Rechtsfrage vom 31.03.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Beschuldigung der Falschaussage vor GerichtNach Belästigung durch einen ehem. Kollegen habe ich Anzeige erstattet,um nicht länger durch ihn behelligt zu werden. Ich musste 5 Mon. später geg. ihn vor Gericht aussagen, wo er mit Anwältin auftrat (ich ging alleine dorthin).Ich kann mich kaum an diese Situation erinnern, da ich in diesem Moment psychisch völlig fertig war & durch die Befragungen das Gefühl vermittelt bekam, ich säße auf der Anklagebank. Der Termin fand im Herbst 2013 statt. Nun erhielt ich Ende März eine Vorladung, dass ich wg Falschaussage vor Gericht beschuldigt sei. Ich habe mit dem Zuständigen SB telefoniert & angegeben, dass ich mich nicht bei der Polizei dazu äußern werde. Ich bitte um einen Rechtsbeistand in dieser Angelegenheit.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Gerd VossenSehr geehrte Mandantin,
Mein Name ist Gerd Vossen Ich bin seit April 1997 als Rechtsanwalt in Aachen zugelassen. Meine Kanzlei liegt in der Oppenhoffallee 86. Telefonisch bin ich unter 0241/507071 zu erreichen. Mein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem Strafrecht.
Ich rate Ihnen, nicht mehr selbst mit Sachbearbeitern bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft reden, da Sie nicht wissen, was dort protokolliert wird.
In Ihrer Sache kann man eine sinnvolle Vorgehensweise erst besprechen, wenn man den Inhalt der Ermittlungsakte kennt. Die Akteneinsicht erhält nur ein Rechtsanwalt.
Ich rate Ihnen daher, einen Anwalt aufzusuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Vossen
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Rechtsfrage vom 30.01.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: BetreuungMeine Mutter hat Demenz im Anfangsstadium und ist zur Zeit auf Anraten des Arztes bzw. des Amtsgerichtes in einem geschützten Bereich untergebracht.
Ich, als Tochter, habe vom Notar die Generalvollmacht. Nun hat eine Bekannte meine Mutter besucht und sich eine Generalvollmacht von meiner Mutter unterschreiben lassen mit der Begründung "Ich hol dich hier heraus".
Mit dieser Vollmacht ging sie zum Amtsgericht und beantragte die Betreuung. Das Amtsgericht hat jetzt entschieden, einen neuen unabhängigen Betreuer einzusetzen, damit der Vorfall bzw. das hin und her ein Ende hat.
Meine Frage wäre nun: soll ich dem Gericht zustimmen? Auch sei gesagt, das meine Mutter nicht unvermögend ist.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Gerd VossenSehr geehrte Mandantin,
ich befasse mich bereits seit 1997 mit dem Betreuungsrecht und habe hunderte Verfahrenspflegschaften und etliche Betreuungen geführt.
Vorliegend kommt es auf den Inhalt der von Ihnen genannten Generalvollmachten (Vorsorgevollmachten) und auf die Geschäftsfähigkeit Ihrer Mutter im Zeitpunkt der Vollmachtserteilung an. Liegt eine wirksame Vorsorgevollmacht vor, ist das Gericht grundsätzlich gehindert, eine Betreuung einzurichten.
Ein Rat, wie Sie sich verhalten sollen, kann seriöserweise erst nach Akteneinsicht in die Betreuungsakte gegeben werden. Dies sollte schnell geschehen, damit die Frist für eine eventuelle Beschwerde eingehalten werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Vossen
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