Rechtsfrage vom 06.04.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: ComputerraubSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ich bin minderjährig und meine ehemalige beste Freundin hat mich wegen Computerraub angezeigt (sie hat ihre EC Karte verloren und davon wurden an zwei verschieden Tagen ingesamt 180€ abgehoben) oder sie wollte mich Anzeigen, ich habe es aber nicht so recht verstanden. Auf jeden Fall möchte ich jetzt nicht wegen etwas bestraft werden, was ich nicht begangen habe, aber es gab Videoaufnahmen wo man mich gesehen haben soll, obwohl ich an beiden Tagen ein Alibi hatte (an dem einen Tag war ich bis spät bei ihr zu Hause und an dem anderen hatte ich Training bei mir Verein). Ich weiß jetzt nicht ob sie mich angezeigt hat oder nicht und wenn doch was soll ich tun?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Michael HoffmannSehr geehrte Rechtssuchende,
zunächst einmal der wichtigste Rat. Sprechen Sie mit Ihren Eltern über den Fall. Ein Anwalt kann bzw. darf Sie ja auch nur vertreten, wenn Sie mit Ihm einen entsprechenden Vertrag schließen. Diesen können Sie als beschränkt Geschäftsfähiger ohnehin nur mit Zustimmung Ihrer Eltern oder eines sonstigen gesetzlichen Vertreters (z.B. Vormund) schließen. Da steckt also das erste Problem.
Im Übrigen sollten Sie erst einmal Ruhe bewahren. Zwischen einer Bestrafung und dem lediglichen Vorwurf ist es dann "Gott sei Dank" doch noch ein längerer Weg. Sprechen Sie aber NICHT mit der Polizei BEVOR Sie mit mir oder einem Kollegen den Fall aufgearbeitet haben. Alibis sind dabei aus meiner langjährigen Berufserfahrung - anders als im Fernsehen dargestellt - erst viel, viel später und durchaus weniger wichtig, als Sie sich das vorstellen können.
Wenn die Polizei auf Sie zukommt, wenden Sie Sich sofort an mich, gerne in der Kanzlei oder auch auf meiner Notfallnummer (s. Internetpräsenz www.ra-michael-hoffmann.de) |
Rechtsfrage vom 19.12.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Verdacht auf FahrrerfluchtIst der Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (jedoch fahre ich seit über zehn Jahren unfallfrei...) Grund genug mir die Fahrerlaubnis zu entziehen, was einen privaten und wirtschaftlichen Totalschaden bedeuten würde? Ich brauche dringend Rechtsbeistand.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Michael HoffmannSehr geehrter Mandant, sehr geehrte Mandantin,
gerne möchte ich Ihnen bei ihrem Fall helfen. Hierfür kann ich auf meine über zehnjährige Erfahrung als Rechtsanwalt sowie die vorangegangene Erfahrung als Staatsanwalt zurückgreifen.
Grundsätzlich ist tatsächlich im Falle einer Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort trotz der langen unfallfreien Zeit jedenfalls dann Grund genug Ihnen die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn Sie wussten oder hätten wissen müssen, dass ein Mensch schwer verletzt wurde oder ein großer Sachschaden entstanden ist und Sie dennoch die Unfallstelle verlassen haben.
Ob und inwieweit diese Voraussetzungen gegeben sind, vermag ich naturgemäß aufgrund der Kürze des Ihrerseits geschilderten Sachverhalts nicht zu beurteilen. Hier muss in dem Beratungsgespräch dann auf Einzelheiten eingegangen werden.
Vordringliches Ziel ist selbst verständlich eine Einstellung des Verfahrens oder ein echter Freispruch. Ob ein solcher zu erzielen ist, hängt allerdings vom Sachverhalt ab.
Dieser ist von mir innerhalb des persönlichen Gespräches (ggf. auch erst nach erfolgter Akteneinsicht) aufzuarbeiten und sind Strategien zu entwickeln, um sich eine gute Ausgangsposition im Ermittlungsverfahren zu erarbeiten, die dann notfalls innerhalb einer gerichtlichen Klärung der Sache zu ihren Gunsten eingesetzt werden können. Häufig gelingt es allerdings bereits schon, innerhalb des Ermittlungsverfahrens eine Einstellung gegen Geldauflagen ohne Führerscheinentzug zu erreichen, wenn es sich um einen "kleinen" Fall handelt.
Sofern Sie noch vor Weihnachten einen Termin benötigen, wenden Sie sich bitte dringend an meine Mitarbeiterin zwecks Terminvereinbarung. Diese ist tags und mittwochs vormittags zwischen 9:00 und 13:00 Uhr telefonisch unter 02241/8460489 erreichbar.
Sollten Polizeibeamte bei Ihnen auftauchen und Ihr Auto untersuchen wollen, lassen Sie dieses bitte unkommentiert zu. Machen Sie bitte in jedem Falle keinerlei Angaben gegenüber den Polizeibeamten zur Sache. Auch wenn der Satz aus den amerikanischen Krimis stammt, so ist er im Ergebnis dennoch richtig. Alles was sie den Polizeibeamten gegenüber äußern, wird von diesen gegen Sie verwandt.
Ansonsten wünsche ich Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch und verbleibe |
Rechtsfrage vom 12.07.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Entzug der FahrerlaubnisIch habe folgenden Rechtsfall. Vor ca. 7 Wochen kam ich in eine Verkehrskontrolle, bei der festgestellt wurde das ich unter Einfluss von Cannabis und Amphetamin stehe. Da dies allgem. mein erstes Vergehen war bin ich nicht von einer hohen Strafe ausgegangen. Dieses Fehlverhalten hatte einen emotionalen Hintergrund, da an dem Tag auch mein Vater beerdigt worden ist und ich für die Familie Tag u Nacht zur Verfügung stand, neben meiner Vollzeit Arbeit. Heißt, diese "Mittel" wurden zur Kompensierung konsumiert, aber nie danach gefahren, abgesehen von dem Abend. Nun habe ich Post von dem Straßenverkehrsamt bekommen in der angeordnet wurde das ich die Fahrerlaubnis sofort entzogen bekomme !
Stellungnahme von Rechtsanwalt Michael HoffmannSehr geehrte Ratsuchende
für Ihre Anfrage danke ich. Leider gehören Sie zu vielen meiner Mandanten denen ähnliches passiert ist. Zu Ihrer Sache ist festzustellen, dass tatsächlich die Chancen bedauerlicherweise schlecht stehen, auch wenn es sich tatsächlich um einen einmaligen Verstoß handeln sollte.
Der Entzug des Führerscheins gilt dabei nicht einmal als Strafe, sondern erfolgt - aus rechtlicher Sicht - vorsorglich zum Schutze der anderen Verkehrsteilnehmer, weil davon ausgegangen werden muss, dass derjenige, der einmalig mit Cannabis im Kfz angetroffen wurde, auch häufiger als dieses eine unter Cannabis fährt.
Entscheidend, ob überhaupt eine Chance besteht, Sie vor dem Führerscheinentzug zu retten, wird sein, wie die BEIDEN über THC-Konsum aussagekräftigen Werte gewesen sind. Dafür ist dringend Akteneinsicht zu nehmen.
Vor Mandatserteilung brauche ich in jedem Falle, den Polizeibericht und die Anhörung oder den Bescheid des Straßenverkehrsamts sowie die dringende Mitteilung, welche Fristen Ihnen gesetzt wurden.
Über die Erteilung des Mandats würde ich mich freuen. Meine Kontaktdaten finden Sie unten.
Beachten Sie bitte zusätzlich, dass ich nur noch heute Vormittag telefonisch erreichbar bin und wir noch diese Woche (eigentlich bin ich schon in Urlaub) einen Termin vereinbaren müssten, um Ihnen sachgerecht zu helfen.
Benutzen Sie sonst gerne meine Notfallnummer: 0173 52 52 92 3. |