Rechtsfrage vom 05.11.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Strafrecht VersicherungsrechtMein Vater hat einen bleibenden Hirnschaden erlitten, ich bin noch nicht sein Betreuer. Nun hat der Vermieter meines Vaters den Autoschlüssel aus der Wohnung genommen um, wie er nachher erzählte, die Batterie aufzuladen. Dabei hat er einen Totalschaden am Auto meines Vaters verursacht. Er hat den Wagen abschleppen lassen und fragte mich nach meiner Unterschrift, um den Wagen verschrotten zu können. Ich sagte ihm, dass ich nicht berechtigt bin Wertgegenstände meines Vaters zu veräussern. Nun habe ich eine Rechnung der Abschleppfirma über die Standkosten des Autos erhalten. Dies hat alles der Vermieter getan und dem Unternehmen gesagt, dass sie die Rechnung an mich schicken sollen. Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Frank BöckhausSehr geehrter Ratsuchender,
da der Vermieter Ihres Vaters dessen Wohnung betreten hat, stellt sich die Frage, ob er hierzu überhaupt berechtigt war. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte der Tatbestand eines Hausfriedensbruchs erfüllt sein. Sollte der Vermieter eigenmächtig, ohne von Ihrem Vater beauftragt worden zu sein, gehandelt haben, könnten Schadensersatzansprüche Ihres Vaters gegenüber dem Vermieter bestehen. Wenn Sie das Abschleppunternehmen nicht beauftragt haben sollten, können Sie dessen Rechnung, wie auch die Standkosten zurückweisen. Ein Vertrag zulasten Dritter ist nicht statthaft. Der Abschleppunternehmer möge seine Kosten gegenüber dem Auftraggeber, also dem Vermieter geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen Frank Böckhaus Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 23.11.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Arbeitsrecht Ich habe ich eine Frage zum Arbeitsrecht. Ich bin seit Nov. 2016 Krankgeschrieben, laut Gutachten AU auf Dauer. Ich werde voraussichtlich April oder Mai 2018 von der Krankenkasse ausgesteuert werden. Wahrscheinlich werde ich danach zum Arbeitsamt gehen. Nun stehen laut Entgeldabrechnung Februar 2017 noch 44,5 Tage Urlaub und 63,5 Überstd. auf dem Zeitkonto. Habe ich darauf noch vollen Anspruch, oder nicht? Ich bin nun seit 46 Jahren dort beschäftigt. Werde aber jetzt baldmöglichst in Rente gehen.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Frank BöckhausSehr geehrter Ratsuchender,
ein Urlaubsanspruch kann bei einer Dauererkrankung verfallen. Eine konkrete Rechtsberatung in Ihrem Fall ist auf diesem Wege leider nicht möglich. Hierzu bitte ich Sie, direkt mit mir Kontakt aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen Frank Böckhaus Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 20.07.2011 Rechtsgebiet / Schlagwort: Strafrecht FahrraddiebstahlMir wird mehrfacher Fahrraddiebstahl zur Last gelegt mit Hehlerei und gewerblicher Hehlerei obwohl ich einige Räder vom Sperrmüll hatte und andere Räder von jemanden den ich kennengelernt habe, aber ich weis seinen Nachnamen nicht und seit dem ich ihn angesprochen habe, da beim letzten Rad, das ich für ihn über e-bay ersteigern lies, wo auch die anderen von ihm drin waren. Die Polizei mich anschrieb, dass das Rad und einige andere bei der Prüfung als gestohlen gemeldet waren, lässt er sich nicht mehr blicken und ich steh da jetzt mit der Anzeige da. Was kann ich tun?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Frank BöckhausSehr geehrte Mandantin,
ich befasse mich seit einigen Jahren mit dem Strafrecht. Vorab wäre es für mich wichtig, zu erfahren, ob Sie bereits eine Aussage bei der Polizei gemacht haben. Vor einer Aussage ohne vorherige Kenntnis der Aktenlage bzw. ohne die Gegenwart eines Sie vertretenden Anwalts rate ich dringend ab. Soweit Ihnen Diebstahl und Hehlerei zur Last gelegt werden, müßte geklärt werden, ob bei Ihnen ein vorsätzliches Handeln vorgelegen hat. Im Ermittlungsverfahren prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. In diesem Fall wird eine Anklage erhoben; anderenfalls kann das Verfahren eingestellt werden. Als Anwalt habe ich die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen und eine Stellungnahme für Sie abzugeben. In verschiedenen Fällen habe ich erlebt, dass eine anwaltliche Stellungnahme zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens führen kann.
Ich bin gerne bereit, Ihnen anwaltlichen zu helfen.
Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Frank Böckhaus |
Rechtsfrage vom 06.10.2010 Rechtsgebiet / Schlagwort: FamilienrechtSehr geehrte Rechtsanwälte. Ich habe folgenden Rechtsfall...
mein ältester Sohn, welcher als Rechtsanwalt tätig ist, hat mich entmündigen lassen bzw. mich unter eine Betreuung gestellt.
Da diese Geschichte nunmehr bereits länger als ein Jahr läuft und ich aus diesem Verhältnis wieder heraus möchte, benötige ich eine rechtliche Einschätzung darüber, wie ich aus diesem Betreuungsverhältnis wieder herauskomme. Welche Möglichkeiten gibt es da für mich?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Frank BöckhausSehr geehrte Rechtssuchende,
ich bin gerne bereit Ihren, Rechtsfall zu beantworten. Die von Ihnen betroffene Rechtsthematik gehört zu meinen Spezialgebieten. Zudem habe ich an Ihrer Postleitzahl gesehen, dass Sie an meinem Kanzleiort wohnen. Da Ihre Angelegenheit schon seit über einem Jahr dauert, halte ich es für ratsam, sofort rechtliche Schritte für Sie zu unternehmen, damit Sie nicht noch mehr Zeit verlieren.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir Ihr Mandat erteilen.
Mit freundlichen Grüßen RA Frank Böckhaus |
Rechtsfrage vom 06.10.2010 Rechtsgebiet / Schlagwort: ZivilrechtIch habe folgenden Rechtsfall...ich möchte eine 16-jährige Stute kaufen. Dieses Pferd hat für den Verkäufer keinerlei Wert. Deshalb beabsichtigen wir, einen Kauf- oder eben Schenkungsvertrag über diesen Vertragsgegenstand abzuschließen. Beim Kaufvertrag würden wir einen symbolischen Wert von 1 Euro angeben wollen. Wie müsste solch ein Vertrag aussehen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Frank BöckhausSehr geehrter Rechtssuchender,
Sie haben Ihren Rechtsfall unter das Thema Ausländerrecht gefaßt. Ihre Sachverhaltsschilderung bezieht sich aber auf das Zivilrecht. Dennoch beantworte ich gerne Ihr Anliegen, da das von Ihnen betroffene Rechtsgebiet zu meinen Spezialgebieten gehört. Ich bin gerne bereit, Sie umfassend und verständlich zu informieren und Ihnen dabei auch einen Mustervertragstext zu entwerfen.
Mit freundlichen Grüßen RA Frank Böckhaus |