Rechtsfrage vom 29.07.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: AusländerrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ich möchte eine russische Staatsangehörige in München heiraten. Sie hat ein Schengenvisum, das noch mehr als 2 Monate Gültigkeit hat Muss sie zwingend nach der Heirat in München zurück nach Russland, um dort ein weiteres Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Füsun YavuzSehr geehrter Mandant,
der von Ihnen geschilderte Fall betrifft einen meiner Tätigkeitsschwerpunkte. Ich bin seit fast 15 Jahren auf dem Gebiet des Ausländerrechts tätig. Zu Ihrer Anfrage kann ich folgendes sagen: Für den Fall, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gibt es eine gesetzliche Möglichkeit, das fehlende Visum zum Ehegattennachzug zu umgehen. Dies ist der Fall, wenn ein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise in das Bundesgebiet entsteht. Das bedeutet allerdings, dass alle Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bereits jetzt vorliegen müssen. OB dies in Ihrem Fall zutrifft, können wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Füsun Yavuz Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 02.11.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: AusländerrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ich bin 28 und hier geboren. Seit 2006 besitze ich eine Niederlassung. 2016/2018 bin ich wegen der Arbeit in der Türkei gewesen. Ich habe letzten Monat in Deutschland entbunden. Nun ist die Frage ob das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft oder einen Aufenthaltstitel bekommt? Weil laut der Ausländerbehörde bekomme ich keines von beiden. Ich muss aber mit dem Kind ein- und ausreisen? Was kann ich dagegen machen? Lg
Stellungnahme von Rechtsanwältin Füsun YavuzSehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider kann ich diese krankheitsbedingt erst heute beantworten. Das Problem in Ihrem Fall ist, dass Sie nicht Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben bzw. hatten. Dies ist Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt. War der Ausländerbehörde bekannt, dass Sie sich überwiegend in der Türkei aufhalten? Wenn Sie fortan im Bundesgebiet leben wollen, wird Ihr Kind natürlich über den Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Andernfalls müsste die Angelegenheit nochmals mit der Ausländerbehörde bzw. der deutschen Botschaft (z.B. wegen eines Langzeitvisums) in der Türkei besprochen werden. Eine gesetzliche Regelung für diese Fälle gibt es leider nicht.
Mit freundlichen Grüßen Yavuz |
Rechtsfrage vom 18.06.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: AusländerrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ich bin Deutscher und habe meine Frau, die aus Venezuela ist, im Dezember 2017 geheiratet (in Dänemark ). Wir gingen danach ins Ausländeramt um sie und Ihren Sohn, 11 Jahre alt, anzumelden und uns wegen einen Deutschkurses zu erkundigen. Da wurde uns mitgeteilt, dass sie nur 90 Tage Aufenthaltsrecht hat und zurück nach Venezuela muss und dort einen A1 Und A2 Kurs machen muss um ein längerfristiges Visum zu bekommen. Sie macht einen A1 Kurs in Carracas und ist mit den ersten Teil am 11 Juli fertig, wir wollen aber, dass sie das Zertifikat und den Rest in Deutschland macht. Gibt es eine Möglichkeit ein Visa für länger als 90 Tage zu bekommen um das zu machen? Lg
Stellungnahme von Rechtsanwältin Füsun YavuzSehrt geehrter Ratsuchender,
wir sind eine Kanzlei, die seit vielen Jahren einen ihrer Tätigkeitsschwerpunkte im Ausländerrecht hat. Zu Ihrer Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass für den Ehegattennachzug zu einem Deutschen der Sprachstandsnachweis A1 ausreichend ist. Unzutreffend ist, dass Ihre Ehefrau A2 vorweisen müsste. Ich gehe davon aus, dass Sie mit dem ersten Teil, der am 11.07. endet, den Sprachkurs Niveau A1 meinen. Dieser wäre dann ausreichend, und Ihre Ehefrau kann damit bei der deutschen Botschaft den Ehegattennachzug zum Deutschen beantragen.
Falls Sie noch weitere Fragen haben sollten, können Sie sich gerne unter der Tel.-Nr.: 089 / 72 98 98 40 an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen |
Rechtsfrage vom 14.06.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: AusländerrechtGuten Tag,
unser Mitarbeiter Sajid M. aus Pakistan hat in Deutschland Asyl beantragt, ist abgelehnt worden, hat dagegen Einspruch erhoben und wartet seitdem auf den Entscheid. Wir verlieren einen guten Mitarbeiter, viel schlimmer ist die Situation aber für Sajid, der auf gar keinen Fall zurück nach Pakistan gehen will.
Nun also unsere Frage: Besteht irgendeine Möglichkeit, die Abschiebung der Herrn Sajid M. zu verzögern oder zu verhindern? Gibt es die Möglichkeit von Pakistan aus, ein Arbeits-Visum zu beantragen, wenn wir als Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag stellen? Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme von Rechtsanwältin Füsun YavuzSehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Dieser entnehme ich, dass derzeit ein Klageverfahren gegen die Ablehnung seines Asylantrages anhängig ist. Solange dieses nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, ist eine Abschiebung nicht zu befürchten. Wie die Aussichten Herrn Sajid über die Beschäftigung hier zu behalten oder über ein Visum wieder nach Deutschland zu holen stehen, kann ich ohne weitere Informationen leider nicht beantworten. ich würde daher vorschlagen, dass Sie ggf. einen Besprechungstermin vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen Füsun Yavuz Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 23.03.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Führerschein entzug wegen btmg trotz AbstinenzprogrammSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Das LRA will mir wegen Verstoß gegen das BTMG den Führerschein entziehen. Ich habe ein Gutachten bei dekra erstellen lassen, in dem steht, dass ich keine Drogen mehr nehme. Das LRA ordnete ein Abstinenzprogramm an, leider war das erste Ergebniss noch positiv. Ich habe einen neuen Vertag gemacht und seitdem sind alle Ergebnisse negativ! Leider ist letzte Woche die Frist abgelaufen und ich bräuchte noch ein Screening um 1 Jahr nachweisen zu können. Gibt es eine Chance meinen Schein zu behalten?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Füsun YavuzSehr geehrter Mandant, Ich würde Ihnen in jedem Fall empfehlen, das letzte Screening noch zu machen. Falls Sie bis dahin noch keinen Bescheid erhalten haben sollten, schicken Sie das Gutachten trotzdem noch rein. Falls Sie den Bescheid zwischenzeitlich erhalten sollten, haben Sie die Möglichkeit gegen den Bescheid binnen eines Monats Widerspruch einzulegen, wobei Sie Ihren Führerschein zunächst abgeben müssen, wenn der Sofortvollzug angeordnet wird. Ich würde Ihnen empfehlen, dann den Nachweis über Ihre Abstinenz im Widerspruchsverfahren vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen Füsun Yavuz Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 03.07.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: AusländerrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Ich bin anerkannter Flüchtling aus Afghanistan. Bescheid vom BAMF im Januar 17. Ich möchte nun meine Freundin, die in Afghanistan lebt, heiraten und möchte, dass sie zu mir kommt. Wie ist dies möglich?
(Heirat wäre in Pakistan möglich)
Stellungnahme von Rechtsanwältin Füsun YavuzUnsere Kanzlei ist überwiegend neben dem Strafrecht überwiegend auf dem Gebiet des Ausländer- und Asylrechts tätig. Ich würde zunächst ein Beratungsgespräch vorschlagen, zu welchem vor allem der Bescheid des Bundesamtes mitzubringen wäre. |