Rechtsanwalt Henry J. Bauer

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Henry J. Bauer
Von mir vertretene Rechtsgebiete
OWI-Recht, Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrsunfallrecht
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Henry J. Bauer

Fachanwalt für Verkehrsrecht


Die Fachanwaltskanzlei Bauer ist auf das Verkehrsrecht spezialisiert und berät Rechtssuchende in allen Fragen „rund um das Auto“.
Typische Sachverhalte im Verkehrszivilrecht sind die Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen (einschließlich des Schmerzensgeldes im Falle von Verletzungen) und im Vertragsrecht die Durchsetzung geltender Gewährleistungsregelungen, im Verkehrsstrafrecht sind es die Trunkenheit im Verkehr, die Gefährdung des Straßenverkehrs, das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Bußgeldangelegenheiten, die häufig auch nach Verkehrsunfällen geahndet werden, sind z.B. Vorfahrtsverstöße, verbotene Fahrstreifenwechsel, Fehler beim Abbiegen, Wenden oder Rückwährtsfahren und schließlich die Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße einschließlich angeordneter Fahrverbote.

Herr Rechtsanwalt Bauer ist am Landgericht und beim Kammergericht Berlin zugelassen und in prozessualen Verfahren vor allen deutschen Gerichten vertretungsbefugt.
Er ist Mitglied im Deutschen und im Berliner Anwaltsverein. Die Beratung in englischer und französischer Sprache wird angeboten.“

 

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