Rechtsfrage vom 20.02.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: SozialrechtIch habe folgenden Rechtsfall : Sperrzeit Arbeitslosengeld wegen Aufhebungsvertrag Suche Hilfe für Widerspruch
Stellungnahme von Rechtsanwalt Heike BockSehr geehrter Herr Mandant,
mein Name ist Rechtsanwältin Heike Bock Ich bin zugelassen seit.1997,mein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem Sozialrecht.
Zu ihrer Anfrage ist zunächst festzustellen, dass Sie unbedingt innerhalb einer Frist von einem Monat gegenüber dem Arbeitsamt reagieren müssen. Der einzulegende Widerspruch sollte begründet werden, warum und aus welchen Beweggründen Sie den Aufhebungsvertrag geschlossen haben. Das Arbeitsamt wird argumentieren, dass sie mit einem Aufhebungsvertrag mutmaßlich Ihr Arbeitsverhältnis beendet haben und deshalb nicht "Sozialleistungen" in Anspruch nehmen können. Ob im konkreten Fall eine Sperrzeit rechtens ist, kann nur nach eingehender Prüfung des Zustandekommens und des Inhalts des Aufhebungsvertrages entschieden werden. Gern stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung. Heike Bock Rechtsanwältin Sofern Sie sich für unsere Kanzlei entscheiden sichere ich Ihnen zu... ... |