Rechtsfrage vom 01.04.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: MedizinrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Ärtztlicher Behandlungsfehler am Tennisellenbogenarm nach OP MDK hat ein Gutachten darüber erstellt. Möchte rechtliche Schritte gegen diesen Arzt einleiten
Stellungnahme von Rechtsanwalt Georg von ButtlarSehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für die Anfrage, ein interessanter Fall.
Um entscheiden zu können, ob die Einleitung eines Verfahrens Sinn ergibt, müsste ich den Inhalt des Gutachtens kennen. Was sagen Sie zu dem Ergebnis des Gutachtens? Wann war die OP bzw. wann ist der Schaden entstanden? Das ist bedeutend für die Frage der Verjährung von Ansprüchen. Wo war die OP? Unter Umständen ist auch nur die Klage gegen den Krankenhausträger möglich.
So einfach ist Ihre Frage leider nicht zu beantworten. Es empfiehlt sich, hier ein intensives Aufklärungsgespräch zu führen. Sie können mich für eine Terminsabsprache gerne anrufen. |
Rechtsfrage vom 14.09.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Bei Krankschreibung KündigungNach Krankschreibung würde ich gerne wieder meine Arbeit aufnehmen, bekomme von meinem Arbeitgeber aber keine Info, ab wann ich wieder arbeiten kann. Was kann ich hier tun?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Georg von ButtlarAls mit Arbeitsrecht im Schwerpunkt tätiger Rechtsanwalt danke ich kann ich Ihre Anfrage gerne beantworten. Ich gehe davon aus, dass die Krankschreibung in einem bestehenden Arbeitsverhältnis erfolgte und dieses während der Krankschreibung auch nicht wirksam gekündigt wurde. Sie sollten Ihrem AG Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz rechtzeitig angekündigt haben, damit er sich organisatorisch darauf einstellen kann. Wenn er auf diese Ankündigung nicht reagiert, sollten Sie ihm ausdrücklich ihre Arbeitskraft wieder anbieten, am sichersten per Einschreiben/Rückschein. Damit kommt der AG in "Annahmeverzug", wodurch er zur Zahlung des Lohnes verpflichtet wird, auch wenn er Ihre Arbeitsleistung nicht in Anspruch nimmt (und diese auch nicht nachfordern kann). Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. |
Rechtsfrage vom 04.07.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Guten Tag, wir haben eine Wohnung gemietet mit ausgebauten Dachgeschoss, welches zwar mit übergeben wurde, aber nicht als Wohnraum im Mietvertrag erfasst ist. Für diesen Ausbau haben wir auch Geld bezahlt an den Vormieter. Seit einem halben Jahr haben wir dort Schimmel, dies der Hausverwaltung auch gemeldet. Eine Reparatur erfolgte aber bis heute nicht. Jetzt schreibt mein Vermieter nur, dass dieser Raum geschlossen wird, weil keine Baugenehmigung vorliegt. Können Sie mir helfen, denn dieser Raum war mit ein Grund, dass ich diese Wohnung gemietet habe! Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme von Rechtsanwalt Georg von ButtlarSehr geehrte Mandantin,
das Problem wird sicher darin bestehen, wie das Dachgeschoss als Teil des Mietgegenstandes betrachtet werden kann. Wenn es schon nicht in die Gesamtfläche einbezogen ist, ist es bei der Berechnung des Mietzinses berücksichtigt worden? Was sieht der Mietvertrag zur stillschweigenen oder mündlichen Abänderung des Vertrages vor. Sie sehen an diesen wenigen Fragen schon, dass es ohne einen Besprechungstermin und Einblick in die Vertragsunterlagen nicht gehen wird. Sollten Sie an einer persönlichen Beratung Interesse haben, würde ich mich freuen und sehe Ihrer Terminsvereinbarung gerne entgegen.
Mit freundlichen Grüßen v. Buttlar, RA |
Rechtsfrage vom 05.03.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Fremdnutzung meines e-Bay KontosHabe Probleme mit einer Freumdnutzung meines e-Bay Kontos.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Georg von ButtlarSehr geehrter Mandant,
schon wiederholt habe ich auch in meiner Kanzlei mit Fragen rund um das Ebay-Konto und Verkäufen bei Ebay zu tun gehabt. Die Rechtsprechung zu Sachverhalten mit "Ebay" verfolge ich regelmäßig.
Gerne höre ich mir Ihr Problem mit der Fremdnutzung Ihres Ebay-Kontos an. Nach Kenntnis der Einzelheiten werde ich Ihnen sicher einen Tipp zum weiteren Verfahren geben können.
Mit freundlichen Grüßen v. Buttlar, RA |
Rechtsfrage vom 26.10.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: BestattungskostenGuten Tag. Frage zur Tragung der Bestattungskosten von meinem Vater zu dem kein Kontakt bestand. Erbe wurde von mir ausgeschlagen. Mein Onkel hat das Erbe angetreten ich soll nun aber trotzdem die Bestattung bezahlen. Da ich nicht berufstätig bin habe ich Antrag auf Übernahme beim Sozialamt gestellt dies wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die Erben die Kosten zu tragen haben. Wie muss ich mich nun verhalten? Danke für die Antwort
Stellungnahme von Rechtsanwalt Georg von ButtlarGuten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage. Klein, aber gar nicht so einfach! Hier treffen die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und die des Bestattungsgesetzes zusammen. Nach dem BGB hat der Erbe die Kosten der Bestattung zu tragen, § 1968 BGB. In Ihrem Fall also der Onkel.
Nach dem Thüringer Bestattungsgesetz sind Sie als Tochter nach Ziff. 4. des § 18 vorrangig vor dem Onkel (= Geschwister nach Ziff. 5) zur Bestattung verpflichtet. Der Abs. 3 der Vorschrift weist aber ausdrücklich daraufhin, dass "Eine auf Gesetz oder Rechtsgeschäft beruhende Verpflichtung, die Kosten zu tragen, unberührt (bleibt)." Damit sind wir wieder beim BGB und der Kostentragungspflicht des Onkels. Sie könnten zwar von der Kommune zur Bestattung Ihres Vater gezwungen werden, die Kosten muss aber der Onkel tragen.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche empfiehlt es sich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, ggf. über Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Mit freundlichen Grüßen v. Buttlar, RA |
Rechtsfrage vom 29.01.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: WohnungskündigungUns wurde die Wohnung gekündigt, weil wir die Miete angeblich nicht pünktlich zahlen würden. Wir haben jedoch eine Vereinbarung das wir die Miete in zwei Teilen zahlen, weil wir nicht anders zahlungsfähig sind. Das wurde auch bisher akzeptiert und erlaubt. Unsere Vermieterin ist mir gegenüber gewalttätig geworden, sie hat auch unser Eigentum beschädigt, Strafanzeige habe ich gestellt. Desweiteren haben wir eine Mietminderung angekündigt, weil erhebliche Mängel bestehen, dieser wurde widersprochen und danach kam die Kündigung. Muss ich ausziehen? Wer zahlt die Umzugskosten? Wir haben drei Kinder, sind AlG II Emfänger und Wohnraum ist begrenzt oder gar nicht verfügbar.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Georg von ButtlarSehr geehrter Mandant,
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne beantworte ich diese, soweit mir das bei der eingeschränkten Sachverhaltsschilderung möglich ist:
Soweit es eine - nachweisbare -Vereinbarung zwischen Ihnen und der Vermieterin gibt, besteht diese weiter, bis sie gekündigt wird. U. U. ist eine solche in der Aufforderung, die Miete in einem Betrag zu zahlen zu sehen. Dafür müsste ich mehr über die Vereinbarung und über die Aufforderung zur Mietzahlung wissen. Eine Kündigung wäre wohl auch nur mit Kündigungsfrist möglich, je nachdem, wie lange die Vereinbarung praktiziert wurde.
Eine Beschädigung Ihres Eigentums ist unter keinem Gesichtspunkt gerechtfertigt. Wie weit hier noch zivilrechtlich Schadensersatzansprüche geltend zu machen sind, wäre weiter zu prüfen.
Eine weitergehende persönliche Beratung wäre empfehlenswert. Wenn Sie die Anwaltskosten nicht tragen können, ist die Beantragung eines Beratungshilfescheins beim AG Gotha anzuraten.
Mit freundlichen Grüßen v. Buttlar, RA |
Rechtsfrage vom 11.12.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Mein Vater ist im Sommer verstorben. Drei Wochen vorher wurde das Haus auf meinen Bruder überschrieben. Habe ich ein Anrecht, dass das Haus doch noch zur Erbmasse zählt?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Georg von ButtlarSehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zur Beantwortung dieser Frage müsste Ihre Stellung nach dem Tod Ihres Vaters geklärt werden, ob Erbin, Vermächtnisnehmerin oder enterbt. Weiter wäre der Inhalt des Vertrages zur Übertragung des Hauses auf Ihren Bruder von Bedeutung. Soweit eine Schenkung vorliegt, könnten Pflichtteilsergänzungsansprüche in Betracht kommen.
Bei dieser Anzahl offener Fragen, wäre eine eingehendere Beratung sicher angebracht. Ich würde mich freuen, Sie würden mit meinem Büro einen Termin vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass ich umgezogen bin und mein Büro nun in der Pfortenwallgasse 3 in Gotha habe. |
Rechtsfrage vom 03.08.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: PachtrechtIch habe einen Pachtgarten, da ich so gut wie nichts anbauen kann ( Gemüse) habe ich mich dazu entschieden einige Tiere zu halten, das sind Hühner, Karnickel und Enten, die wurde bei der Besichtigung auch angesprochen und es wurde nichts dagegen gesprochen. Nun bekam ich von der Gemeinde einen Brief in dem ich " Tierhaltung nicht erwünscht" steht und nun soll ich meine Tiere abschaffen. Möchte nun gerne wissen wie ich mich verhalten soll.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Georg von ButtlarSehr geehrte Mandantin,
die Verpachtung könnte sich nach den Regelungen des Bundeskleingartengesetzes bestimmen, wenn ihr Pachtgarten in einer Kleingartenanlage liegt. Dort ist im einzelnen geregelt, was Sie anbauen dürfen. Handelt es sich hingegen nicht um einen solchen Garten, kommt es auf die Bestimmungen des von Ihnen abgeschlossenen Pachtvertrages an. Zur Prüfung würde ich gerne in den Vertrag Einblick nehmen und könnte Ihnen dann weiteres raten.
Mit freundlichen Grüßen Georg v. Buttlar, RA |
Rechtsfrage vom 02.07.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtMein ehemaliger Vermieter hat mich ausgesperrt, und fordert nun eine Unsumme angeblich entstandener Kosten. Widerspruch hatte ich bereits eingelegt, nun ist die Sache vor dem Landgericht
Stellungnahme von Rechtsanwalt Georg von ButtlarSehr geehrter Mandant,
wenn Sie hier erstmalig Rechtsrat einholen, eilt die Sache offenbar, da Sie vor dem Landgericht für Ihre Vertretung einen Rechtsanwalt benötigen. Ihr Sachverhalt ist leider zu kurz, als dass ich hier weitere Tipps geben könnte. Es empfiehlt sich eine kurfristige Beratung in der Kanzlei, um den Sachverhalt insgesamt klären zu können. Schon genauerer Klärung bedarf es, warum der - ehemalige - Vermieter sie ausgesperrt hat?
Gerne erwarte ich Ihre Kontaktaufnahme und verbleibe mit freundlichen Grüßen v. Buttlar, RA |
Rechtsfrage vom 06.02.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtIch habe folgenden Rechtsfall, Mietvertrag wurde noch vor Besichtigung der Wohnung unterzeichnet und zwar im Gastraum der sich dort befindenden Gaststätte. Ich wusste das die Wohnung renoviert wurde und kannte sie als Baustelle. Zählt nun meine Unterschrift als Rechtskräftig oder kann ich von einem Widerrufsrecht gebrauch machen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Georg von ButtlarSehr geehrter Herr Mandant,
vielen Dank für Ihre Anfrage in dieser Mietrechtssache. Mietrecht zählt zu einem meiner Tätigkeitsschwerpunkte in der alltäglichen Praxis .
Auf Grund des Verständnisses des geschilderten Sachverhalts kann ich Ihnen mitteilen, dass hier zu prüfen wäre, ob eine "Haustür-Situation" in Betracht käme, auf Grund deren Sie ein Widerrufsrecht hätten. Ansonsten gilt der Grundsatz: "Geschlossene Verträge sind einzuhalten." Zur Klärung des weiteren Sachverhalts bitte ich um persönliche Kontaktaufnahme.
Mit freundlichen Grüßen Georg v. Buttlar, RA
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Rechtsfrage vom 13.09.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Abzocke von Stadtwerke GTHIch habe Probleme mit meinem Stromlieferanten. Die Zählerstände der Stadtwerke stimmen mit den Zwischenzähler bei mir überein. Somit kommt eine monatliche Differenz von ca. 300 KW zustande, obwohl ich laut meinen Zwischenzähler nur monatlich 100 KW verbraucht habe.
Da mir die Stadtwerke, sollte ich nicht bezahlen, den Strom sperrt, bin ich nun gezwungen einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Ich bitte um einen Rückruf bezüglich meines Problems, da ich nun schon wieder 800 Euro bezahlen soll.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Georg von ButtlarSehr geehrter Mandant,
Ihre Anfrage wurde an mich weiter geleitet. ich würde mich Ihrer Angelegenheit gerne annehmen. Ich habe solche Fälle immer mal wieder vertreten.
Da Sie selbst bereits einschätzen, dass Sie einen Rechtsanwalt konsultieren müssten, empfiehlt es sich, Ihre Sache direkt in einem Termin zu besprechen.
Ich kann Ihnen hierfür
Mittwoch, 18.09.2013, 10:00 h oder Freitag, 20.09.2013, 10:00 h
anbieten.
Ich bitte freundlichst um kurzfristige Terminsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Georg von Buttlar Rechtsanwalt
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