Rechtsanwältin Marion Kugelmann

Rechtsanwältin Marion Kugelmann
Von mir vertretene Rechtsgebiete
Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht
Kontakt
Salzstr. 19 A
87616 Marktoberdorf
Beschreibung
 

Herzlich willkommen auf dem Profil von

Rechtsanwältin

Marion Kugelmann


Ich begrüße Sie herzlich auf meinem Profil auf anwaltsverzeichnis.de.

 

Seit 1994 bin ich mit viel Engagement und Fingerspitzengefühl für meine Mandanten im Einsatz.

Ich nehme mir viel Zeit für jeden meiner Mandanten und begleite Sie von der ersten Beratung bis zur endgültigen individuellen Problemlösung. Dabei sehe ich mich als Vertrauensperson für Sie und bin Ihre kompetente Partnerin, wenn es darum geht, eine individuelle und effiziente Lösung für Ihre Herausforderungen zu erarbeiten.

Tätigkeitsschwerpunkte

Ich bin im Arbeitsrecht sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer gleichermaßen Ansprechpartner. Eine Prüfung des Arbeitsvertrages ist in jedem Fall sinnvoll, da hier von vornherein Problemkreise eingegrenzt werden können. Sollten Sie Fragen zur Kündigung haben, berate und vertrete ich Sie gern.

Weiterhin betreue ich meine Mandanten im Familien- und Erbrecht. Mit fachlicher Kompetenz und Einfühlungsvermögen begleite ich Sie beispielsweise während eines Scheidungsprozesses. Dabei steht im Sinne aller beteiligten Parteien eine gemeinsame und friedliche Lösungsfindung immer im Fokus meiner Tätigkeit.

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist eines der umfangreichsten Rechtsgebiete, die wir im deutschen Recht kennen. Insbesondere durch die hierzu existierende Rechtsprechung ist die Materie für Laien oft undurchschaubar. Daher ist hier von Anfang an eine sinnvolle Vertragsgestaltung anzustreben. Kommen Sie bei allen mietrechtlichen Fragen gerne auf mich zu, um Unsicherheiten auszuräumen.

In dem Moment, in dem Sie das Haus verlassen, sind Sie Teilnehmer am Straßenverkehr. Wo so viele unterschiedliche Charaktere miteinander interagieren, kann es leicht zu Missverständnissen kommen. Daher gibt es auch im Verkehrsrecht eine Vielzahl von Regelungen mit einer Vielzahl von Fällen, in denen keine Einzelfallentscheidung möglich ist. Gerne setzte ich mich auch für Sie ein, wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden.

Vorsorge ist besser als Nachsorge! Im allgemeinen Zivilrecht bzw. Vertragsrecht können Stolperfallen durch eine durchdachte Vertragsgestaltung minimiert werden. Je spezieller der Vertrag ist, desto mehr Sorgfalt muss bei seiner Errichtung an den Tag gelegt werden. Ich beantworte Ihnen gerne alle Ihre Fragen und stehe Ihnen auch als Rechtsbeistand jederzeit zur Verfügung.

Zuletzt fungiert meine Kanzlei auch als Schlichtungsstelle (Gütestelle nach dem Bayrischen Schlichtungsgesetz). In meiner Schlichtungsaufgabe bemühe ich mich um eine aktive Zusammenarbeit mit den strittigen Parteien und erzielte mit der betreuten Förderung der Kommunikation bereits eine Vielzahl gütlicher und vor allem außergerichtlicher Lösungen. Dabei verfolge ich eine systematische Interessenklärung, um den Zerstrittenen eine selbstverantwortete Lösung zu ermöglichen.

Ich beherrsche Englisch und Französisch fließend in Wort und Schrift und biete auch in diesen Sprachen eine kompetente Rechtsberatung.


Kontakt


Sollten Sie Fragen haben oder einen Termin wünschen, kontaktieren Sie mich gerne. Sie erreichen mich entweder telefonisch unter der 08342-89 56 666, über das Kontaktformular meiner Homepage oder per E-Mail.
 
Ich freue mich darauf, Sie bald in meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen.


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