Rechtsfrage vom 30.11.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: FamiliensacheSehr geehrte Rechtsanwälte, ich lebe in Scheidung. Bin derzeit auch in einer jva. Meine Frau will mir meine Habe nicht rausgeben und will mir das Sorgerecht für meine Tochter entziehen. Ich bitte um ihre Hilfe.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Jutta BartelsSehr geehrter Ratsuchender, ob Ihre Frau das Sorgerecht alleine bekommen kann, hängt unter anderem davon ab, wir lange Ihre Strafe ist. Ihre persönlichen Sachen müssen natürlich herausgegeben werden, das kann man auch gerichtlich durchsetzen. Vielleicht rufen Sie mich einmal an, dann kann ich Ihnen weitere Informationen geben. Können Sie auch in mein Büro kommen? Oder sollte ich Sie einmal besuchen?
Mit freundlichen Grüßen Jutta Bartels |
Rechtsfrage vom 08.05.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Suchttherapie - Mitspracherecht meines 15-jährigen SohnesSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Mein Sohn ist 15 Jahre, mit 13 Jahren wurde er von Schulamt der Schule verwiesen. Er hat schwere Suchtprobleme mit Diversen BTM. Zur Zeit befindet er sich in einer geschlossenen Klinik (Entzug) fur 6 Wochen mit anschließender 6-Monatigen Weiterbetreuung. Zum heutigen zeitpunkt ist er seit ca. 2,5 Wochen in der Klinik, aber nicht freiwilig. Im Gespräch mit dem zuständigen Arzt wurde uns heute mit geteilt, dass er bereits nach drei Wochen entlassen wird, da er die Therapie verweigert. Wir wollen, dass er behandelt wird. Haben wir als Eltern da ein Mitspracherecht?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Jutta BartelsSie müssten beim Familiengericht die Genehmigung zu einer stationären Unterbringung beantragen. Trotz allem ist es natürlich schwer, den Sohn zu einer Therapie zu motivieren. Denn ohne eigenes Wollen klappt das nicht. Aber das ist kein Problem, was man mit den Mitteln des Rechts regeln kann. |
Rechtsfrage vom 24.08.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: AsylantragIch habe folgenden Rechtsfall:
Ein Syrer möchte hier Asyl beantragen. Er hat davor 3 Jahre in Kuwait gelebt. Er hat ein Schengen Visa v. Österreich. Wenn er hier in Deutschland Asyl beantragt, wird er nach Österreich überstellt? Sein Visum ist seit 5 Monaten abgelaufen. Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Liebe Grüße
Stellungnahme von Rechtsanwältin Jutta BartelsIch bin spezialisiert auf Ausländer- und Asylrecht. Aufgrund des Dublin-Abkommens ist Österreich für die Prüfung des Asylantrags zuständig. Ein in Deutschland gestellter Asylantrag würde nicht inhaltlich geprüft und als unzulässig angelehnt werden. Falls die Person viele möglchst enge Verwandte in Deutschland hat, die auch bereits eine Aufenthaltserlaubnis haben, besteht die Möglichkeit, dass Deutschland sich doch ausnahmsweise für zuständig hält. Dann muss aber ausführlich dargelegt werden, um welche Verwandte es sich handelt. Dass die Person vorher in Kuwait gelebt hat, spielt keine Rolle, es kommt auf die Staatsangehörigkeit an. |
Rechtsfrage vom 06.02.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Asylrechthallo, bin türkischer Staatsbürger und bin in Deutschland geboren . Ich bin 23 Jahre alt . Mein Freund ist Asylant kommt ursprünglich aus Algerien ist seit 1 Jahr 7 Monte in Deutschland .. Wir wollten heiraten aber er hat kein Ausweis wie sieht es dann für uns aus ? Kann ich ihn heiraten und er kann dann auch hier bleiben ? Oder muss ich deutscher Staatsbürger sein ? Damit er hier bleiben kann.?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Jutta BartelsZum Heiraten benötigt man auf jeden Fall einen Pass und weitere Papiere wie Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung. Sie müssen nicht unbedingt die deutsche Staatsangehörigkeit haben, gut wäre aber ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis). Weiter ist erforderlich, dass der hier lebende Ehegatte den Lebensunterhalt sicherstellt, ferner muss der andere das A 1 Zertifikat der deutschen Sprache haben. Das wäre eigentlich soweit alles. |
Rechtsfrage vom 02.01.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: AusländerrechtIch bin 27 , bin im Iran geboren und in Deutschland aufgewachsen (mit 2 nach Deutschland gezogen). Als ich 17 war, bin ich mit meiner Familie in mein Heimatland (Iran) zurückgezogen. Jetzt bin ich wieder da, und bin dabei zu studieren (Studentenvisum). Ich möchte mich um einen deutschen Pass bzw. deutsche Staatsangehörigkeit bewerben. Bitte sagen Sie mir Bescheid, was für Voraussetzungen ich erfüllen muss und wie ich damit anfangen kann.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Jutta BartelsSie müssen mindestens 6 Jahre in Deutschland sein, bevor Sie die Möglichkeit haben, sich einbürgern zu lassen. Die Tatsache, das Sie hier geboren und 15 Jahre hier gelebt haben, spielt leider keine Rolle, da Sie jetzt schon sehr lange im Iran gelebt haben. Wenn man mehr als 6 Monate nicht mehr in Deutschland ist, ist der alte Aufenthalt erloschen und man muss wieder den Aufenthalt neu aufbauen. Sie sollten also zuerst Ihr Studium betreiben. Wenn Sie dieses erfolgreich abschließen, bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche für den erlernten Beruf. Wenn Sie dann eine Arbeit entsprechend Ihrer Ausbildung erhalten und dann insgesamt mindestens 6 Jahre hier sind, können Sie die Einbürgerung beantragen. |
Rechtsfrage vom 11.12.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: AusländerrechtMein Ehemann ist Tunesier, er ist nach D.mit Eheschließung und Familienanschluss Visum eingereist, die 3 Monate Gültigkeit war. Verpflichtung Erklärung hat meine Freundin unterschrieben. Uns wurde gesagt,das es gültig ist für den Zeitraum von 3 Monaten, 3 Wochen nach seiner Einreise in Deutschland geheiratet, ich bin deutsche stadtburgerin.mein Ehemann hat Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr erteilt, das mussten wir selbst bezahlen 100€. Jetzt müssten wir verlängern und wieder nur für ein Jahr bekommen, mit der Begründung das wir beide Harz IV sind, und das diese verpflichtungerklarung noch gilt. Und mussten wieder100€ bezahlen. Bitte geben sie mir verständliche Antwort, VE wirklich ihre Gültigkeit hat und wie lange? Vielen Dank
Stellungnahme von Rechtsanwältin Jutta BartelsEs ist normalerweise üblich, das erste Mal die Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr zu erteilen. Danach könnte man auch länger bekommen, hat darauf aber keinen Anspruch. Wenn Sie den Lebensunterhalt nicht sicherstellen können, ist es durchaus normal, dass nur für 1 weiteres Jahr verlängert wird. Was aber auch nicht schlimm ist. Allerdings müssten Sie die Verlängerung nicht bezahlen, wenn Sie vom Jobcenter leben. |
Rechtsfrage vom 27.10.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: meine rechte bei der reiseversicherung (krankenversicherung)Ich habe folgenden Rechtsfall: Ich habe leider vergessen für meine Krankenversicherung zu bezahlen, und sie haben mich gekündigt. Zwei Monate lang bin ich ja ohne Versicherung gewesen und das habe ich erst heute erfahren. Da ich gestern eine Mail bekommen habe, dass sie meine Rechnung nicht bezahlen wollen. Ich wusste, dass ich versichert war und bin ich beim Arzt gewesen und die Rechnung, die über 400 euro ist, muss ich selber bezahlen. Ich bin eine Studentin und so was kann ich mir leider nicht leisten und nicht zahlen. Ich weiß nicht was ich machen kann. Ich würde mich über Ihre Antwort freuen. vielen dank im voraus
Stellungnahme von Rechtsanwältin Jutta BartelsIch kenne mich mit Ausländerrecht und den damit zusammenhängenden Problemen gut aus. Ich nehme an, dass Sie als Touristin hier sind, da Sie von einer Reiseversicherung (wahrscheinlich Reisekrankenversicherung) sprechen. Eine Kündigung muss zur Wirksamkeit zugehen, es fragt sich dann, warum Sie die Kündigung nicht erhalten haben. Sie sehen, dass der Sachverhalt noch nicht vollständig ist und deswegen noch keine abschließende Einschätzung abgegeben werden kann. |
Rechtsfrage vom 29.11.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Heirat mit einem AusländerMein Freund und ich möchten heiraten. Ich bin Deutsche, er ist aus Usbekistan. Er hat alle Papiere nach Usbekistan geschickt, damit diese ihn austreten lassen aus dem Land und ihm das benötigte Dokument zusenden, doch es passiert nichts.
Die sagen immer, es kann noch einige Jahre dauern. Die Dokumente haben wir letztes Jahr hin geschickt. Da wir ein Kind erwarten, wollen wir sehr gerne heiraten, um auch den gleichen Namen zu haben.
Er kam als Jugendlicher nach Deutschland und hat hier eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, da sein Vater Deutscher ist.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Jutta BartelsSehr geehrte Mandantin,
ich verstehe nicht genau, was Sie damit meinen, dass Usbekistan ihn austreten lässt. Geht es jetzt um Heiratspapiere oder um Einbürgerung?
Wenn es ums Heiraten geht und die Papiere bekommt er nicht, sollte er es über die Botschaft versuchen oder zur Not selbst nach Usbekistan fahren.
Es ist auch relativ einfach, in Dänemark zu heiraten.
Da braucht man nicht viele Papiere, nur eine Geburtsurkunde und den Pass. Man muss einige Tage da bleiben und kann dann heiraten. Versuchen Sie es vielleicht am besten so.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Bartels
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Rechtsfrage vom 18.11.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Änderung vom VisumMeine Mitbewohnerin hat im Oktober 2013 ein FSJ angefangen und wollte daraufhin ihr Visum als Sprachstudentin ändern lassen, damit sie arbeiten gehen darf. Sie hat hier eine Krankenversicherung, eine Wohnung und einen FSJ-Platz.
Dies wurde jetzt abgelehnt, mit der Begründung, da sie vor ca. 2 Jahren mit einem Au-Pair nach Deutschland kam, sie nur diese zwei weitere Jahre hier bleiben darf o.ä. Genau habe ich die Begründung nicht verstanden.
Ihr wurde gesagt, sie solle entweder wieder als Sprachstudentin weiter machen - was sie sich aber nicht leisten kann - oder zurück nach Georgien reisen und ein komplett neues Visum beantragen.
Gibt es da keine andere Möglichkeit, dass sie das FSJ weiter machen und hier bleiben kann?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Jutta BartelsSehr geehrte Mandantin,
grundsätzlich ist es so, dass man immer mit dem richtigen Visum einreisen muss. Ich habe die Sache so verstanden, dass Ihre Mitbewohnerin zunächst für 1 Jahr als Au Pair hier war. Dann konnte sie das Visum dahingehend ändern lassen, dass sie weiter als Sprachstudentin hier sein kann. Das ist möglich, da sie ja auch im Rahmen von Au Pair einen Deutschkurs besuchte.
Sie kann jetzt aber nicht eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sie arbeitet, da dieses ein anderer Aufenthaltszweck ist. Es gibt eben gerade nicht die Möglichkeit, eine Arbeit aufzunehmen und dafür dann eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Es ist nämlich gerade umgekehrt: erst die Aufenthaltserlaubnis und dann Studium, Arbeit, Au Pair oder anderes.
Nur in Ausnahmefällen kann man wegen der Arbeit eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn es sich um eine qualifizierte Arbeit handelt und das Arbeitsamt ihr speziell dafür eine Aufenthaltserlaubnis gibt.
Wie Sie sehen, kann man die Dinge nur im Einzelfall konkret klären. Sie müssten sich also am besten persönlich an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Bartels
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