Rechtsfrage vom 07.05.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: DiebstahlSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Meine Freundin und ich haben zum ersten mal in einen Baumarkt was gestohlen, wurden aber nicht am gleichen Tag erwischt. Vier Tage später, als meine Freundin wieder rein ging, hat man sie erkannt über das Video. Sie holten die Polizei und brachten es zur Anzeige. Eine Woche später kam vom Baumarkt eine Rechnung bzw. sie verlangen von uns beiden je 100 € Fangprämie. Meine Frage nun: müssen wir als Diebe die Fangprämie selber bezahlen ?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Martin AngermayrSehr geehrter Mandant,
eine Fangprämie ist in angemessenem Umfang zu erstatten. Fraglich bleibt, ob dies vorliegend zweifach zu erfolgen hat, das er sich um einen Lebenssachverhalt handeln könnte. Man müsste sich Ihren Fall im einzelnen anschauen, ob ein Anspruch dazu besteht. Für weiterer Aufklärung stehe ich gerne zur Verfügung!
Gruß Martin Angermayr Rechtsanwalt 08431/644044 |
Rechtsfrage vom 12.02.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Betrug bei AutokaufSehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgenden Rechtsfall: Ich habe vor einem Jahr ein Auto privat gekauft. Das Auto ist ein US Modell. Durch einen Zufall habe ich vor ein paar Tagen von einem Autohaus, bei dem ich einen Termin mit meinem Auto hatte, erfahren, dass mein Auto einen Totalschaden hatte, von dem ich nichts wusste. Das Autohaus gab mir dies schriftlich. In meinem Kaufvertrag steht deutlich, dass das Auto unfallfrei ist. Jetzt meine Frage: Wie kann ich diesbezüglich weiter vorgehen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Martin AngermayrSehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
zu Frage kann ich unter Bezug auf die bisherigen Antworten ein klares Ja aussprechen.
Gerne stehe für weitere Aufklärung zur Verfügung.
Gruß Martin Angermayr Rechtsanwalt 08431/644044 |
Rechtsfrage vom 09.12.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: StrafbefehlAnzeige wegen Betrugs mit Strafbefehl AG Neuburg. Zustellung war 08.12.2015
Ich bitte um Beratung, ob ein Einspruch sinnvoll ist oder nicht. Da ich im Aussendienst bayernweit unterwegs bin, ist eine Terminabsprache nicht ganz einfach für mich.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Martin AngermayrGuten morgen Herr Mandant,
gerne stehe ich für einen Rat bzw. eine Verteidigung zur Verfügung. Der Inhalt des Strafbefehls und der Strafakten müssen besprochen werden. Bei einer Zustellung zum 08.12.2015 läuft die Einspruchsfrist bis zum 22.12.2015. Zur Not müsste Einspruch eingelegt werden, der jederzeit wieder zurückgenommen werden kann! Eine Besprechung kann gerne auch am Wochenende erfolgen, dazu bitte um Abstimmung mit dem Unterzeichner bei Bedarf. Gruß Martin Angermayr Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht 08431/644044 |