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Rechtsanwalt Hans-Werner Kanthak
Die Kanzlei Kanthak bearbeitet in erster Linie das Sozialrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Beamtenrecht sowie Vertragsrecht. Rechtsanwalt Hans Werner Kanthak ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des deutschen Anwaltsvereins, Lange Zeit war er auch als Notarvertreter tätig und hat hierbei umfangreiche Kenntnisse , insbesondere im Grundstücksrecht und Gesellschaftsrecht erworben.
Arbeitsrecht
Im Individualarbeitsrecht berät und vertritt Herr Kanthak in erster Linie Arbeitnehmer, aber regelmäßig auch Arbeitgeber. Er steht bei der Gestaltung und Auslegung von Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis zur Verfügung. Sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer obliegen bestimmte arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten. Nicht selten geraten die Parteien hierüber in die Auseinandersetzung. Herr Kanthak klärt Fragen um Urlaub, Vergütung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Teilzeitregelung, Befristung, Mutterschutz und Schwerbehinderung am Arbeitsplatz. Ratsam ist es, möglich schnell anwaltlichen Rat einzuholen, wenn Ihr Arbeitgeber eine Änderungskündigung oder Abmahnung ausgesprochen hat, da diese meist nur Vorboten einer Kündigung sind. Wenn Ihnen bereits die Kündigung vorliegt, prüft Herr Kanthak die Wirksamkeit und die soziale Rechtfertigung. Zur Durchsetzung Ihrer Interessen wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben. Ferner kann es bei einem Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag zu Differenzen kommen, die Herr Kanthak durch Klärung mit Ihrem Arbeitgeber schon im Vorfeld beilegen wird. Auch bei Problemen um Abfindung, Arbeitszeugnis, Aushändigung der Arbeitspapiere steht er Ihnen gerne zur Verfügung. Auch wenn im Zuge der Kündigung Probleme mit der Agentur für Arbeit bestehen, steht Ihnen Herr Kanthak zur Seite. Oftmals geht es dabei um Arbeitslosengeld oder die Sozialversicherung.
Beamtenrecht
Herr Kanthak ist außerdem im Beamten- und Disziplinarrecht bewandert. Stellt der Dienstherr im Rahmen eines Disziplinarverfahrens fest, dass ein Beamter ein Dienstvergehen begangen hat, können unterschiedliche Disziplinarmaßnahmen verhängt werden. Bei Beamten im aktiven Dienst kommen Verwarnung, Verweis, Geldbuße, eine Gehaltskürzung, Herabsetzung des Dienstgrads oder sogar eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht. Herr Kanthak begleitet seine Mandanten bei Rechtsfragen wie Beförderung, Beurteilung, Versetzung und allen sonstigen Ansprüchen aus beamtenrechtlichen Verhältnissen.
Sozialrecht
Herr Kanthak berät und vertritt Sie darüber hinaus überaus kompetent im Sozialrecht. Das Sozialrecht, welches aus dem Sozialstaatprinzip aus Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes entwickelt wurde, hat die Aufgabe, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. Auch das Sozialrecht unterliegt aufgrund häufiger Gesetzesänderungen dem ständigen Wandel. Herr Kanthak begleitet die Mandanten durch die verschiedenen Verfahrensabläufe, angefangen bei der Antragstellung bis hin zum Klageverfahren vor den Sozialgerichten. Das Sozialrecht und das Sozialversicherungsrecht umfassen unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, das Recht auf soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld sowie die Anerkennung einer Berufskrankheit. Häufig sind schwierige sozialrechtliche Fragen zu klären, welche sich befassen mit Erwerbsfähigkeit, partieller und voller Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Unfallrente, privater Unfallversicherung, Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, Pflegegeld, Pflegeheimkosten und Hilfe zur Pflege. Des Weiteren gehört zum Tätigkeitsbereich von Herrn Kanthak das Schwerbehindertenrecht – Eigenschaft, sowie die Anrechnung des Nachteilausgleichs, wie zum Beispiel beim Kündigungsschutz, beim Zusatzurlaub, beim steuerfreien Pauschalbetrag, bei der Kfz-Steuer oder der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrechte. Die Tätigkeit erstreckt sich auch auf die Vertretung von Leistungsträgern, etwa bei der Geltendmachung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen.
Verkehrsrecht
Herr Kanthak berät und vertritt Sie im Verkehrsrecht, Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im Inland oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit der Versicherung. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und – insbesondere bei Personenschaden – Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Herr Kanthak klärt mit Ihnen auch rechtliche Fragen um Invalidität, Sachschaden, Kaskoversicherung, Totalschaden, Restwert, Reparaturschaden, Gutachtenkosten oder Sachverständigenkosten. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Da Ihre Interessen im Vordergrund stehen, werden Sie in der Kanzlei umfassend und kompetent beraten. Auch das Fahrzeug selbst kann Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen sein, etwa beim Kauf, Leasing oder Reparatur.
Vertragsrecht
Schließlich steht Herr Kanthak seinen Mandanten bei allen rechtlichen Problemen zur Verfügung, die sich aus den Verträgen des täglichen Lebens ergeben können. Dieses Rechtsgebiet wird häufig als allgemeines Zivilrecht bezeichnet. Ob es sich um Ansprüche aus einem Mietvertrag, einem Werkvertrag oder einem Kaufvertrag handelt – zum Beispiel Gewährleistung, Minderung, Mängel, Umtausch, Rückabwicklung, Schadensersatz -, Herr Kanthak informiert Sie über Ihre Rechte und setzt diese gegenüber dem Vertragspartner durch. Dies gilt beispielsweise auch, wenn Sie die Rückabwicklung eines Kaufvertrages oder ähnlichem wünschen oder Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden sollen. Konsumenten sind bei Geschäften besonders geschützt, und auch das E-Commerce-Gesetz ist bei sämtlichen Internetgeschäften (Online-Shops, Auktionen) zu beachten.
Hans Werner Kanthak wurde 1951 in Wiesbaden geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz. Seit 1978 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.
Die Bürozeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 08:30 bis 13:00 und von 14:00 bis 18:00 Uhr, mittwochs von 08:30 bis 13:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 08:30 bis 13:00 und von 14:00 bis 16:00 Uhr. Gerne ist auch ein Termin außerhalb dieser Zeiten sowie beim Mandanten vor Ort möglich.
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