Rechtsfrage vom 09.03.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: TestamenterstellungSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Mein Sohn wohnt im betreuten Wohnen und ist schwerbehindert. Im Erbfall würde der Staat vermutlich zugreifen. Wie kann ich das verhindern und sicherstellen, dass er sein Erbe behalten kann?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Lenore PaschenSehr geehrter Mandant, für diesen Fall gibt es das so genannte Behindertentestament. Dabei sind allerdings viele Einzelheiten zu berücksichtigen. Deshalb ist eine ausführliche Beratung die Grundlage für ein solches Testament. Auf Grund langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet, können Sie in meiner Kanzlei diese Beratung erhalten. Wir ermitteln dann zusammen ausführlich den Sachverhalt und erstellen auf dieser Grundlage einen Testamentsentwurf.
Termine können Sie unter der Telefonnummer: 040 60009337 vereinbaren. |
Rechtsfrage vom 04.01.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Sozialgericht SchwerbehinderungSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ich habe 2005 ein Urteil vor dem SG erstritten im Schwerbehindertenrecht, das LA ist in Berufung gegangen und hat die Berufung 2011 zurückgenommen. Das LSG hat mir daraufhin mitgeteilt, dass das Urteil von 2005 nun rechtskräftig geworden ist. 2014 hat ein Mitarbeiter des LA ein Überprüfungsverfahren eingeleitet. Für mich ist das rechtswidrig und nun wurde meine Auffassung bestärkt, dadurch, dass ich den § 141 SGG entdeckt habe, der besagt, dass rechtskräftige Urteile eben auch im Sozialrecht die Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger binden, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist. Das betrifft den Tenor, also die Urteilsformel.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Lenore PaschenSehr geehrte Mandantin,
ich bin Fachanwältin für Sozialrecht und bearbeite viele Fälle im Bereich der Schwerbehinderung. Wenn ich Sie recht verstehe, geht es für Sie um die grundsätzliche Frage, ob nach einem rechtskräftigen Urteil noch ein Überprüfungsverfahren durch das LA durchgeführt werden kann. Dies betrifft die Frage einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse seit der Feststellung des Grades der Behinderung. Gerne können Sie sich zwecks einer ausführlichen Beratung in diese Sache an mich wenden. Für den Fall, dass Sie einen Termin vereinbaren wollen, bringen Sie bitte zu diesem Termin das Urteil aus dem Jahre 2005 mit, sowie die Unterlagen des Überprüfungsverfahren.
Tel: 040/60009337 |
Rechtsfrage vom 27.06.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbrechtGute Tag, wir, Rentnerpaar Zugewinngemeinschaft. Noch kein Testament. Haus im Grundbuch auf die Ehefrau eingetragen. Zusätzlich Grundstück 1000 m2, kleines Barvermögen. 2 erwachsene Kinder. Wie können wir verhindern dass ein Kind bei Hartz IV, beim Ableben eines Ehepartners, den Pflichtteil aufzehren muss? Kind ist zur Zeit in ALG I. War früher schon mal in ALG II. MFG
Stellungnahme von Rechtsanwältin Lenore PaschenEs gibt hier verschiedene Möglichkeite diese Problematik testamentarisch zu lösen, sowohl für den ersten, als auch für den zweiten Todesfall. Stichwort Pflichtteilsverzicht und Bedürftigentestament. Hierzu können Sie in meiner Kanzlei ein genaue Beratung bekommen und den Entwurf eines Tesamentsvorschlages nach Ihren Wünschen. |
Rechtsfrage vom 13.11.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: SozialrechtIch habe folgenden Rechtsfall Unsere 13 j.Tochter hatte im Nov.13 einen Schulunfall u.verletzte sich beim herunterfallen der Stufe das re.Knie schwer.Die Unfallkasse hat es aber im April als Schulunfall abgelehnt, wir haben Widerspruch eingelegt u.es wurde ein Zusammenhangsgutachten in Auftrag gegeben. Haben wir das RECHT das Gutachten einzusehen,denn die Unfallkasse ist Auftraggeber u.sagt nein zu unserer Forderung Einsicht nehmen zu wollen.Wenn aber eine erneute Ablehnung kommt, wissen wir nicht, wie der Gutachter entschieden hat,damit wir dann mit Rechtsbeistand weiter für das Recht unserer Tochter kämpfen können. Das Gutachten unserer Tochter geht im Dez.in den Ausschuß der Unfallkasse. Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme von Rechtsanwältin Lenore PaschenSehr geehrte Mandantin,
wenn Ihnen die Unfallkasse die Einsichtnahme in das Gutachten verweigert, sollten Sie im Rahmen des Widerspruchsverfahrens Akteneinsicht über einen Anwalt nehmen, dieses kann Ihnen nicht verweigert werden. Gerne können Sie sich damit an meine Kanzlei wenden.
Mit freundlichen Grüßen
L. Paschen
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Rechtsfrage vom 12.11.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: SozialversicherungsrechtIch bin seit gut fünf Jahren Rentner und ich sollte mich mit dem Renteneintritt privat krankenversichern und das bei einer Rente von 780 Euro im Monat was ich abgelehnt habe. Folglich bin ich seit dieser Zeit ohne Krankenversicherung. Ich bin jetzt 70 und werde im Mai 71, ich hatte noch keine Vorsorgeuntersuchung.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Lenore PaschenSehr geehrter Mandant,
wenn Sie bis zu Ihrem Renteneintritt gesetzlich versichert waren, dann hätte nicht verlangt werden dürfen, dass Sie sich privat versichern. Es hätte höchstens verlangt werden können, dass Sie sich freiwillig weiter versichern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sollten auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen, damit Sie wieder Krankenversicherungsschutz bekommen. In meiner Fachanwaltskanzlei für Sozialrecht sind Sie mir dieser Frage genau richtig und können sich gerne melden.
Mit freundlichen Grüßen
L. Paschen |
Rechtsfrage vom 23.10.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Sozialrecht hier Rentenkürzung nach dem neuen gesetzt "Vorzeitige Rente mit 63"Ich habe folgenden Rechtsfall: Ich bin im Nov. 2011 aus dem Berufsleben ausgeschieden, war dann zwei Jahre arbeitslos und habe im Juni 2014 Rente beantragt. In 2011 war nicht bekannt, dass die Arbeitslosigkeit vor Renteneintritt nicht angerechnet wird. Gibt es so was wie einen "Bestandsschutz" für die für diese Entscheidung? Oder muss ich die Kürzung in Kauf nehmen?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Lenore PaschenSehr geehrter Mandant,
gerne kann ich Sie in dieser Frage beraten. Ich bin Fachanwältin für Sozialrecht und die Bearbeitung von Fällen mit Rentenrecht gehört zu meinen Schwerpunkten. Vereinbaren Sie doch einen Beratungstermin, dann können wir die Angelegenheit in Ruhe besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
L. Paschen Rechtsanwältin
Tel: 040 / 60009337 |
Rechtsfrage vom 29.01.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: z B Mein Recht auf Krankengeld und Anerkennung des BeschäftigungsverhältnissesBeendigung eines Beschäftigungsverhältnisses per 31.12.2013 wegen Betriebsaufgabe. Arbeitsunfähigkeit ab 27.11.2013 bis 31.12.2013; anschließender Versicherungsschutz mit erneuter AU ab 2.1. (wegen Feiertage) wird von AOK abgelehnt. AOK hatte Hinweis wegen rechtzeitiger weiterer AU-Feststellung spätestens am 31.12. nicht gegeben. Um Nachteile zu vermeiden und vorerst weiter AU absehbar wurde vorheriges Beschäftigungsverhältnis fortgesetzt; jetzt im privatem Vermietungsbereich als Hausmeister. AOK erkennt Beschäftigungsverhältnis nicht an, da es angeblich nicht ausgeübt wird. Aufgrund Krankheit ist eine Ausübung aus unserer Sicht problematisch und zudem nur bedingt nachweisbar.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Lenore PaschenSehr geehrte Frau Mandantin,
hierbei handelt es sich um ein immer wiederkehrendes Problem im Bereich des Krankengeldes (Sozialgesetzbuch V) und damit aus dem Sozialrecht. Ich bin Fachanwältin für Sozialrecht und kann Sie in dieser Frage gerne beraten und behilflich sein. Sie erreichen mich unter den unten genannten Angaben.
Mit freundlichen Grüßen
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Rechtsfrage vom 28.02.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbrechtMeine Schwester hat seinerzeit einen Teil des Erbes unserer Mutter verheimlicht. Habe ich nach 12 Jahren noch Anspruch auf meinen Erbanteil „gemeinschaftlicher Erbschein“!
Stellungnahme von Rechtsanwältin Lenore PaschenSehr geehrter Mandant,
mit dieser Frage sind Sie in meiner Kanzlei richtig. Ich berate und vertrete schon seit vielen Jahren Mandanten im Bereich des Erbrechts.
Sie sollten in jedem Fall einen Anwalt aufsuchen, um Ansprüche gegenüber ihrer Schwester geltend zu machen. In meiner Kanzlei können Sie kurzfristig einen Beratungstermin bekommen.
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Rechtsfrage vom 03.11.2011 Rechtsgebiet / Schlagwort: ScheidungIch befinde mich am Ende eines Trennungsjahres in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Betreuen Sie dieses Gebiet in Sachen Scheidung bzw. haben Sie auf diesem Gebiet Erfahrung und trauen sich die Übernahme eines Mandats hierbei zu?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Lenore PaschenSehr geehrter Mandant,
ich bin Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Familienrecht. Dazu gehört auch die Trennung und Scheidung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Ich verfüge über langjährige Praxiserfahrung. Ich bin gerne bereit und in der Lage ihr Mandant zu übernehmen und für Sie tätig zu werden.
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