Rechtsfrage vom 07.03.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: ALG2Seit Januar17 gehe ich 2x die Woche zum Jobcenter mit der Bitte mir & meiner Mutter den akteullen Bescheid über laufende Leistungen im ALG2 auszuhändigen, leider immer wieder mit einer negativen Antwort. Der Sachbearbeiter ist untätig. Briefe und E-Mails bleiben unbeantwortet. Meine Mutter, 65 Jahre alt, hat ab Januar Grundversorgung beantragt, leider wird ihre Antrag ohne den aktuellen ALG2-Bescheid der Töchter (wir leben zusammen) nicht bearbeitet. Zum 01.03.17 sind wir umgezogen in eine andere Whg. (mit Zustimmung der Kreisagentur), leider wurden Miete und Kaution nicht bezahlt, stattdessen ging ein Teil der Miete an den bisherigen Vermieter. Meine Mutter ist seit Januar ohne Einkommen und wir werden womöglich bald obdachlos.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Gerhard RauhutSehr geehrter Mandant, mein Name ist Gerhard Rauhut, ich arbeite seit 1998 als Anwalt und vertrete auch Mandanten im Sozialrecht.
In Ihrer Angelegenheit muss die Bescheidung per Eilverfahren durchgesetzt werden. |
Rechtsfrage vom 13.02.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Ausländer AufenthaltsrechtIch habe folgenden Rechtsfall:
US amerikanischer, berenteter Staatsbürger, Aufenthalt in DE, hatte Antrag auf Verlängerung im Juli 2016 gestellt. Verheiratet mit DE Staatsbürger. Bezieht keinerlei Gelder vom deutschen Staat. Seit Ende Juli war der Herr sehr krank, konnte einige Termine nicht wahrnehmen und hat auch die ALB nicht informiert, da er die Briefe die er bekommen hat, nicht verstand. Kieferbruch, Depressionen, Herzprobleme. etc.
Nun bekam er vom der ALB eine Ausweisung. Diese ging ihm nach 2 verpassten Terminen zu.
Können Sie helfen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Gerhard RauhutSehr geehrter Mandant, als mit einem deutschen verheirateter amerikanischer Staatsbürger besteht ein Recht für den Aufenthalt als Angehöriger eines Deutschen. Dieser Grund ist nach wie vor gegeben. Gegen die Ausweisung, die offensichtlich mit den verpassten Terminen zusammenhängt, können Rechtsmittel eingelegt werden. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Rauhut |
Rechtsfrage vom 01.01.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: AusländerrechtIch habe vor hier im iranischen Konsulat meine Verlobte zu heiraten. Das Problem ist, sie hat einen Asylantrag gestellt, aber ihr Asylantrag ( Begründung) hat nicht mit der iranischem Regierung zu tun sondern sie würde durch ihre Familie verfolgt, da sie, bevor wir heiraten in der Verlobungszeit schwanger geworden ist. Man sagte mir, wenn wir nach iranischem Recht heiraten sobald sie Iranischer Konsulat betritt muss sie nach der Heirat Deutschland verlassen und über die deutsche Botschaft im Iran ein Visum beantragen! Was soll ich jetzt tun? Wir können auch nicht nach deutschem Recht heiraten, weil sie nicht alle Unterlagen, welche das Standesamt verlangt, besitzt! Bitte sagen sie uns was wir tun sollen.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Gerhard RauhutIch gehe davon aus, dass Sie mit einem normalen Touristenvisum eingereist ist. Da der Asylantrag nicht erfolgreich sein wird und der weitere Aufenthalt nur mit einem Ehevisum möglich ist, das offensichtlich nicht vorliegt, müsste nach der Eheschließung ein Antrag auf Familienzusammenführung in Deutschland gestellt werden. Voraussetzung: der in Deutschland lebende Partner hat eine Aufenthaltserlaubnis. Das meinten Sie damit, dass Ihre Frau zurück muss in den Iran. Es gibt aber evtl. eine weitere Möglichkeit. |
Rechtsfrage vom 09.01.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Ausländerrecht - Nachzug meiner MutterMeine Mutter hat eine mittelschwere Alzheimer-Demenz, ist orientierungslos und ich bin das einzige Kind. Es gibt keine weiteren Verwandten. Die Mutter kommt aus dem Nicht-EU-Ausland. Welche Chancen hat sie, hier bei mir zu bleiben?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Gerhard RauhutDas kommt darauf an, ob Sie Unionsbürgerin sind oder nicht, ich müsste mehr Informationen haben. |
Rechtsfrage vom 23.12.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Antragstellung HartzIVWie lange darf sich ein Sozialversicherungsträger mit der Bearbeitung eine Antrages Zeit lassen und welche Maßnahmen kann ich als Antragsteller dagegen unternehmen? Ich bin einer zweimaligen Unterlagenanforderung nachgekommen, da ich noch ein Investment bestize, aber die Einlage durch ein Insolvenzverfahren in der amerikanischen Rechtssprechung eingefroren ist.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Gerhard RauhutSehr geehrter Mandant, sehr geehrte Mandantin,
bei einem Antrag auf Leistungen nach dem SGB II kann sich das Jobcenter nicht viel Zeit lassen, da sich der Antragsteller in einer Notlage befindet. Sein Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt beruht darauf, dass die notwendigen Mittel zum Bestreiten des Lebensunterhalts fehlen. Daher müsste bei Verzug mit der tatsächlichen Leistungsgewährung über einen Zeitraum von zwei Wochen hinaus ein Eilantrag beim Sozialgericht auf Bewilligung der Leistung gestellt werden. |