Rechtsfrage vom 09.04.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: Sachgebiet VollstreckungSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Meine Mutter hat mich im Jahr 2013 in eine Bedarfsgemeinschaft vom Jobcenter getan. Nun habe ich Post vom Zollamt Kiel, einen Vollstreckungsbescheid und soll innerhalb von 2 Wochen 904,54€ zahlen für Unterkunft und Heizung. Es sind mehrere Daten mit den Jahren 2013 & 2015. Im Juni/Juli 2014 bin ich allerdings in ein betreutes Jugendwohnen gezogen und wohnte somit gar nicht mehr bei meiner Mutter. Weder das Jobcenter noch dass Zollamt können mir helfen und ich kann und will diese Summe nicht zahlen. Ich habe inzwischen einen kleinen Aufschub bekommen und gehe am Donnerstag nochmal persönlich zum Jobcenter.
Können Sie mir helfen, was für Rechte ich habe?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Jörg RauSehr geehrte Mandantin,
ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie als erstes einen Vollstreckungsbescheid zugestellt erhalten haben. Dies wird zunächst zu klären sein. Im übrigen wäre selbst bei einem Vollstreckungsbescheid noch die Möglichkeit gegeben, Einspruch einzulegen, um die Situation klären und die Forderung bestreiten zu können.
Das alles sollte persönlich besprochen werden. Gern können Sie sich telefonisch melden (040/94361000), um einen Besprechungstermin zu vereinbaren. |
Rechtsfrage vom 26.10.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtHallo ich habe ein riesen Problem: Brauche dringend Hilfe. Mein noch-Arbeitgeber hält meinen Lohn zurück, da ich zum 1.12.eine neue Beschäftigung anfange. Das hat er schon mit einem anderen Mitarbeiter so gemacht. Ich bin zurzeit ohne diesen Lohn mittellos, kann nichtmal telefonieren, daher hoffe ich, dass sie mir helfen können.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Jörg RauSehr geehrter Ratsuchender, ich will Ihnen gerne helfen, zumal ich seit nahezu 20 Jahren arbeitsrechtliche Verfahren bearbeite. Dazu werden wir uns jedoch treffen müssen, zumal ich diverse Unterlagen (z.B. den geltenden Arbeitsvertrag) benötige. Bitte melden Sie sich doch hier im Büro. info@anwalt-rau.de T: 040/94361000 |
Rechtsfrage vom 06.02.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Widerspruch gegen Zuteilung an falsche GrundschuleHallo, unsere Tochter soll auf die Niendorfer Grundschule kommen, von der Grundschule Gottfried Keller haben wir leider eine Ablehnung auf unseren Antrag auf Schulwechsel bekommen. Ihr Freund, Sohn meiner Freundin, kommt auf die Gottfried Keller Schule. Nun könnten die beiden endlich zusammen in die Schule, es gäbe dort Fremdsprachenunterricht und der ganze Aufbau ist besser, zudem sind wir beide Schichtdienstler und haben immer nur 10 Minuten Luft. Falls sich eine Bahn verspätet, könnten wir deshalb unser Kind nicht pünktlich abholen. Bei der GKS entfiele dies, da meine Freundin unsere Tochter mitnehmen könnte. Wie legen wir am besten Widerspruch ein und was kostet dies?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Jörg RauHallo, durch die "freie Schulwahl" treten Probleme, wie diese von Ihnen geschildeert worden sind, leider häufig auf. Eine generelle Einschätzuing, ob ein Widerspruch erfolgreich sein kann, ist nicht möglich, weil letztendlich immer auf den Einzelfall abzustellen ist. Ich schlage vor, dass wir die Problematik hier im Büro erörtern und dann abstimmen, welches weiteres Vorgehen sinnvoll ist. Für ein solches erstes Gespräch würde ich €130,00 in Rechnung stellen wollen. Mit freundlichen Grüßen Jörg Rau |
Rechtsfrage vom 18.01.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Forderung aus Heiz- und WasserkostenSehr geehrte Rechtsanwälte, folgender Rechtsfall:
Ich wohne im Haus zur Miete, an dem noch ein Anbau gebaut wurde.
Der Mieter hinten (ausgezogen) hat von 2010-2016 die Wasser- und Heizkosten für beide Häuser gezahlt. Bei mir im Haus ist der Hauptanschluss. In meinem ersten Mietvertrag steht drin, dass Wasser und Heizung inkl. sind. Es gibt jedoch 2 Mietverträge und in anderen steht "exklusive". Der ehemalige Mieter klagt die Kosten für mein Haus ein und dies gegen meinen Vermieter. Dieser hat mich nun als "Drittwiederbeklagten" angegeben. Ich bin überfordert, hab das Schreiben vom Amtsgericht auch nur halb verstanden. Brauche jemanden, der sich mit Mietrecht auskennt. Ich werde die gesamte Situation nochmal ganz genau schildern müssen.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Jörg RauSehr geehrter Mandant, ich bin seit Jahren mit mietrechtlichen Angelegenheiten vertraut. Dabei vertrete ich sowohl Mieter als auch Vermieter, so dass ich aus beiden Blickrichtungen die jeweiligen Angelegenheiten beurteilen kann. Insbesondere in prozessualer Hinsicht dürfte Ihr Sachverhalt nicht ganz einfach zu bewerten sein. Auf den ersten Blick meine ich jedoch, dass Sie die gegen Sie geltend gemachte Forderung abwenden können mit dem Hinweis auf den offensichtlich vorliegenden Mietvertrag über eine Inklusivmiete. Dies wird im Einzelnen noch zu besprechen sein. Ich kann Ihnen anbieten, dass wir uns äußerst kurzfristig zusammensetzen (zumal das Amtsgericht wohl kurz bemessene Fristen zur Stellungnahme gesetzt haben dürfte). Bitte menden Sie sich doch am besten bei mir. Wir werden das weitere Vorgehen sodann kurz erörtern und auch einen kurzfristigen Besprechungstermin vereinbaren können. Mit freundlichen Grüßen Jörg Rau |
Rechtsfrage vom 18.08.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: KautionIch habe folgenden Rechtsfall Mein ehemaliger Vermieter will mir meine Kaution nicht vollständig zurückzahlen
Stellungnahme von Rechtsanwalt Jörg RauSehr geehrter Mandant,
grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsicherheit (Kaution) zurückzuzahlen, sofern Sie alle Forderungen aus dem beendeten Mietverhältnis ausgeglichen haben. Nur wenn Mietschulden bestehen oder Schadenersatzansprüche wegen Mängeln bei der Rückgabe, ist der Vermieter berechtigt, eine Verrechnung vorzunehmen. Dies muss er jedoch erklären und die Gegenforderung detailliert darlegen und begründen. Andernfalls besteht eine Rückzahlungsverpflichtung, die der Rechtsprechung zufolge vier bis sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses fällig wird. Zurückzuzahlen sind im übrigen auch zwischenzeitlich aufgelaufenen Guthabenzinsen. Bei weiteren Fragen schlage ich ein telefonische Kontaktaufnahme vor. Mit freundlichen Grüßen J. Rau |
Rechtsfrage vom 01.05.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Aufhängungen BalkonkästenIch habe folgenden Rechtsfall : Aufgrund einer Beschwerde meiner Untermieterin wurde ich von meinem Vermieter aufgefordert meine Blumenkästen am Balkon nach innen zu hängen. Die Blumenkästen sind seit 35 Jahren an der Außenseite angebracht. Spezielle Sicherungen vermeiden, daß bei Sturm und Regen Unfälle passieren. Wie ist hier die Rechtslage?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Jörg RauSehr geehrter Herr Mandant,
ich bin seit langen Jahren schwerpunktmäßig im Mietrecht tätig und zwar sowohl für Mieter als auch für Vermieter.. "Streitigkeiten" über die Reichweite des Gebrauchsrechts kommen immer wieder vor. Die Rechtsprechung stellt in erster Linie auf etwaige vertragliche Regelungen ab, so dass eine abschließende Beurteilung nur dann möglich ist, wenn auch der Mietvertrag gesichtet werden kann. Des weiteren spricht für den Verbleib der Blumenkästen die jahrelange Duldung. Ich rate Ihnen, die Vertragslage detailliert prüfen zu lassen. Dazu sollten Sie neben dem Mietvertrag auch etwaige Änderungsverträge oder Zusätze zu einem Gespräch mitbringen. Sollte die Aufforderung des Vermieters schriftlich ergangen sein, sollten Sie auch dieses Schreiben mitbringen. Mit freundlichen Grüßen Jörg Rau - Rechtsanwalt Lerchenwinkel 18, 22844 Norderstedt
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Rechtsfrage vom 11.03.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Öffentliches Baurecht: Baugenehmigung und Befreiung bei B-PlanIch habe eine Baugenehmigung erhalten, in der meinem Befreiungsantrag stattgegeben wurde. Zwei Wochen später erhalte ich ein Schreiben von der Stadt, in dem diese Genehmigung eingeschränkt wird.
Darf die Stadt das?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Jörg RauSehr geehrter Mandant,
ich bin seit Jahren schwerpunktmäßig u.a. im öffentlichen Baurecht tätig. Dass Behörden erteilte Genehmigungen nachträglich einschränken wollen, kommt wimmer wieder vor.
Die Rücknahme eines Verwaltungsaktes (und um einen solchen handelt es sich bei einer Baugenehmigung) ist jedoch nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich.
Ob solche Voraussetzungen in Ihrem Fall gegeben sind, wird nur nach detaillierter Prüfung des Sachverhalts beurteilt werden können.
Dazu wäre jedoch Kenntnis sowohl von der Baugenehmigung als auch von der zweiten Behördenentscheidung erforderlich.
Die Angelegenheit dürfte eilbedürftig sein, da Sie gegen die Rücknahme kurzfristig (binnen eines Monats) Widerspruch einzulegen haben werden.
Andernfalls kann die Entscheidung über die Rücknahme trotz etwaiger Rechtswidrigkeit rechtskräftig werden. Ich bin gerne bereit, Sie kurzfristig diesbezüglich zu beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Rau - Rechtsanwalt
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Rechtsfrage vom 06.02.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Arbeitsrecht: Abfindung nach Kündigung während KrankheitMeine Firma kündigte mich in meiner Krankheit (seit 9 Monaten). Habe mich regelmäßig gemeldet, um den aktuellen Stand durchzugeben. Vor gut einem Monat bekam ich dann meine Kündigung ohne Grund und falscher Kündigungsfrist.
Jetzt meine Frage, ob ich Chancen habe, meine Abfindung zu kriegen und wie es mit Kostenübernahme ausschaut von Anwaltsseite bei Übernahme dieses Falles.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Jörg RauSehr geehrter Mandant,
als seit Jahren im Arbeitsrecht tätiger Rechtsanwalt kann ich auf folgendes hinweisen:
auf den ersten Blick spricht einiges gegen die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Dies wäre im Rahmen einer Kündigungsschutzklage zu überprüfen, wobei diesbezüglich eine Klagefrist von nur drei Wochen ab Kündigungszugang einzuhalten ist.
Ggf. wird im Rahmen eines Prozesses eine einvernehmliche Regelung gefunden werden können, wobei auch über eine Abfindung zu verhandeln sein wird.
Die Kosten werden Sie in arbeitsgerichtlichen Verfahren selbst zu tragen haben. Selbst im Falle eines Obsiegens hätten Sie gegen Ihren Arbeitgeber keinen Erstattungsanspruch. Fraglich ist, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen können oder aber die Voraussetzungen von Prozesskostenhilfe gegeben sind.
Um Details klären zu können, stehe ich Ihnen gerne zu einem Gespräch zur Verfügung. Zu einem solchen sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und etwaige weitere Unterlagen (auch solche über Ihre Erkrankung) mitbringen.
Mit freundlichen Grüßen
J. Rau
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Rechtsfrage vom 21.08.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtVermieter will Kaution einbehalten und Handwerkerrechnungen (Wände weißen - habe keine 4 Jahre dort gewohnt und alles renoviert) sollen von mir beglichen werden. Ebenso soll ein ca. 20 Jahre alter Herd, Backofen von mir bezahlt werden, da Tür verzogen ist. Teppichboden im Schlafzimmer soll von mir gezahlt werden, obwohl ich diesen vor knapp 4 Jahren auf eigene Kosten verlegt habe, da es keinen richtigen Belag gab. Leider gab es kein Übergabeprotokoll bei meinem Einzug.
Wie verhalte ich mich?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Jörg RauSehr geehrte Mandantin,
die von Ihnen geschilderten Probleme sind schon als "typisch" zu bezeichnen. Da ich seit Jahren (ich bin seit 1999 als selbstständiger Rechtsanwalt in Norderstedt tätig, wobei sich auch bundesweit Mandate bearbeite) u. a. im Wohnraummietrecht spezialisiert bin, habe ich derartige Sachverhalte immer wieder bearbeitet. Eine abschließende Beurteilung der Rechtslage setzt auch die Kenntnis des Mietvertrages voraus.
Ich will Sie gerne bei der Lösung des Problems unterstützen. Dazu sehe ich es jedoch auch als erforderlich an, dass wir die Angelegenheit detailliert und unter Beachtung aller wesentlichen Unterlagen (Mietvertrag) besprechen.
Rufen Sie doch in meinem Büro an (Tel. 040-94361000), um einen Ihnen zusagenden Besprechungstermin vereinbaren zu können.
Die Angelegenheit werden wir dann kurzfristig im Detail erörtern können. Erfahrungsgemäß werden Sie ohne die Einschaltung anwaltlicher Hilfe Ihre Kaution "nicht wiedersehen".
Mit freundlichen Grüßen
J. Rau
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Rechtsfrage vom 28.11.2011 Rechtsgebiet / Schlagwort: EinbürgerungIch habe eine Zusicherung zur Einbürgerung bekommen, müsste aber wegen dringender persönlicher Ursachen Deutschland verlassen. Die Zusicherung ist im Feb. 2011 abgelaufen. Meine Frage: Kann ich vom Ausland einen Antrag stellen?!
Stellungnahme von Rechtsanwalt Jörg RauSehr geehrter Mandant, vielen Dank für Ihre Anfrage. Verwaltungsrechtliche Fälle wie der vorliegende werden meinerseits ständig bearbeitet. Ich meine, dass vorliegend weniger ausländerrechtliche Probleme bestehen. Von großer Bedeutung wird der Umfang der Zusicherung sein. Sollten Sie eine nähere Überprüfung wünschen, müsste ich diese Zusicherung einsehen können, auch wenn diese "abgelaufen" ist. Im Anschluss würde ich auf die Angelegenheit zurückkommen wollen. Mit freundlichen Grüßen J. Rau
Rechtsanwalt Jörg Rau Lerchenwinkel 18, 22844 Norderstedt T: 040/9436100-0 Fax: -9 info@anwalt-rau.de |
Rechtsfrage vom 23.11.2011 Rechtsgebiet / Schlagwort: Internetabzocke seit 2010Wir hatten angeblich einen Vertrag abgeschlossen und Zahlungsaufforderungen erhalten. Wir haben lt. Auskunft - Vertrag widerrufen, anfechten und kündigen - gehandelt. Die Rechnung ist nie bezahlt worden. Nun erhalten wir eine weitere Rechnung mit letzter Mahnung für das 2. Vertragsjahr, obwohl es nie ein erstes Vertragsjahr gegeben hat. Ist es richtig, garnicht zu reagieren? Sollten Sie Unterlagen benötigen, bitte teilen Sie uns dieses mit. Vielen Dank im voraus.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Jörg RauSehr geehrte Mandantin,
Sachverhalte wie den Ihren haben mir in den letzten Jahren meine Mandanten immer wieder geschildert. Dies alles kann als Versuch einer "Abzocke" gewertet werden, wobei ich in zahlreichen Fällen derartige Handeln zum Stoppen habe bringen können. Teilweise bin ich in derartigen Fällen auch gerichtlich tätig geworden und habe die Initiatoren auch strafrechtlich verfolgen lassen. Um Ihren Fall näher einschätzen zu können, wäre ich jedoch auf weitergehende Informationen und/oder Unterlagen angewiesen. Mit freundlichen Grüßen J. Rau Tel.: 040/9436100-0 Fax: 040/9436100-9 info@anwalt-rau.de
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