Rechtsfrage vom 18.09.2020 Rechtsgebiet / Schlagwort: Mietrecht: Eigenbedarfskündigung erhalten und Mietmängel nicht beseitigtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Mir wurde die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt.
Nun stellt sich die Frage wer die Schönheitsreparaturen übernimmt. Im Mietvertrag steht nichts drin.
Ich habe seit 2,5 Jahren in denen ich da wohne noch nicht einmal eine Nebenkostenabrechnung gesehen. Jetzt, da ich einen Einblick in die Abrechnungen gefordert hat wird die Vermieterin unverschämt.
Mein angezeigter Schimmelbefall wegen feuchter Wand wurde unter den Tisch gekehrt und nicht beseitigt.
Was kann ich tun?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Peter BacherSehr geehrte Mandantin, gerne würde ich Sie in der Angelegenheit unterstützen. Ich bin als Rechtsanwalt seit über 20 Jahren selbständig und häufig auch in Mietrechtsangelegenheiten tätig. Sie sprechen in Ihrer Anfrage 3 Themengebiete an, nämlich die Eigenbedarfskündigung, die Frage der Schönheitsreparaturen und die Thematik der Schimmelbildung in Mieträumen. Ich denke, ich kann Ihnen in allen genannten Bereichen behilflich sein. Gerne können Sie wegen einem Vorgespräch und einer Terminsvereinbarung auf mich zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Bacher -Rechtsanwalt- |
Rechtsfrage vom 24.01.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: PrivatrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Mein Ex-Freund schuldet mir seit 1,5 Jahren 3.300 €. Er will es mir seit über einem Jahr zurückgeben, allerdings habe ich bis heute noch nichts bekommen. Als einziges Beweisstück habe ich einen Schuldschein per WhatsApp von ihm. Was kann ich tun bzw. wie sehen meine Chancen aus mein Geld zurück zu bekommen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme von Rechtsanwalt Peter BacherSehr geehrte Ratsuchende, gerne würde ich mich Ihrer Sache annehmen. Ich bin seit über 20 Jahren als Einzelanwalt selbständig und auf dem Gebiet des Privatrechts ständig aktiv. Nach Ihrer kurzen Schilderung würde ich die rechtlichen Chancen, Ihren Anspruch durchzusetzen, vorab als positiv beurteilen. Gerne können Sie sich mit mir unter meinen angegebenen Kontaktdaten in Verbindung setzen. MfG Peter Bacher -Rechtsanwalt- |
Rechtsfrage vom 29.09.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Was kann man unternehmen?Mieter gehen, trotz rechtzeitiger Kündigung nicht aus der Wohnung und reagieren mit einer Gegenkündigung 3 Monate später.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Peter BacherSehr geehrter Mandant, sehr geehrte Mandantin, es sollte der Sachverhalt zunächst etwas genauer aufgeschlüsselt werden, was die zeitlichen Zusammenhänge und vor allem auch den Inhalt und die Begründung Ihrer Kündigung (als Vermieter) anbetrifft. Wenn sich hierzu keine Schwierigkeiten herausstellen, werden sich Ihre rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten sicher klären lassen. Hierzu können Sie gerne auf mich zukommen. Ich verfüge als Rechtsanwalt über 20 Jahre Berufserfahrung in der Materie des Mietrechts. Ich würde von Ihnen auf jeden Fall den Mietvertrag, die Kündigungen und evtl. weiteren Schriftverkehr benötigen und natürlich auch das persönliche Gespräch mit Ihnen. MfG P. Bacher, Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 05.08.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: mietrechtWir haben eine Mietwohnung in Lahr unsere Mieterin bezahlt sehr unregelmäßig bis gar nicht. Der Mietausfall beläuft sich schon auf über 4 Monatsmieten.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Peter BacherSehr geehrter Mandant, zunächst einmal entschuldige ich mich, dass ich erst jetzt antworte. Ich war eine Woche verreist. In Ihrem Fall ergeben sich durch die schleppende oder ausbleibende Zahlung der Mieterin verschiedene Möglichkeiten für Sie, die aber davon abhängig sind, welche Ziele Sie in Ihrem Fall konkret verfolgen möchten. Ich würde Sie gerne dazu beraten oder für Sie in diesem Fall auch gegenüber der Mieterin tätig werden um eine Ihren Vorstellungen entsprechende Lösung zu finden. Ich bin seit vielen Jahren im Bereich des Mietrechts tätig. Gerne würde ich Ihnen ein Gespräch anbieten! Wenn Sie also noch nicht zwischenzeitlich anderweitig aktiv geworden sind, würde ich mich über Ihren Anruf zu einer Terminvereinbarung freuen. MfG Peter Bacher -Rechtsanwalt- |
Rechtsfrage vom 30.05.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Erb und eventuell FamilienrechtMeine Schwiegermutter hat in einem von mir geerbten Haus ein in einem Übernahmevertrag geregeltes Wohnungsrecht. Nun ist sie gestorben. Meine Schwägerin hat den Schlüssel und somit Zutritt zu der Wohnung und den Nebengebäuden. Ich habe Bedenken, dass Sie die Wohnung und vor allem die Nebengebäude ausräumt. Kann ich den Schlüssel einfordern?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Peter BacherSehr geehrter Mandant,
da ich schwerpunktmäßig in den von Ihnen genannten Rechtsgebieten tätig bin, könnte ich mich Ihres Anliegens annehmen. Eine pauschale Beantwortung Ihrer Frage wird aber vorab nicht möglich sein, ohne zu den Umständen genauere Angaben vorliegen zu haben. Je nach Lage der aktuellen Situation kann für Sie die Möglichkeit bestehen, der Schwägerin generell den Zutritt zu den Wohnräumklichkeiten zu untersagen und alle vorhandenen Schlüssel heraus zu verlangen. Unter Umständen könnte dies aber auch differenziert zu betrachten sein. Jedenfalls wäre meine Empfehlung, die sachlich und rechtlich vorliegende Situation zu klären und abhängig vom Ergebnis der Prüfung auf die Schwägerin zuzugehen und die notwendigen Ansprüche zu stellen.
MfG Peter Bacher, Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 25.01.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Autounfall Versicherung verzögert ZahlungIch habe folgenden Rechtsfall: Mein PKW Baujahr 2000 wurde auf einem Parkplatz angefahren, Kotflügel schwer beschädigt. Unfallverursacherin hat sich gemeldet. Ich habe ein Gutachten erstellen lassen, dass wirtschaftlichen Totalschaden ergibt, Wiederbeschaffungswert 1000 €, Restwert 300. Die Versicherung ziert sich aber mit der Regulierung, und man hat mir geraten, einen Anwalt zu nehmen, den die Versicherung bezahlen müsste.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Peter BacherSehr geehrte Mandantin,
ihre Anfrage wurde an mich weiter geleitet. Ich bin seit 20 Jahren als Einzelanwalt tätig und verfüge über umfangreiche Erfahrungen im Verkehrsunfallrecht. Bei der von Ihnen geschilderten Sachlage würde ich Ihnen anraten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Erfahrung lehrt, dass anwaltliches Auftreten in aller Regel zur Beschleunigung der Regulierung führt. Oft nutzen die Versicherungen es auch aus, wenn Anspruchsteller nicht vertreten sind, indem sie auf bestimmte "Nebenansprüche" nicht hinweisen und dadurch bares Geld bei Regulierungen sparen. Natürlich ist der Versicherer im Rahmen seiner Einstandsverpflichtung zur Erstattung der enstandenen Gebührenansprüche des Anwalts verpflichtet. Gerne würde ich Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen.
MfG P. Bacher -Rechtsanwalt- |