ins Altenheim. Damit ich diese Wohnung nun nutzen kann, muss das Wohnrecht aus dem Grundbuch gelöscht werden.
Wie kann ich dieses erreichen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Peter BauerSehr geehrter Mandant,
da eine meiner Fachanwaltsausbildungen das Baurecht ist und dieses sich intensiv mit dem Kapitel Grundbuch beschäftigt, würde ich Ihnen gerne weiterhelfen, sofern Sie Vertrauen gefunden haben.
MfG Anwaltskanzlei Bauer
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