Rechtsanwalt Hartwig Urbainsky

Fachanwalt für Erbrecht

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HARTWIG § URBAINSKY

KANZLEI  FÜR  ERBRECHT

 

Die Kanzlei - Ihr kompetenter Partner

Die Kanzlei Hartwig Urbainsky wurde im Jahre 1986 gegründet. Seit über 15 Jahren arbeiten wir schwerpunktmäßig und mit großem Erfolg auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Erbrechts.

Als Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet bieten wir Ihnen ebenfalls die Abwicklung des kompletten Nachlasses an. Der Kanzleiinhaber, Herr RA Hartwig Urbainsky, ist Fachanwalt für Erbrecht und beschäftigt sieben weitere Rechtsanwälte, die von acht Fachangestellten unterstützt werden. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, in allen Belangen gut beraten und vertreten zu werden.

In unserer täglichen Arbeit sehen wir, dass es sinnvoll ist, auch bereits vorhandene Testamente oder Nachlassregelungen durch einen Fachmann überprüfen zu lassen bzw. ein zu errichtendes Testament in Zusammenarbeit mit einem Fachmann zu erstellen. Sprechen Sie mit uns.

 

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