Rechtsfrage vom 20.02.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: VerkehrsunfallSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Ich bin unverschuldet bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden Es war auf dem Weg von der Arbeit nach Hause.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Jens KüblerSehr geehrter Mandant,
da sie unverschuldet einen Verkehrsunfall erlitten haben, steht Ihnen unentgeltlich ein Rechtsanwalt zur Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche zur Verfügung. Die Kosten die durch die Inanspruchnahme eines rechts Anwaltes entstehen, hat die gegnerische Haftpflichtversicherung direkt zu ersetzen. Die Anwaltskosten werden hierbei genauso wie der Schaden am betreffenden Fahrzeug als unmittelbar und direkt erstattungsfähig von der Rechtsprechung angesehen.
Bevor überlegt wird, ob möglicherweise eine Reparatur des Fahrzeuges erfolgen soll, ob möglicherweise ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, ob darüber hinaus die Inanspruchnahme eines Mietwagens sinnvoll ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab. Auf dem Gebiet der Verkehrsunfallregulierung habe ich diesbezüglich einen umfangreichen Erfahrungsschatz und habe insofern schon bei deutlich mehr als 100 Regulierungen mitgewirkt. Soweit sie Interesse an einer Vertretung durch meine Kanzlei haben sollten, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Kübler Rechtsanwalt Bahnhofstr. 11 16928 Pritzwalk |
Rechtsfrage vom 11.05.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtFristlose Kündigung nach nichtausstempeln der Raucherpause
Stellungnahme von Rechtsanwalt Jens KüblerBevor hierzu eine Stellungnahme möglich ist, müsste die Kündigung, der Arbeitsvertrag und eventuell ausgesprochene Abmahnungen zugereicht werden. Grundsätzlich dürfte eine fristlose Kündigung bei diesem Fehlverhalten ohne vorherige Abmahnung angreifbar sein.
Bitte beachten Sie, dass zwingend innerhalb einer 3-Wochenfrist Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden muss, da andernfalls auch eine angreifbare Kündigung allein durch Fristversäumung nicht mehr beseitigt beerden könnte.
Da regelmässig Anwaltskanzleien mehr als einen Tag für die Klageerhebung benötigen, ist eine schnellstmögliche anwaltliche Beratung dringendste anzuraten.
Mit freundlichen Grüssen
Jens Kübler Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 27.07.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Fristlose Kündigung des MietvertragesWohnung von Vermitter fristlos gekündigt, nach Paragraph 543 des BGB I auf Grund deren vielen Sachbeschädigungen im Haus. Die Beschädigungen stammen von einem andern Mieter des Hauses und wird mir angelastet. Ich persönlich habe an dem Haus keinerlei Schäden verursacht. Es gibt Zeugen die meine Aussage bestätigen. Was kann ich machen um die Kündigung zu vermeiden bzw. nichtig zu machen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Jens KüblerZunächst vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Natürlich kann ein Vermieter einen Mietvertrag über Wohnraum auch aus wichtigen Gründen kündigen. Vandalismus wäre ein triftiger Grund. Ob jedoch die Kündigung rechtmäßig ist, überprüfen die Gerichte.
Selbst wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten, kann man Sie nicht zwingen auszuziehen. Der Vermieter müsste Räumungsklage erheben. Ohne rechtskräftiges Räumungsurteil ist eine zwangsweise Räumung unzulässig.
Nach Zugang einer solchen Kündigung bietet es sich jedoch an, unverzüglich einen Rechtsanwalt mit der Interessenvertretung zu beauftragen. Es gibt immer mehrere Optionen, die mit dem Vermieter erörtert werden können. |
Rechtsfrage vom 25.02.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbrechtMein Vater ist verstorben. Seine aktuelle Ehefrau und er haben sich im Testament gegenseitig als Alleinerben eingesetzt. Die beiden haben sich ein Haus mit großem Grundstück während der Ehe gekauft. Wem es gehört weiß ich nicht. Sie haben keine Kinder. Vater hat insgesamt zwei Kinder aus vorherigen Ehen. Habe ich Anspruch auf einen Pflichtteil?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Jens KüblerSehr geehrte Mandantin,
natürlich haben Sie als Abkömmling Ihres Vaters einen Pflichtteilsanspruch. Dieser entspricht dem hälftigen Erbanteil im Falle der gesetzlichen Erbfolge. Falls die überlebende Ehefrau und ihr Vater im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) lebten, würden sämtliche Abkömmlinge ¼ als Pflichtteil beanspruchen können. Sollten Sie Einzelkind sein, würde Ihnen das Viertel als Geldzahlungsanspruch allein zustehen. Es sollte hier zunächst der Auskunftsanspruch durchgesetzt werden. Aufgrund der Komplexität würde ich anwaltliche Begleitung empfehlen. Für den juristischen Laien ist es sehr schwierig, sowohl den korrekten Auskunftsanspruch als auch die Berechnung korrekt durchzuführen. Aufgrund umfangreicher langjähriger Erfahrungen auf diesem Gebiet würde ich Sie auf diesem Weg gern unterstützen.
Mit freundlichen Grüssen
Jens Kübler Rechtsanwalt |