Rechtsanwalt Klaus Rücker

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Strafrecht
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Beschreibung

Herzlich Willkommen

Ich freue mich, dass Sie den Weg auf unser Profil gefunden haben.
Überzeugen Sie sich selbst von unserer fundierten Qualifikation
als ausgewiesene Strafrechtsspezialisten.

Seit dem Bestehen meiner Kanzlei habe ich mich ausschließlich auf das Rechtsgebiet des Strafrechts und der Strafverteidigung nebst den dazu gehörenden Nebengebieten spezialisiert.

Nicht nur die Tatsache, dass ich selbst den Spezialisierungsgrad des Fachanwalts für Strafrecht erlangt habe, der nach den gesetzlichen Bestimmungen eine laufende fachspezifische Fortbildungsverpflichtung beinhaltet, sondern auch meine "Nebentätigkeiten" sowohl als Prüfungsmitglied des Ausschusses für den Fachanwalt für Strafrecht, als auch als ordentliches Mitglied des Anwaltsgerichts versetzen mich in die Lage, über eine sehr hohe fachliche Kompetenz auf diesen Rechts- und Tätigkeits- gebieten zu verfügen.

Durch meine langjährige Berufserfahrung verfüge ich neben der rein juristischen Fachkompetenz auch über das richtige, zum Wohle des Mandanten gereichende Gespür im sicheren und sachgerechten Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten).


Schwerpunkte


Ich beschäftige mich als Fachanwalt für Strafrecht bundesweit mit  Strafverteidigung auf allen Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidirigkeitenrechts.

Zu diesen Gebieten zählen insbesondere:
  • Wirtschafts- und Insolvenzstrafsachen
  • Umweltstrafsachen
  • Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitensachen
  • Strafsachen im Zusammenhang mit unlauterem Wettbewerb u.a.
  • Betäubungsmittelstrafsachen
  • Sexualstrafsachen
  • Jugendstrafsachen
  • Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten
  • Revisionen in Strafsachen.
Darüber hinaus liegt ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit in der Beratung und Betreuung von durch kriminelle Machenschaften geschädigten Unternehmen.

Unternehmen sind vielfältigen Angriffen durch wirtschaftskriminelle Aktivitäten ausgesetzt. Als Wirtschaftskriminalität in unserem Sinne zählt jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigung eines Unternehmens, die Dritte, das
Management oder Beschäftigte ausführen, um einen unrechtmäßigen (Vermögens-)Vorteil zu erlangen.

Zu diesem, unter dem Oberbegriff

"Forensic Services"


angebotenem hoch spezialisierten Beratungsportfolio gehört vor diesem Hintergrund, teils in enger Zusammenarbeit mit Privatdetekteien u.a.
  • Die Erarbeitung einer unternehmensbezogenen individuellen Mandatsstrategie zur tatsächlichen und rechtlichen Bewältigung von Korruption, Untreue, Betrug, Unterschlagung, Produkt- und Markenpiraterie, Bilanz- und Buchhaltungsmanipulationen, pp.

  • Das Aufspüren und Arrestierung rechtswidrig verschobenen Vermögens,

  • Die Wahrung der Vermögensinteressen des geschädigten Unternehmens im Rahmen der seitens der Ermittlungsbehörden betriebenen Maßnahmen zur Abschöpfung krimineller Gewinne im Rahmen der  Zurückgewinnungshilfe.

Zur Bandbreite der in diesem Zusammenhang relevanten Rechtsgebiete zählen das Unternehmens-/Gesellschaftsrecht, Deliktsrecht, allgemeine Schadensrecht, Arbeitsrecht, Zivilprozeßrecht einschließlich internationaler Zwangsvollstreckung, Strafrecht, nationale und internationale Strafprozeßrecht, sowie die Kriminalistik und Spurenkunde, um nur die wichtigsten zu nennen.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!


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