Rechtsfrage vom 18.08.2020 Rechtsgebiet / Schlagwort: Buchung im InternetSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe auf einer deutschen Internetseite ein Ferienhaus gebucht und mir dabei auch die AGB abgespeichert. Nach der Buchung erhielt ich alle Unterlagen von der Dänischen Tochterfirma, aber die Anzahlung wurde trotzdem durch die Mutterfirma von meinem Konto abgebucht. Als ich die Buchung fristgerecht storniert habe, wurde mir meine Anzahlung nicht erstattet, weil in den AGB der Tochterfirma die Stornierungskosten in der kompletten Anzahlungshöhe stehen, nach den AGB der Mutterfirma (zu denen ich meine Buchung abgeschlossen habe) beträgt die Stornierungsgebühr aber nur 65 EUR. Welche AGB sind jetzt die richtigen???
Stellungnahme von Rechtsanwalt Jörg FerkinghoffSehr geehrter Rechtsratsuchender,
Zur genauen rechtlichen Überprüfung des Sachverhaltes würden wir die zugehörigen Buchungsunterlagen inklusive der AGB benötigen. Ggf. macht hier auch ein persönlicher Gesprächstermin Sinn. Allein aufgrund der bisherigen Schilderung des Sachverhaltes ist eine Beurteilung leider nicht möglich. |
Rechtsfrage vom 28.11.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: InternetIch habe folgenden Rechtsfall: Guten Tag können Sie mir Helfen? Ich habe eine Forderungseinzug - Inkasso. Sende die Anfrage aus dem Ausland.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Jörg FerkinghoffSelbstverständlich sind wir Ihnen bei Ihrer Rechtsangelegenheit grundsätzlich gerne behilflich.
Aus Ihrer Anfrage ist jedoch leider der rechtlich zu beurteilende Sachverhalt nicht ersichtlich. Hier wäre anhand des Ihnen zugegangenen Schreibens zu klären, ob eine Forderung gegen Sie besteht, oder nicht. |
Rechtsfrage vom 16.07.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: MieterrechtIch habe folgenden Rechtsfall am 26.6.2015 habe ich meine wohnung zum 1.9.2015 gekündigt und am 26.6.2015 direkt zur post gebracht. der vermieter sagt mir ich müssste den monat 09.15 und 10.15 noch zahlen. Im mietvertag steht das nicht eindeutig drin das 3 monate kündigungsfrist. es hat sich erst ende der 26sten kalenderwoche ergeben das ich eine neue wohnung bekommen könnte erdgeschoss und jetzt im 2stock dachgeschoss .was kann ich tun danke.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Jörg FerkinghoffDass die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt, ergibt sich direkt aus dem Gesetz. Leider gibt es da also kaum Möglichkeiten, soweit der Vermieter auf Einhaltung der Frist beharrt. Eine weitere, ausführliche Beratung ist nur im Rahmen eines persönlichen Gespräches möglich. |
Rechtsfrage vom 26.05.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: familienrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Meine Tochter lebt noch beim Vater und wir haben beide das Sorgerecht. Ich möchte das alleinige Sorgerecht. Was würde das Verfahren inklusive Vertretung ca. kosten?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Jörg FerkinghoffBei einem Sorgerechtsstreit setzen Gerichte in der Regel als Gegenstandswert, aus welchem die Kosten berechnet werden, 3.000,00 ? an. Ausgehend von diesem Wert betragen vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten ca. 350,00 ?, ein Gerichtsverfahren schlägt in erster Instanz vor dem Amtsgericht mit ca. 620,00 ? an Rechtsanwaltskosten pro Anwalt sowie 324,00 ? an Gerichtskosten zu Buche. |
Rechtsfrage vom 25.08.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Ebay EinkaufIch habe folgenden Rechtsfall : vor 3 Woch.Smartphone im Sofortkauf gekauft und bezahlt. ( kein Paypal möglich )Ware nicht erhalten....."1000" Ausreden des Verkäufers,ohne Erfolg.Kontaktadresse unvollständig. Kontakt nur p.Mail möglich. Trotz Fristsetzung keine Ergebnisse.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Jörg FerkinghoffSehr geehrter Herr Mandant,
mein Name ist Rechtsanwalt Jörg Ferkinghoff.
Rechtlich haben Sie selbstverständlich einen Anspruch auf Herausgabe des Smartphones oder, nach Rücktritt vom Vertrag, Rückzahlung des Kaufpreises.
Tatsächlich problematisch ist allerdings, dieses Recht durchzusetzen, solange der Gegner nicht "greifbar" ist.
Hierzu muss zunächst eine Anschrift ermittelt werden. Sodann kann der Anspruch auf Rückzahlung oder Herausgabe des Smartphones geltend gemacht und notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden.
Ich rate Ihnen daher, einen Anwalt aufzusuchen, damit Ihre Interessen bestmöglich vertreten bzw. durchgesetzt werden.
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Rechtsfrage vom 23.06.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: MieteIch habe folgenden Rechtsfall , sind Anfang Mai 2013 umgezogen. Wir beziehen ALG. 2 und die zuständiege Behörde hat die Miete für Mai und Juni an meinen alten Vermieter überwiesen. Der neuen Hausverwaltung fehlen dadurch jetzt 2 Monatsmieten. Nach Rücksprache mit den Behörden die meine Miete immer direkt überweisen an den Vermieter hiess es: Sie hätten Ihre Pflichten getan und bei einer Fehlbuchung solle ich mich dch darum kümmern das es mir der alte Vermieter mir zurück gibt. Die AHA hat uns eine Liste geschickt aller geleisteten Zahlungen wo klar zu erkennen ist das Sie einfach die Miete 1.) an der falschen Person 2.) zu wenig bezahlt haben . Die eneue Verwaltung hat jetzt Klage gegen uns sollten wir dagegen angehen??
Stellungnahme von Rechtsanwalt Jörg FerkinghoffSehr geehrter Mandant,
Mein Name ist Rechtsanwalt Jörg Ferkinghoff. Ich bin Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Lippstadt. Ich rate Ihnen, einen Anwalt aufzusuchen, damit Ihre Interessen bestmöglich wahrgenommen werden. Insbesondere droht Ihnen aufgrund des Rückstandes mit 2 Monatsmieten in der neuen Wohnung sogar eine fristlose Kündigung! Der neue Vermieter hat selbstverständlich ein Recht auf die laufende Miete. Der alte Vermieter hingegen hat, soweit er keinen Anspruch mehr hatte, Ihnen die zuviel gezahlte Miete zurückzuzahlen. All dies wäre näher zu prüfen.
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Rechtsfrage vom 01.04.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Problem mit der Vermieterin nach dem UmzugGuten Tag. Nach meinem Umzug macht die Vermieterin Schwierigkeiten. Die Kündigung wurde termingerecht eingereicht. Die Schönheitsreparaturen wurden mit besten Wissen und Gewissen durchgeführt und Schlüssel zurückgegeben und die Bestätigung erhalten dass die Sache erledigt ist. Die Endabrechnung sollte von der Verwaltung vorbereitet. Die Wohnung wurde weitervermietet. Die Vermieterin behauptet nun plötzlich dass Klebestoff zwischen Fensterrahmen aufgebracht wurde. Damit habe ich definitiv nichts zu tun. Die Lage ist nun eskaliert. Mit freundlichen Grüßen.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Jörg FerkinghoffSehr geehrter Mandant,
Mein Name ist Rechtsanwalt Jörg Ferkinghoff
Mein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem das Mietrecht.
Ich rate Ihnen, einen Anwalt aufzusuchen, damit Ihre Interessen entsprechend wahrgenommen und durchgesetzt werden. Nur bei Beauftragung eines Anwalts ist eine vollständige Prüfung der Rechtslage unter Berücksichtigung aller Umstände möglich.
Nach Ihrer kurzen Schilderung scheint es mir allerdings so zu sein, dass gute Erfolgsaussichten bestehen.
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Rechtsfrage vom 29.09.2012 Rechtsgebiet / Schlagwort: Umgangsrecht bzw. SorgerechtMeinen 4 Jahre alten Sohn darf ich alle 14 Tage zu mir nehmen. Leider ist die Kindesmutter "schwierig". Vor zwei Wochen beantragte ich einen Umgangspfleger/in beim Amtsgericht. Mein Sohn darf entscheiden, ob er mit will, hat aber "keine Lust", aber kommt beim nächsten Mal mit. Wird der oder die Umgangspfleger/in so eingreifen, dass wenn er sagt, er habe keine Lust mitzukommen, durchsetzen, dass er trotzdem mitkommt? Er sagt, er hat kein Problem bei mir. Zudem würde ich gerne wissen, wie es aussieht, wenn ich derzeit Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stelle? Danke!
Stellungnahme von Rechtsanwalt Jörg FerkinghoffSehr geehrter Mandant,
der Umgangspfleger ist befugt zu bestimmen, wie und wann der vom Gericht geregelte Umgang des Kindes beziehungsweise der Kinder mit dem getrennt lebenden Elternteil auch gegen den Willen des anderen Elternteils durchgesetzt wird. Auch übt er während der Umgangszeit das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus, Zwangsmittel stehen ihm jedoch nicht zur Verfügung. Die Anwendung unmittelbaren Zwangs gegen das Kind ist ausgeschlossen.
Bezüglich eines Antrags auf gemeinsames Sorgerecht wäre die Angelegenheit einer genaueren Prüfung zu unterziehen. Jedenfalls eine Rücksprache mit Ihnen wäre notwendig.
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