Rechtsfrage vom 21.09.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: FamilienrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ich wurde im Mai 2009 geschieden. Im Dezember 2010 habe ich wieder geheiratet. Meine Kinder leben seit August 2010 mit mir und meiner jetzigen Frau in einem Haushalt. Während dieser Zeit habe ich von meiner Ex Frau keinen Unterhalt für meine Kinder bezogen. Im März 2014 ist meine Tochter zu ihrer Mutter gezogen. Meine Ex Frau lebt seit ca. 2010 in einem Eheähnlichen Verhältnis. Im September 2017 hat meine Ex Frau dieses Verhältnis beendet. Daraufhin ist sie zum Jobcenter Mainz gegangen und hat eine Wohnung beantragt. Aufgrund dessen das Sie kein regelmäßiges Einkommen hat, verlangt der Jobcenter nun Unterhalt von Mir für meine Ex Frau und meine Tochter.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Harald GerfelderDanke für die Anfrage. Ich bin seit nunmehr fast 3 Jahrzehnten in der juristischen Praxis - u.a. auch im Familienrecht - unterwegs. Letztlich ist Ihr Anliegen eine Frage der jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dies ist alleine aus Ihren Mitteilungen heraus, nicht seriös zu beantworten. Die Änderungen im nachehelichen Unterhalt werden zu beachten sein. Ich würde Sie bitten, mit meiner Kanzlei einen Besprechungstermin zu vereinbaren, in welchem auch die wesentlichen Unterlagen vor zu sondieren wären. |
Rechtsfrage vom 26.07.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Aufhebungsvertrag Folge Sperre beim ArbeitsamtGestern habe ich von meinem Arbeitgeber erfahren, dass er mich nicht weiter beschäftigen kann. Ich arbeite dort seit 4/13, vorerst ein Jahr (befristet), dann fest. Mir wurde gestern ein Aufhebungsvertrag vorgelegt. Bei Nichtunterzeichnen dieses Vertrages folgt die betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers zum 31.8.16. Habe ich bei Unterzeichnung eine Sperre beim Arbeitsamt? Ich habe nicht vor, in die Arbeitslosigkeit zu fallen, möchte aber auf mögliche Konsequenzen vorbereitet sein.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Harald GerfelderSehr geehrter Mandant,
mich hat Ihre Anfrage zum arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag und seine etwaigen Folgen erreicht, über die ich mich sehr freue. Ich bin seit 1988 im Arbeitsrecht tätig und gerade Aufhebungsverträge/Kündigungen bilden dabei einen Tätigkeitsschwerpunkt, sodass ich Ihnen sicherlich weiterhelfen könnte. Ich könnte Ihnen einen zeitnahen Besprechungstermin anbieten mit kurzen Wegen da ich mitten im PLZ-Gebiet 63179 ansässig bin. Eine rasche Terminsvereinbarung erscheint zudem notwendig, da die Zeit zur sonstigen Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses ziemlich knapp erscheint und ohne Kenntnis des Vereinbarungstextes sowie des Arbeitsvertrages keine seriöse Beratung möglich erscheint. |
Rechtsfrage vom 03.12.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: FamilienrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Wir haben gestern Post von der Gemeinde bekommen, wo mein Erzeuger gestorben ist und sollen für die Kosten der Bestattung mit aufkommen. Als Kind hat mich mein Erzeuger jahrelang sexuell missbraucht. Er wurde auch rechtskräftig verurteilt. Muss ich für diese Kosten wirklich aufkommen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Harald GerfelderFür eine genaue Beurteilung fehlen Informationen wie z.B. einziges Kind oder mehrere? Wer ist "wir", die Post bekommen haben. Sie und die Geschwister, Sie und der Ehemann oder wer genau? Als Kind können Sie herangezogen werden, sofern Ihre wirtschaftliche Situation dies erlaubt. Etwaiger Missbrauch - auch wenn dieser verfolgt wurde - hindert dies prinzipiell nicht. Hier müsste ein klärendes Gespräch geführt werden. Mit den Ausgangsinformationen nicht umfassend zu beantworten. |
Rechtsfrage vom 20.01.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Arbeitsrechtlichen KündigungIch habe folgenden Rechtsfall, mein Mann hat die Kündigung bekommen. Datiert ( Austellungsdatum ) auf den 16. 01. 2015 zum 15.2.2015 per Bote. Meine Frage ist, ist die Kündigung wirksam? Es müssen doch 4 Wochen Frist eingehalten werden... Vielen Dank
Stellungnahme von Rechtsanwalt Harald GerfelderSehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
mir wurde ihre arbeitsrechtliche Anfrage zugeleitet. Ich bin Rechtsanwalt Harald Gerfelder und vertrete Mandanten aus unterschiedlichen Bereichen. Arbeitsrecht gerade für Arbeitnehmer bearbeite ich seit 25 Jahren, so dass Fragen um die Wirksamkeit einer Kündigung zu meinem ständigen Repertoire gehören. Leider sind ihre Fallangaben schon für eine erste Beurteilung nicht umfassend genug. Gerade die von ihnen angesprochene Frage etwaiger Fristen, ist hieraus nicht oder nur unzureichend zu beantworten. Ich rate ihnen daher dringend und schnellst möglich einen Anwalt - gerne auch mich - aufzusuchen, um mit weiteren Informationen eine fallgerechte Betrachtung zu ermöglichen. Gerade in Fristdingen, sollte kein Zeitverzug eintreten. Ich könnte ihnen umgehend einen Besprechungstermin anbieten.
Mit freundl. Grüßen RA H. Gerfelder |