Rechtsfrage vom 26.07.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: ForderungseinzugIch habe folgenden Rechtsfall: Ein Forderung (Schulderkenntnis) von 470.000,00 von einer Person aus Hamburg mit ein Deutsche Pasport. Schuldigt mir auf notaris Papier und bezahlte nicht bis jetz von 2014. Bin von die Niederlande und bereit um nack Hamburg zu kommen.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Frank Oliver LeistSofern sich Ihr Schuldner in der notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen haben sollte, ist die Geltendmachung der Forderung kein Problem, falls ein entsprechendes Vermögen beim Schuldner vorhanden ist. Der Vorgang ließe sich ohne weiteres schriftlich abwickeln. |
Rechtsfrage vom 17.08.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: TelekomvertragIch habe folgenden Rechtsfall: Die Telekom behauptet, dass ich mit ihr einen Vertrag abgeschlossen habe. Das habe ich aber nicht. Ich wollte von der Telekom zu einem anderen Anbieter wechseln, als ich erfuhr, dass ich 3 Monate vorher einen neuen Vertrag abschlossen haben soll, der 2 Jahre Laufzeit hat.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Frank Oliver LeistIch rege an, dass Sie sich zunächst einmal den angeblich abgeschlossenen Vertrag vorlegen lassen und erst dann ggf. anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. |
Rechtsfrage vom 04.09.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Personalwohnung nach fristloser Kündigung des ArbeitsvertragesMir wurde die außerordentliche, fristlose Kündigung meines Arbeitsverhältnisses überreicht. Auf einem weiteren Schreiben wurde mir meine Personalwohnung mit einmonatiger Kündigungsfrist zum 30.09. gekündigt.
Wie verhält es sich mit der Personalwohnung? Welche Fristen gelten? Im Mietvertrag steht etwas von einer einmonatigen Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Frank Oliver LeistSehr geehrter Mandant,
unsere Kanzlei vertritt Mandanten sowohl im Arbeits- als auch Mietrecht. In Ihrem Fall sind beide Rechtsbereiche betroffen. Das stellt jedoch auch gerade das Problem dar, weshalb sich Ihre Anfrage nicht so ohne weiteres beantworten lässt. Es sind nämlich zwei verschiedene rechtliche Konstruktionen möglich, das Nutzungsverhältnis an einer Personalwohnung zu regeln. Beide haben unterschiedliche Rechtsfolgen.
Auch wenn Ihre Anfrage so klingt, als handele es sich vorliegend um eine Werkmietwohnung im Sinne von § 576 BGB - hierfür spicht die kurze Kündigungsfrist zum 30.09. - so ist doch für eine richtige Prüfung Ihrer Anfrage die Kenntnis der zugrunde liegenden Verträge, der Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses und der schriftlichen Kündigung des Mietvertrages erforderlich.
Wir stehen Ihnen gerne für eine Erstberatung zur Verfügung, zu der die oben genannten Unterlagen mitzubringen wären, da anderenfalls eine konkrete Auskunft nicht erteilt werden kann.
MIt freundlichen Grüßen
Leist Rechtsanwalt |